Schleswig-Holsteins Hochschulen forcieren Open Access

Deutschlandfunk.de:

Schleswig-Holstein will alle öffentlich finanzierte Forschung unentgeltlich ins Internet stellen. Das zuständige Wissenschaftsministerium und die Hochschulen erarbeiten dafür Open-Access-Richtlinien. Sie berühren unter anderem finanzielle, technische und urheberrechtliche Aspekte des digitalen Publizierens.

Passend dazu sei auf die verschrobene Position des DHV im Falle der Open-Access-Strategie Baden-Württembergs verwiesen, die Wissenschaftsfreiheit durch Wegsperren von wissenschaftlichen Publikationen hinter Bezahlschranken fördern möchte. Das dort verlinkte Börsenvereinspapier ist übrigens lesenswert und es wäre sehr lustig, wenn nicht zu befürchten wäre, dass die Politik es ernst nehmen könnte. Spitzenzitat: Bestehender Markt für wissenschaftliche Publikationen funktioniert.

Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht

Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren gegen die Anfang 2014 in Kraft getretene Regelung im Urheberrechtsgesetz, § 38 (4), die der Mehrheit von Autorinnen und Autoren an den Hochschulen das Zweitveröffentlichungsrecht verweigert. Die Unterzeichner fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht für alle Autorinnen und Autoren, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Unterzeichner fordern den Bundesjustizminister auf, rasch eine entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen

Begründung:

Das Recht von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, ihre öffentlich geförderten Werke nach einer kommerziellen Erstveröffentlichung zweitveröffentlichen zu dürfen, ist seit Anfang 2014 im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert. Dieses neue Recht ist eine wichtige Errungenschaft, obgleich es in manchen Details unzureichend ist. So ist z.B. die Frist mit 12 Monaten nach der Erstveröffentlichung zu lang und berücksichtigt werden nur Publikationen in Zeitschriften, nicht aber solche in Konferenz-Proceedings oder anderen Sammelbänden geschweige denn Monographien.

Keinesfalls akzeptabel ist, dass nur solche Forschungen bzw. solche Werke von diesem Recht betroffen sind, „die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden“ (so in der Begründung zum Gesetz).

Insbesondere die mit Grundmitteln finanzierte Forschung an den Hochschulen bleibt damit von diesem Recht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wurde von der früheren Bundesregierung dadurch begründet (und vom Bundestag akzeptiert), dass bei der Drittmittel- und institutionellen Forschung „das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch“ sei (ebenfalls in der Begründung). Wir, die Unterzeichner, halten diese Begründung der Ungleichbehandlung für nicht akzeptabel und die Differenzierung deshalb für verfassungswidrig.

Die Unterzeichner dieses Aufrufs protestieren daher gegen die in § 38 (4) UrhG ersichtliche Diskriminierung der Hochschulwissenschaft. Daher fordern die Unterzeichner dieses Aufrufs die Politik (Bundesregierung und Bundestag) auf, die bestehende Regelung für das Zweitveröffentlichungsrecht in oben genanntem Sinne zu verbessern und vor allem das Recht auf alle Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auszuweiten.

Dieser Protest kann von allen unterzeichnet werden, die ein umfassendes und nicht-diskriminierendes Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und einen raschen und freizügigen Zugriff zum Wissen, vor allem zu dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissen haben, einfordern.

Hier geht es zur Petition.

"PLOS Opens" mit Cameron Neylon

Cameron Neylon ist nun PLOS-Blogger:

Open Access will be at the center of what we discuss, but we chose deliberately not to have ‘Open Access’ in the name. The successful implementation of full Open Access is a necessary, but not sufficient condition of realizing the potential that the web brings to research communication.

Es ist auch schon das erste Posting einer wöchentlich oder zweiwöchentlich angesetzten Reihe „The Opens“ erschienen.

Verteilung der CC-Lizenzen in DOAJ-Journals

Uli Herb hat die Verteilung der CC-Lizenzen in DOAJ-Journals untersucht:

Zahl der Journals, die CC-BY nutzen: 1.964
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 20,03%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 52,77%

Zahl der Journals, die CC-BY-SA nutzen: 52
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 0,53%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 1,40%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC-ND nutzen: 737
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 7,52%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 19,80%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC nutzen: 665
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 6,78%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 17,87%

Zahl der Journals, die CC-BY-NC-SA nutzen: 260
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 2,65%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen:6,99%

Zahl der Journals, die CC-BY-ND nutzen: 44
prozentualer Anteil an allen Journals des DOAJ: 0,45%
prozentualer Anteil an Journals des DOAJ, die irgendeine CC-Lizenz nutzen: 1,18%

Weitere Infos im Scinoptica-Blog. Die Daten hat er bei Zenodo veröffentlicht.

Open Access in Argentinien

Diese Meldung ist schon ein bißchen älter, aber bisher an mir vorbeigegangen: Der argentinische Kongress hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass die Open-Access-Veröffentlichung aller Publikationen vorschreibt, die innerhalb oder gefördert vom Ministerio de Ciencia, Tecnología e Innovación Productiva entstehen. Dazu im Nature-Blog:

The bill would also require publication of primary data from such studies within five years. The country’s National Digital Repository System, founded in 2009, will create a common system for accessing all data and publications subject to the law.

Im dazugehörigen Repository-Netzwerk finden sich zur Zeit mehr als 10.000 Dokumente aus vier Repositorien. [1] Darunter drei deutschsprachige von Albert Einstein!?

Siehe auch IP-Watch und UB-Bielefeld-Blog.

References

Neues Hochschulgesetz in Baden-Württemberg

Zwei bibliotheksrelevante Schnipsel zum neuen Landeshochschulgesetz Baden-Württembergs:

Forschungsinformationssysteme:

Das Gesetz stellt mehr Transparenz her. Der Senat erhält Auskunftsrechte darüber, was mit welchen Mitteln Dritter an der Hochschulen geforscht wird. Dabei werden die Interessen der Drittmittelgeber und Forscher gewahrt.

Open Access:

Das Gesetz stärkt Open Access, also den Gedanken, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich sein sollten. Hochschulen sollen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, ihr Recht auf nicht kommerzielle Zweitveröffentlichung nach Ablauf einer Jahresfrist wahrnehmen zu können.

Und mal wieder diese ominöse Jahresfrist. „Möglichst frei“ ist anscheinend etwas anderes als „frei“. Ist das wirklich der Stand der Diskussion? Open Access bedeutet, ich darf (je nach Fachgebiet) uralte Publikationen zweitverwerten?

[via Rhein-Neckar-Zeitung]

Autorengebühren aus DOAJ nach Ländern

Wer wissen möchte, in welchem Land welches Open-Access-Finanzierungsmodell vorherrscht – vorbehaltlich der Korrektheit und Aktualität der DOAJ-Daten) – kann einfach folgendes R-Skript nutzen:

library(plyr)
doaj <- read.csv("http://doaj.org/csv", sep=",") ddply(doaj, .(Country, Publication.fee), summarise, freq=length(Publication.fee))

Output für United Kingdom:
United Kingdom CON 15
United Kingdom N 205
United Kingdom NY 4
United Kingdom Y 392

Germany:
92 Germany CON 4
93 Germany N 234
94 Germany NY 4
95 Germany Y 98

"Publication charges":
N: No charges
Y: Has charges
NY: No info available
CON: : Conditional charges

Ein Beispiel für Conditional charges sind die Bedingungen des Journals Ethics & Global Politics.

Open Access im Entwurf des Koalitionsvertrags CDU/CSU/SPD

Malte Spitz auf Grün Digital:

Heute wird in zahlreichen Medien aus dem aktuellen Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zitiert. Stand des Dokuments ist laut Deckblatt Sonntag, 24. November 20.00 Uhr. Ich werde erstmal keine Bewertung vornehmen, sondern warte damit auf die finale Fassung. Zahlreiche Punkte sind noch strittig, stehen unter Finanzierungsvorbehalt oder werden ggf. auch noch gekürzt. Um sich selber einen Eindruck zu verschaffen, verlinke ich aber den aktuellen Arbeitsstand als PDF.

Und hier geht es direkt zum Vertragsentwurf (PDF). Über Open Access ist dort zu lesen (Zeile 763-767):

Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.

Zeile 6037-6045:

Wir werden eine Reform des Urheberrechts auf den Weg bringen mit dem Ziel, den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.

Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.
Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert

Es bleibt abzuwarten, was in der finalen Fassung steht und was davon dann letztendlich auch umgesetzt wird. Aber eine Open-Access-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und Daten verbessert, ist ja schon mal nicht schlecht. Entscheidend wäre hier der Grad der Verbesserung. Die Formulierung klingt sehr zaghaft und sehr nach Verlagslobby. Statt „verbessert“ hätte ich mir ein klares „sicherstellt“ gewünscht.

Aber ich möchte nicht vorgreifen. Warten wir es ab. Vielleicht bekommen wir in den nächsten ein bis zwei Quartalen tatsächlich eine neue Regierung und erfahren dann mehr.

[via Stefan Niggemeier]

Freie Alternativen zur BASE-API gesucht

Das Base-HTTP-Interface (hier der „Interface Guide“ (PDF)) sieht sehr vielversprechend aus, nur leider kann man darauf nicht zugreifen. Zumindest ich darf es nicht. Nun wäre die API in geradezu fantastischer Weise geeignet, um die Open-Access-Landschaft in verschiedenen geographischen oder fachlichen Bereichen zu untersuchen. Stattdessen muss man sich auch für einfachste Fragen selbst ums Harvesting bemühen.

Da die BASE-API unter Verschluss steht: was gibt es sonst noch?

Lizenzen per OAI-PMH abfragen

Wer herausfinden möchte, welche Lizenzen auf einem Repository verwendet werden, kann dafür das R-Paket OAIHarvester nutzen. Das folgende Skript ist vielleicht nicht elegant, aber es funktioniert zumindest bei OPUS3-Repositories.

library("OAIHarvester")

# Get OAI-Data. Three repositories to choose from. Just uncomment.
# baseurl <- "http://opus.bsz-bw.de/fhhv/oai2/oai2.php"
# baseurl <- "http://edoc.bbaw.de/oai2/oai2.php"
# baseurl <- "http://opus.kobv.de/euv/oai2/oai2.php"

x   <- oaih_harvest(baseurl,
             prefix = "oai_dc", from = NULL, until = NULL, set = NULL,
             transform = TRUE)

sets <- oaih_list_sets(baseurl)

x <- oaih_list_records(baseurl)
## Drop deleted records and extract the metadata.
m <- x[, "metadata"]
m <- oaih_transform(m[sapply(m, length) > 0L])

## Transform data to data.frame
o <- as.data.frame(m)

# Convert and table:
liccount <- as.character(as.vector(o$rights))
table(liccount)

Das OAIHarvester-Paket bietet noch deutlich mehr. Dies ist nur eine von vielen möglichen und nützlichen Anwendungen.