Literaturnobelpreis 2008

Der Gewinner des diesjährigen Literaturnobelpreises ist der Franzose Jean-Marie Gustave Le Clézio. Das Auswahlkomittee begründet die Wahl mit

„dem Verfasser des Aufbruchs, des poetischen Abenteuers und der sinnlichen Ekstase, dem Erforscher einer Menschlichkeit außerhalb und unterhalb der herrschenden Zivilisation“,

Der mit 1 Million Euro datierte Preis wird am 10. Dezember, dem Todestag des Stifters Alfred Nobel verliehen.

Topverdiener der Buchwelt

Digitalisierung hin oder her – als Autor kann man immer noch eine Menge Geld verdienen. Das US-Wirtschaftsmagazin Forbes hat eine Liste mit den zehn bestbezahlten Schriftstellern der Welt veröffentlicht. Gemeinsam verdienen die Bestseller-Autoren innerhalb eines Jahres etwa eine halbe Milliarde Dollar.

Auf welt.de kann man nachlesen, wer die bestverdienensten Autoren sind.

dotsub.com: Videos online untertiteln und übersetzen

Das Netz, unendliche Weiten. Was es da nicht gibt, das gibt’s nicht. Auf der Suche nach einer deutschen Fassung eines Commoncraft-Videos bin ich so auf dotSUB.com gestoßen. Aus der Selbstbeschreibung des Projekts:

dotSUB is a browser based tool enabling subtitling of videos on the web into and from any language. There is nothing to buy and nothing to download. Recognizing the potential of global communication powered by the Internet, the founders of dotSUB created a web-based tool that enables video to be accessed in an open, collaborative, „wiki“ type environment. The dotSUB tool gives anyone the ability to translate video content into multiple languages via subtitles rendered over the bottom of the video.

Einiger der Commoncraft-Videos sind schon vorhanden. Und nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Thai, Hebräisch, Chinesisch und noch vielen anderen Sprachen.

Die Sprachwahl erfolgt im Flashplayer, auch während des Abspielens. Wie vollständig ein Text in eine Sprache übersetzt wurde, wird das eine Prozentangabe hinter der Sprachauswahl angezeigt.

Wird §52a doch verlängert?

Rainer Kuhlen macht in einer Rundmail des Aktionsbündnis Urheberrecht Hoffnung, dass der § 52a des Urhheberrechts (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), der am 1. Januar 2009 verfällt, verlängert werden könnte. Der Paragraph im Wortlaut:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

    (1) Zulässig ist,

    1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
    2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

    öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
    (3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
    (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Fußnote: § 52a: Nicht mehr anzuwenden gem. § 137k (F 2006-11-10) mWv 1.1.2009

Der Paragraph ist nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht besonders wissenschaftsfreundlich, jedoch besser als gar keine Regelung. Im Falle des (Weg)falles wären unter anderem Semesterapparate betroffen.

13 Dinge – Selbstlernkurs für BibliothekarInnen

Der erste „Selbstlernkurs für Bibliothekswesen“, Lernen 2.0, startete im April 2008 und ist inzwischen beendet. Nun gibt es eine Neuauflage: „13 Dinge“ (der Name bezieht sich auf die Anzahl der Lektionen) beginnt mit der Einrichtung eines Blogs, die Schritt für Schritt erklärt wird. Im Weblog können alle TeilnehmerInnen ihre Lernfortschritte dokumentieren. Später geht es unter anderem um Tagging, RSS, Bildgeneratoren, Wikis, populäre Dienste wie Librarything und vieles andere mehr.

Wer das Web 2.0 bislang nur passiv oder sogar gar nicht genießt: Auf geht’s!

Salvador goes digital

Wolfgang Löhnert, ein Wiener Anwalt, der sich seit mehreren Jahren dafür stark macht den Forschungsreisenden Erzherzog Ludwig Salvador bekannter zu machen, hat begonnen, die Büchersammlung Salvadors zu digitalisieren und ins Netz zu stellen.D
er Wahl-Mallorquiner hatte eine vielseitiger Büchersammlung, die bisher kaum in ihrer Gesamtheit betrachtet werden konnte.

Auf der Webseite über den Erherzog kann man nun in den ersten digitalen Büchern blättern, außerdem gibt es ein komplettes Literaturverzeichnis, nebst einiger Leseproben, Zitate o.ä.

[via mallorcazeitung.es]