Irgendwo in der zu Recht aufgebrachten Berichterstattung (Entschuldigung, ich finde die Quelle leider gerade nicht!) zum empfohlenen Förder-Aus für die ZB MED habe ich gelesen, dass die Programmbereiche der ZB MED im Gutachten überwiegend positiv beurteilt würden. Hier zum Nachlesen die Beurteilung der ZB MED in Kürze in der Senatsstellungnahme (Anlage B-11, S. 48 im PDF), Hervorhebungen von mir:
ZB MED ist in fünf Programmbereiche (PB) gegliedert. Der Programmbereich 1 wird ab 2016 in zwei Programmbereiche aufgeteilt, die hier einzeln als Programmbereich 1a und Programmbereich 1b vorgestellt werden.
Im PB 1a „Bestandsentwicklung“ werden die Arbeiten im Bereich der Bestandsentwicklung als „gut“ bewertet. Die zwei neuen Abteilungen „Lizenzen“ und „Digitale Langzeitarchivierung“ befinden sich noch im Aufbau.
Im PB 1b „Open-Access-Publizieren und -Beraten“ sind die Arbeiten rund um das neue Publikationsportal PUBLISSO angesiedelt, sie werden als „sehr gut“ bewertet.
Im PB 2 „Bereitstellung von Informationsdiensten“ wird das Suchportal LIVIVO betreut. Mit Blick auf die technische Architektur wird LIVIVO als „sehr gut“ bewertet. In Bezug auf die Marktpositionierung besteht jedoch noch Klärungsbedarf.
Im Bereich der Informationskompetenz werden die Arbeiten begrüßt, die die Einführung und das Marketing von LIVIVO unterstützen (wie z. B. LIVIVO-Online-Tutorials). Weitere Maßnahmen, die keinen direkten Bezug zu LIVIVO haben, sollten in diesem Bereich jedoch nicht weiterverfolgt werden.
Im PB 3 „Volltextversorgung“ werden die Arbeiten im Bereich der Volltextversorgung als „gut“ bewertet. Auf Grund der sinkenden Auftragszahlen in der Volltextversorgung (Dokumentenlieferung) wurden Personalkapazitäten frei, die ZB MED zum weiteren Ausbau des Bereichs der Digitalen Sammlungen genutzt hat. Daran anknüpfend wird ein Bereich Themenportale (interaktive Orte, die Wissen zu bestimmten Themenbereichenbündeln) aufgebaut. Die Arbeiten im Bereich der Digitalen Sammlungen und der Themenportale sind interessant und können als Keimzelle für weiterführende Projekte dienen. Welche Rolle sie in Zukunft spielen werden, wird unter der neuen Leitung zu entscheiden sein.
Der PB 4 „Anwendungsorientierte Forschung und Innovation“ befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Was macht der Senat daraus?
- Aus dem “gut” zu PB 1a wird: “Den erreichten Stand beurteilt der Senat als nicht hinreichend.”
- Aus dem “sehr gut” zu PB 1a und PB 2 mit noch bestehendem Klärungsbedarf wird: Die “für die Zukunftsfähigkeit der ZB MED wesentliche strategische Frage […] ist nicht hinreichend beantwortet.”
Rudolf Mumenthaler schreibt dazu in einem sehr lesenswerten Beitrag:
Es war unbestritten, dass Änderungen nötig sind, und sie wurden angegangen. Aber aus einem Traktor (mir fällt gerade kein passenderes Bild ein) macht man nicht so schnell ein Rennauto. Das hätte man dem neuen Direktor ins Pflichtenheft schreiben können, wie es die Evaluatoren gefordert haben. Was man seit der letzten Evaluation an Ressourcen aus heuiger Sicht sinnlos verbraten hat (nicht nur intern sondern auch in NRW bei der Stiftungsgründung inkl. neuem Gesetz und an der Uni bei der Ausschreibung und Beinahe-Besetzung der Professur) geht auf keine Kuhhaut. Und ich unterstelle, das die Meinungen schon lange gemacht waren. Das hätte man auch vor vier Jahren schon sagen können.
Rudolf Mumenthaler ist und war vielfach mit der ZB MED befasst, aber auch als Außenstehender kann man nur zu diesem Schluss kommen, wenn man sich das Gutachten anschaut. Die Abwicklung der ZB MED ergibt sich sachlich nicht aus diesem Bericht. Über die Motivationen des Senats der Leibniz-Gemeinschaft kann man nur mutmaßen. Die Liste der Mitglieder der Bewertungsgruppe ist öffentlich (S.64f im oben verlinkten PDF). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abwicklung tatsächlich in ihrem Sinne ist. Rudolf Mumenthaler schreibt dazu:
Ich sehe auch die Rolle der Expertengruppe sehr kritisch, welche die Evaluierung vorgenommen hat. Ihre Empfehlung wurde sehr einseitig zu Lasten von ZB MED ausgelegt. Ihre Aussagen dienen nun praktisch als Rechtfertigung für den Entscheid des Senats, was ich an ihrer Stelle höchst peinlich finden würde. Diesen Schuh würde ich mir als Mitglied einer Fachcommunity also nicht anziehen wollen.
Dem ist zuzustimmen. Öffentliche Stellungnahmen der Mitglieder der Bewertungsgruppe wären wünschenswert und sowohl im Interesse der Fachöffentlichkeit als auch der Sachverständigen.