Technologie- und Handy-Verbreitung in Afrika

Gute Nachrichten aus Afrika hat Alexis Okeowo im Blog des New Yorker gesammelt. Darunter:

1. Die zunehmende Verbreitungs von Handys in Afrika:

Cell phones continue to change how Africans live. The devices have proven to be invaluable: health-care workers use cell phones to track and monitor pregnant women in rural Rwanda (where the number of maternal deaths is high) and H.I.V. patients in Kenya, and Kenya’s mobile banking system, which has been called the world’s most innovative, lets Kenyans pay bills, send remittances, purchase goods and airtime, move funds among accounts, and even take out and pay back loans for entrepreneurial ventures.

2. Die zunehmende Technisierung des afrikanischen Alltags.

Emeka Okafor, a Nigerian, once said that he couldn’t understand why, in the tech realm, so little interesting and creative activity seemed to be coming out of sub-Saharan Africa. Curious about what good ideas from Africa looked like, he helped found Maker Faire Africa, where inventors from across the continent gather to showcase their wares—this October in Cairo, in previous years in Nairobi and Accra. The result has been astounding: mobile apps, seed-planting devices, solar-powered computer kiosks made out of recycled oil drums, paraffin lamps, and other technologies that, importantly, address the immediate needs of Africans.

Als wenn es noch nicht genug gute Gründe gäbe, offene Formate und Open Access zu unterstützen, so kommt hier noch einer: Wer sein Paper hinter Paywalls oder in Printzeitschriften versteckt, wird in den Dörfern um Kairo, Nairobi oder Accra sicherlich nicht gelesen. Liegt es auf einem OA-Repository, so kann es auch dort gefunden und gelesen werden.

Koha für Einsteiger

Holger Büch erklärt in Bib-Blog.de (neuerdings auch in Plan3t.info enthalten), wie man das Open-Source-Bibliothekssystem Koha installiert: Koha für Einsteiger — Teil 1:

In der nächs­ten Zeit möchte ich Koha zur Ver­wal­tung mei­ner pri­va­ten Biblio­thek ein­rich­ten. Natür­lich steht dabei nicht die Biblio­thek (mit ~100 ME 😉 ) im Vor­der­grund, son­dern die Erfah­run­gen mit dem Sys­tem. Hier im Blog werde ich nach und nach von mei­nen Erfah­run­gen mit Koha berich­ten. An ers­ter Stelle steht aber für heute eine Installationanleitung.

Er erläutert dabei jeden Schritt und hat zahlreiche Screenshots angefertigt. Also ideal zum Nachbauen! Dass man für die Installation von Bibliothekssystemen und Katalogen kein Informatikstudium benötigt, hatten kürzlich erst die Macher des Bachelopacs bewiesen. Wer nach Alternativen zu den Dickschiffen des Bibliothekswesens sucht, findet in Koha vielleicht eine geeignetes Experimentierfeld.

PS: Holger Büch kündigt an, auch die kommenden Schritte dokumentieren zu wollen.

DINI-AG KIM veröffentlicht Open-Data-Empfehlungen

Die DINI-AG KIM gibt die Veröffentlichung der „Empfehlungen zur Öffnung bibliothekarischer Daten“ bekannt. Die Empfehlungen sollen bibliothekarischen Organisationen als Richtlinien und Referenz bei der Freigabe ihrer Daten dienen.

Gegenstand der Empfehlungen sind nicht nur beschreibende Metadaten, sondern sämtliche nicht-sensiblen Daten, die von bibliothekarischen Organisationen produziert werden, wie z.B. auch statistische Daten oder Zirkulationsdaten.

Die Empfehlungen benennen neun Prinzipien für offene bibliothekarische Daten. Um als ‚offen‘ im Sinne der Empfehlungen zu gelten, sind zwingend die drei Kernforderungen nach offenem Zugang, offenen Standards und offenen Lizenzen einzuhalten.

Desweiteren sollten die Daten regelmäßig aktualisiert werden und auch im Ursprungsformat vorliegen, sie sollten strukturiert beschrieben werden und möglichst ohne Registrierung zugänglich sein. Vorkehrungen für die Nachhaltigkeit der Bereitstellung sollten getroffen werden.

Die Empfehlungen orientieren sich an existierenden Open-Data-Prinzipien und -Richtlinien für Gedächtnisinstitutionen oder dem öffentlichen Sektor im allgemeinen. Einzusehen sind die Empfehlungen im Wiki der Deutschen Nationalbibliothek.

Der Text selbst ist unter einer CC0-Lizenz veröffentlicht. Seine Verbreitung und Wiederveröffentlichung ist ausdrücklich erwünscht.

Hier sind die Empfehlungen in der aktuellen Version 1.0:

 


 

Empfehlungen zur Öffnung bibliothekarischer Daten

1. Präambel

Bibliotheken und andere Informationseinrichtungen arbeiten täglich in vielfältiger Weise mit Daten unterschiedlicher Verwendungszwecke und Bestimmung. Sie agieren als Datenproduzenten, Datenlieferanten, Datennutzer und Aggregatoren. Um den größtmöglichen Nutzen der durch öffentliche Einrichtungen produzierten Daten zu gewährleisten, ist es geboten, sie offen im Internet zu publizieren.

2. Gegenstand

In Informationseinrichtungen werden verschiedene Formen von Daten produziert, die Gegenstand einer Datenfreigabe sein können. Es ist zu betonen, dass eine Datenfreigabe nur durchgeführt werden kann unter der Voraussetzung, dass

  1. es sich bei den jeweiligen Daten nicht um personenbezogene oder anderweitig sensible Daten handelt,
  2. die jeweilige Einrichtung im Besitz der Datenbankrechte bzw. ggf. der Urheberrechte ist, um die Daten freizugeben.

Unter bibliothekarischen Daten zu verstehen sind sowohl bibliographische Daten gemäß den „Prinzipien zu offenen bibliographischen Daten“ als auch darüber hinausgehende Daten, die in Ausübung bibliothekarischer Tätigkeit erstellt werden.

Zur Verwaltung der Dienstleistungen einer Bibliothek fallen zudem weitere Daten an, die – insofern es sich um nicht personenbezogene oder anderweitig sensible Daten handelt – ebenfalls freigegeben werden können. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Exemplardaten, Erwerbungsdaten, anonymisierte Ausleihdaten, statistische Daten.

3. Prinzipien

Die DINI-AG KIM empfiehlt bibliothekarischen Einrichtungen im deutschsprachigen Raum und der gesamten Welt die Freigabe bibliothekarischer Daten. Folgende Prinzipien sind dabei zwingend einzuhalten:

  • Offener Zugang zu den Daten, d.h. die Daten müssen offen und kostenlos als Gesamtheit im Web zugänglich sein.
  • Offene Standards, d.h. die Daten müssen in einem offen dokumentierten und nicht-proprietären Format vorliegen. Es sind Webstandards zu bevorzugen, die von einer möglichst breiten Anwenderbasis verstanden werden.
  • Offene Lizenzen, d.h. die Daten müssen (als Einzeldatum und als Sammlung) unter einer offenen Lizenz im Sinne der Open Definition publiziert werden. Dabei empfielt die DINI-AG KIM die Verwendung eines Public-Domain-Waivers wie der CC0 Public Domain Dedication oder der Public Domain Dedication and License (PDDL) um die bestmögliche rechtliche Interoperablität der Daten zu garantieren.

Darüber hinaus empfehlen wir die Berücksichtigung folgender Prinzipien:

  • Dokumentation: Eine strukturierte Beschreibung der Daten soll veröffentlicht werden. Bestenfalls sollen die Daten in einem zentralen Verzeichnis (wie z.B. thedatahub.org)nachgewiesen werden.
  • Rohdaten: Die Daten sollen möglichst so zugänglich gemacht werden, wie sie im Informationskreislauf der Bibliotheken anfallen. Jede weitere Filterung oder Aufbereitung wird auf diejenigen verlagert, die von den Informationen später Gebrauch machen.
  • Aktualität: Daten sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach ihrer Erstellung oder Änderung veröffentlicht werden. Was angemessen ist, kann je nach Art der Daten variieren.
  • Strukturiert: Die Daten sollen in einem strukturierten Format publiziert werden, das einfache maschinelle Verarbeitung ermöglicht.
  • Nicht-diskriminierend: Der Zugriff auf die Daten soll für alle möglich sein, einzige akzeptable Hürde ist der Zugang zum Internet. Das heißt, dass keine Registrierung erforderlich sein soll.
  • Nachhaltigkeit: Die Bereitstellung der Daten soll mit der Entwicklung eines Nachhaltigkeitskonzepts verbunden sein, dass eine dauerhafte Archivierung und den Zugriff auf ältere Versionen der Daten sicherstellt.

Selten wird die Einhaltung sämtlicher Prinzipien von Anfang an gewährleistet sein. Allerdings sind die ersten drei Prinzipien notwendige Bedingungen, um überhaupt von offenen bibliothekarischen Daten zu sprechen. Es wird ausdrücklich empfohlen, zunächst auch Rohdaten zu veröffentlichen, die womöglich nicht in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen und/oder nicht strukturiert oder regelmäßig aktualisiert werden. Mittelfristig soll aber an der Einhaltung sämtlicher Prinzipien gearbeitet werden.

4. Verwandte Materialien

Entstanden im Rahmen der Gruppe Lizenzen der DINI-AG KIM.
Beitragende: Patrick Danowski, Kai Eckert, Christian Hauschke, Adrian Pohl und andere

Der Text dieser Empfehlungen ist unter der Creative Commons Lizenz CC0 veröffentlicht. Er ist somit gemeinfrei, d.h. er gehört allen und darf zu beliebigen Zwecken und ohne Auflagen genutzt werden. Bei Nachnutzung wird die Nennung der Quelle erbeten.

"Sign here!"

Edlef hat mich dankenswerterweise in einem Kommentar auf eines seiner Netbib-Postings hingewiesen. Dort ist folgendes Video zu sehen:

„Sign here?“

Unbedingt angucken und weiterverteilen, liebe Open-Access-Freunde!

Das Video wurde anscheinend auf Xtranormal.com erstellt, einem Dienst ganz ähnlich dem kürzlich vorgestellten GoAnimate.

Google Maps wird teuer

Ab sofort verlangt Google Geld für die Nutzung der Maps-API.

Mit etwas Verzögerung hat Google seine Pläne umgesetzt , die Nutzung der Maps-API nicht mehr uneingeschränkt kostenlos zu gestatten. Wer jetzt damit Karten auf seiner Website darstellt, muss für je 1000 Abrufe mindestens 4 US-Dollar zahlen. Als Abruf gilt jeweils das Laden der JavaScript- oder Flash-API durch die Webseite, das Laden einer Karte per Static-Maps-Schnittstelle sowie der Zugriff auf ein Panoramabild via Street-View-Image-API.

Es gibt zwar „Bagatellgrenzen“, die für viele Bereiche sicherlich ausreichen. Aber will man sich wirklich darauf verlassen, dass die eigenen Seite dauerhaft unpopulär bleiben?
Wer nicht zahlen will oder kann, bitte hier entlang.

[via Heise]

Fünf Jahre offizielle Open-Access-Heuchelei im deutschen Bibliothekswesen

„Heute vor fünf Jahren…“ sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.

Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel „Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken“. Darin kritisiert er sieben Punkte:

(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.

(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem Handbuch Bibliothek 2.0.

(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.

(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.

(5) Bibliotheken denken nicht daran, „permission barriers“ einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.

(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.

(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.

Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.

Definition: Offenes Wissen (Version v.1.1)

Neue Übersetzung der Open Knowledge Definition (englisch/deutsch)

Terminologie

Der Begriff Wissen beinhaltet:

  1. Inhalte wie Musik, Filme, Bücher
  2. Jegliche Art von Daten, ob wissenschaftlicher, historischer, geographischer oder anderer Art
  3. Regierungs- und andere Verwaltungsinformationen

Software ist trotz ihrer zentralen Bedeutung von dieser Definition ausgenommen, da sie bereits adäquat durch frühere Arbeiten abgedeckt ist.

Der Ausdruck Werk wird hier verwendet mit Bezug auf eine übertragbare Wissenseinheit.

Der Begriff Sammlung wird benutzt, um eine Vielzahl von zueinander gehörenden Werken zu  bezeichnen. Eine Sammlung kann natürlich auch selbst als Werk angesehen werden.

Der Begriff Lizenz bezieht sich auf die rechtliche Bedingung, unter der ein Werk verfügbar gemacht wird. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sollte dies als Verweis auf die normalerweise üblichen Konditionen, unter denen das Werk verfügbar ist, interpretiert werden (z.B. Copyright oder Urheberrecht).

Definition

Ein Werk ist offen, wenn die Art und Weise seiner Verbreitung folgende Bedingungen erfüllt:

1. Zugang

Das Werk soll als Ganzes verfügbar sein, zu Kosten, die nicht höher als die Reproduktionskosten sind, vorzugsweise zum gebührenfreien Download im Internet. Das Werk soll ebenso in einer zweckmäßigen und modifizierbaren Form verfügbar sein.

Kommentar: Dies lässt sich als “soziale” Offenheit bezeichnen – es ist einem nicht nur erlaubt, ein Werk zu nutzen sondern auch praktisch möglich. “Als Ganzes” untersagt die Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten auf indirektem Weg, zum Beispiel durch eine Beschränkung des gleichzeitigen Zugriffs auf einige wenige Elemente einer Datenquelle.

2. Weiterverbreitung

Die Lizenz darf niemanden hindern, das Werk entweder eigenständig oder als Teil einer Sammlung aus verschiedenen Quellen zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf keine Lizenzzahlungen oder andere Gebühren für Verkauf oder Verbreitung erfordern.

3. Nachnutzung

Die Lizenz muss Modifikationen oder Derivate erlauben, ebenso wie deren Weiterverbreitung unter den Bedingungen Lizenzbedingungen des ursprünglichen Werks.

Kommentar: Man beachte, dass diese Klausel nicht die Verwendung “viraler” Lizenzen oder von Share-Alike-Lizenzen verhindert, die die Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter den Lizenzbedingungen der ursprünglichen Werke verlangen.

4. Keine technischen Einschränkungen

Das Werk muss in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die keine technischen Hindernisse für die Durchführung der oben genannten Nutzungen beinhaltet. Dies kann durch die Bereitstellung des Werks in einem offenen Datenformat erreicht werden, dessen Spezifikation öffentlich und frei verfügbar ist und das keine finanziellen oder anderen Hindernisse bezüglich der Nutzung auferlegt.

5. Namensnennung

Die Lizenz kann als Bedingung für Weiterverbreitung und Nachnutzung des Werkes die Nennung der Namen seiner Urheber und Mitwirkenden verlangen. Sollte diese Bedingung gestellt werden, darf sie nicht behindernd wirken. Zum Beispiel sollte, sofern eine Namensnennung verlangt wird, dem Werk eine Liste derjenigen Personen beigefügt sein, deren Namen zu nennen sind.

6. Integrität

Die Lizenz kann als Bedingung für die Verbreitung des Werkes in modifizierter Form verlangen, dass das Derivat einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als das ursprüngliche Werk erhält.

7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Einzelpersonen oder Personengruppen diskriminieren.

Kommentar: Um maximalen Nutzen aus Open-Knowledge-Prozessen zu ziehen, sollte die größtmögliche Vielfalt an Personen und Gruppen gleichermaßen berechtigt sein, zum offenen Wissen beizutragen. Daher verbieten wir allen Open-Knowledge-Lizenzen, Personen von diesen Prozessen auszuschließen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 5 der Open-Source-Definition übernommen.

8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke

Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Werk zu einem beliebigen Zweck einzusetzen. Zum Beispiel darf die Nutzung des Werkes für kommerzielle Zwecke oder zur Genforschung nicht ausgeschlossen werden.

Kommentar: Hauptabsicht dieser Klausel ist es, Lizenzfallen vorzubeugen, die eine kommerzielle Verwendung von Open Source verhindern. Wir wollen, dass kommerzielle Nutzer sich unserer Community anschließen, und nicht, dass sie sich ausgeschlossen fühlen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 6 der Open-Source-Definition übernommen.

9. Lizenzvergabe

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, müssen bei der Weiterverteilung an alle Empfangenden übergehen, ohne dass diese verpflichtet sind, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

Kommentar: Diese Klausel soll verhindern, dass Wissen durch indirekte Mechanismen wie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitserklärungen unzugänglich gemacht wird.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 7 der Open-Source-Definition übernommen.

10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, dürfen nicht davon abhängen, ob das Werk Teil einer spezifischen Sammlung ist. Wenn das Werk der Sammlung entnommen und innerhalb deren Lizenzbestimmungen verwendet oder verbreitet wird, müssen alle Parteien, an die das Werk weiterverteilt wird, sämtliche Rechte erhalten, mit denen auch die ursprüngliche Sammlung ausgestattet war.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 8 der Open-Source-Definition übernommen.

11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken

Die Lizenz darf anderen Werken, die mit dem lizensierten Werk gemeinsam weitergegeben werden, keine Beschränkungen auferlegen. Die Lizenz darf beispielsweise nicht dazu verpflichten, dass alle Werke, die auf demselben Medium enthalten sind, offen sind.

Kommentar: Verbreiter offenen Wissens haben das Recht, ihre eigene Wahl zu treffen. Man beachte, dass “Share-Alike”-Lizenzen konform sind, da ihre Bestimmungen nur gelten, wenn die betroffene Einheit ein einziges Werk darstellt.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 9 der Open-Source-Definition übernommen.

Translated by Christian Hauschke & Ulrich Herb with kind support by the German OKF community

LOD: Machen wir es nicht, machen es andere!

Nicht nur scheint LOD also aus rationalen und Effizienzgründen die bessere Wahl zum Aufbau zukünftiger Informationsinfrastrukturen zu sein. Auch könnte es der Bibliothekswelt dabei helfen, relevant zu bleiben und nicht durch andere Organisationen verdrängt zu werden.

Jakob Voß hat am Wochenende darauf hingewiesen, dass Wikimedia überlegt, ein Projekt „Bibliographisch-archivalische Datenbank“ anzugehen, in dem eine offene bibliographisch-archivalische Datenbank angelegt werden soll zur Nachnutzung durch die verschiedenen Wikimedia-Projekte aber auch durch andere Akteure wie Wissenschaftler oder Google Books.

Wenn bibliothekarische Organisationen nicht eine wichtige Rolle dabei übernehmen, bibliographische Daten im großen Stil offen, strukturiert und leicht nachnutzbar zur Verfügung stellen, werden es schließlich andere tun…

[via Übertext]