Die drei dicken B des Bibliothekswesens (Blogs, Barcamps, Bibliothekarinnen), bzw. der Fachkommunikation in einer Präsentation beim Workshop „Web- und andere Trends im Bibliothekswesen“ beim ZBIW der FH Köln.
Autor: ch
Workshop im ZBIW
Wir machen hier einen Workshop.
Zwölf hoffentlich finale Thesen zur Zukunft des Bibliothekswesens
Inspiriert und mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Michal, der seine zwölf hoffentlich finalen Thesen zur Zukunft des Journalismus allen Zukunftsberufen zur Verfügung stellt, nun zwölf hoffentlich finale Thesen zur Zukunft des Bibliothekswesens:
1. Das Bibliothekswesen der Zukunft wird das gegenwärtige Bibliothekswesen eines Tages ablösen.
2. Zukunftsfähig wird das Bibliothekswesen nur dann, wenn es die Gegenwart nicht als Bedrohung empfindet.
3. Bibliothekswesen, die heute nicht vernetzt sind, werden morgen in den Netzen nicht vorkommen.
4. Alle Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Leser der Zukunft auch tatsächlich die künftigen Leser sind. (Addendum: Oder von ihnen abstammen.)
5. Die zunehmende Abwendung von den heutigen Medien bedeutet nicht, dass die Zuwendung zu den künftigen Medien nicht zunehmen wird.
6. Im Kampf um die Aufmerksamkeit werden sich Bibliotheken und Leser mehr anstrengen müssen.
7. Mit der wachsenden Orientierungslosigkeit des Bibliothekswesens wächst auch die Navigationsfreude der Leser. Und umgekehrt.
8. Die Nähe zum Geschehen wird die Distanz zu den Lesern bestimmen. Und umgekehrt.
9. Rückkopplungseffekte machen das Bibliothekswesen der Zukunft erst dialogfähig.
10. Leser und BibliothekarInnen werden immer häufiger die Rollen tauschen. Beide werden deshalb die Frage beantworten müssen: Was macht das mit uns?
11. Die Nachfrage nach Qualitäts-Angeboten wird künftig von der Bereitschaft abhängen, Qualitäts-Angebote auch tatsächlich nachzufragen.
12. Wer das Bibliothekswesen der Zukunft finanzieren wird, ist noch nicht raus.
Disclaimer: Die Thesen sind bis auf Kleinigkeiten komplett und 1:1 den 12 Thesen Wolfgang Michals zum Journalismus entnommen.
Ravelry: Strick-Community
Farhad Manjoo schrieb vor einigen Tagen für Slate einen interessanten Artikel („A Tight-Knit Community“) über das auf die Strick-Community spezialisierte Social Network Ravelry.
The best social network you’ve (probably) never heard of is one-five-hundredth the size of Facebook. It has no video chat feature, it doesn’t let you check in to your favorite restaurant, and there are no games. The company that runs it has just four employees, one of whom is responsible for programming the entire operation. It has never taken any venture capital money and has no plans to go public. Despite these apparent shortcomings, the site’s members absolutely adore it.
Dass die strickende Gemeinde auch im Web sehr gut miteinander verknüpft, verwoben, verstrickt ist, war schon in der Kartographierung der deutschsprachigen Blogosphäre von John Kelly und Jan Schmidt klar geworden.
Fräulein vom Amt fordert Vorratsdatenspeicherung
In einem „Dialogpapier“ (PDF) fordern (alle sollen genannt sein) die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte, GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, der Markenverband, Motion Picture Association (MPA), NBC Universal, Sky Deutschland, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Universal Music Entertainment, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien und VUT – Verband der unabhängigen Musikunternehmen: Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsvergehen!
Um keine „rechtsdurchsetzungsfreien Teilräume“ entstehen zu lassen, fordern die Rechteinhaber daher eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz. Neben dieser gesetzlichen Speicherverpflichtung muss im Telekommunikationsgesetz klargestellt werden, dass diese wenigen Daten auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können.
Dem stelle man einmal die Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08, gekürzt) entgegen:
1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
[…]
5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.
Sind Börsenverein & Co also der Ansicht, es handle sich bei ihrem Anliegen um eine überragend wichtige Aufgabe des Rechtsgüterschutzes
, für die man schon einmal in freiheitliche Grundrechte eingreifen kann? Das dachten die Fräuleins vom Amt nach Aufkommen der automatischen Vermittlungstechnik vielleicht auch.
[via Heise]
Rajesh Rao: A Rosetta Stone for the Indus script (TED)
Der Titel ist irreführend. Rajesh Rao berichtet darüber, wie die Indus-Schrift eben ohne eine Hilfe wie den Stein von Rosetta entziffert werden soll.
Geek & Poke: Bit.ly und die Nato
Passend zum Posting über Short-Links:

Matthias Christoph Pröfrock ohne Dr.
Der Promotionsausschuss der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen hat nach intensiver Prüfung der Dissertation sowie nach einer schriftlichen Anhörung des Betroffenen in seiner Sitzung am 5. Juli 2011 beschlossen, Matthias Christoph Pröfrock den Doktortitel zu entziehen.
Mehr zu Pröfrock und zur Dissertation.
[via IDW Online]
Open Access Map
Im aktuellen Helmholtz-Open-Access-Newsletter wird auf openaccessmap.org hingewiesen:
Der Dienst erlaubt die Darstellung und Visualisierung von Open-Access-Aktivitäten auf Google Maps. Wissenschaftliche Institutionen, Verlagen und andere Akteure können auf der Website ihre Publikationen, Repositorien und Leitlinien darstellen und georeferenzieren.
Alma Swan on The Open Access Map from Leslie Chan on Vimeo.
Gelesen, eingetragen, freigeschaltet. SerWisS, der Dokumentenserver der Fachhochschule Hannover, ist damit das erste deutsche Repository auf der Landkarte.
Die Seite funktioniert noch nicht fehlerfrei, die Kernfunktion jedoch schon. Und die Intention ist klar zu erkennen. Per Mail antwortete die Mit-Initiatorin Alma Swan auf die Frage, ob die Daten, die für die Karte erhoben werden, wieder unter freier Lizenz verfügbar gemacht werden sollen:
Our aims for the Map are to help people monitor progress on OA, find partners and collaborations, avoid duplication of effort, stimulate new ideas and enable those with the ability to use the database to create new things.
We’ll be adding a historical timeline to the Map as soon as we can (lots of work there, so don’t hold your breath!).
Das ist als klares Ja zu verstehen. Sie und Mit-Täter Leslie Chan freuen sich übrigens über Feedback und Fehlermeldungen.
Ten Simple Rules for Building and Maintaining a Scientific Reputation
Philip E. Bourne und Virginia Barbour haben in PLoS Computational Biology zehn Regeln für den Aufbau und den Erhalt einer wissenschaftlichen Reputation aufgestellt.
Rule 1: Think Before You Act
Rule 2: Do Not Ignore Criticism
Rule 3: Do Not Ignore People
Rule 4: Diligently Check Everything You Publish and Take Publishing Seriously
Rule 5: Always Declare Conflicts of Interest
Rule 6: Do Your Share for the Community
Rule 7: Do Not Commit to Tasks You Cannot Complete
Rule 8: Do Not Write Poor Reviews of Grants and Papers
Rule 9: Do Not Write References for People Who Do Not Deserve It
Rule 10: Never Plagiarize or Doctor Your Data
Die Regeln sind aus einer Diskussion im Committee on Publication Ethics entstanden.
[Hinweis von Martin Fenner via Google+ (der 1.)]