Ulmer vs. Darmstadt: was folgt daraus?

BC Kaemper: Die Entscheidung des LG Frankfurts in Sachen Ulmer vs. ULB Darmstadt (Elektronische Leseplätze) liegt vor

BCK interpretiert das Urteil und kommt zu folgenden Schlüssen (Auszug) bezüglich der Rechte der Bibliotheken:

* Sie dürfen veröffentlichte Werke aus ihrem Bestand selbst digitalisieren oder digitalisieren lassen. (Annexkompetenz aus § 52b)
* Sie dürfen diese Werke an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek zugänglich machen, wobei die Zahl der (gleichzeitig) zugänglich gemachten Exemplare an den eingerichteten Leseplätzen […] die Stückzahl im Bestand nicht übersteigen darf.
* Sie müssen dabei keine Rücksicht auf etwa bestehende Verlagsangebote nehmen, solange sie keine vertraglichen Regelungen mit dem Verlag eingegangen sind. Es besteht insofern Vertragsfreiheit, kein Kontraktionszwang. […]
* Es ist ausreichend, wenn die Bibliothek in ihrem Internetauftritt und an den Leseplätzen ausdrücklich auf den gesetzlich limitierten Verwendungszweck hinweist und klarstellt, dass das Angebot lediglich zur Forschung bzw. für private Studien zugänglich gemacht wird.
[…]
* Die Bibliotheken dürfen die Möglichkeit schaffen, Ausdrucke aus den an den elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken anzufertigen und diese auch aus der Bibliothek mitzunehmen. Das Gesetz rechtfertigt in jedem Fall keine vollständige Kopie des Werkes, sondern nur eine auszugsweise. Ein entsprechender Hinweis an den Leseplätzen dürfte auch hier genügen.
* Es ist den Bibliotheken aber verwehrt, die Speicherung und Mitnahme der Digitalisate selbst zuzulassen.

Eric Steinhauer äußerte sich ebenfalls zum Thema:

Nicht überzeugend ist freilich die Ansicht des Gerichts, eine elektronische Kopie durch den Nutzer auszuschließen. Es ist nicht erkennbar, dass § 52b UrhG, der nur eine Schranke für die öffentliche Zugänglichmachung darstellt, § 53 UrhG als Schranke für Vervielfältigungen ausschließt. Danach sind jedenfalls für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch elektronische Kopien zulässig. Ein solche „Schrankenkette“ vertritt im Ergebnis Dustmann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl., 2009, § 52b, Rn. 13.

Hier geht’s zum Volltext (PDF) des Urteils.

Kulturstaatsminister Neumann: Die Hinterbliebenenrente ist sicher!

Kulturstaatsminister Bernd Neumann äußerte sich in einem Stern-Interview zu Schutzfristen im Urheberrecht. Auf die Frage, ob eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers […] noch zeitgemäß sei, antwortet er:

Ja! Die 70 Jahre Schutzfrist haben weniger etwas mit der Schnelllebigkeit zu tun als vielmehr mit der Langlebigkeit – nämlich der Angehörigen der Urheber, denen die Einkünfte aus der Nutzung des Werkes nicht entzogen werden sollen. Die Einwände gegen eine 70-jährige Schutzfrist kommen vielfach von denjenigen, die – eher in der „copyright“-Tradition verhaftet – das Urheberrecht als zeitliches „Monopolrecht“ generell für bedenklich halten und prinzipiell unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck sehen.

Hoppla. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die 70-jährige Frist unter dem Vorwand installiert wurde, dass nur Urheber zu kreativen Taten ermutigt werden könnten. Ist ja auch ganz logisch. Der durchschnittliche Kreative möchte von seines Geistes Früchten leben können.

Ein Irrtum? Oder wildert Neumann gar in fremden Revieren und betätigt sich als Hinterbliebenenversorger? Das hieße, man müsste das Urheberrecht mit einer flexiblen Schutzfrist versehen. Zuständig wäre das Bundesamt für Statistik. Je nach Geburtsjahr des Nachwuchses müssten andere Fristen vergeben werden.

Lesetipp zum Thema Kulturförderung und Urheberrecht: Freie Kultur von Lawrence Lessig. Aber der durchschnittliche Infobib-Leser hat das vermutlich eh schon gelesen…

"Darmstädter Fall" von Copyrightschutz wird heute verhandelt

Heute wird vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen die TU Darmstadt verhandelt.

Der Verlag Eugen Ulmer hat die Technische Universität (TU) Darmstadt im Wege eines Eilverfahrens auf Unterlassung verklagt. Mit seiner Klage will der Verlag verhindern, dass die Benutzer der Bibliothek weiterhin kostenfrei über das Internet Zugang zu dem kompletten Inhalt des Buches „Einführung in die neuere Geschichte“ des Historikers Winfried Schulze nehmen können.

[via echo-online.de]

Videoüberwachung gegen Diebstahl

Um Diebstähle zu verhindern, ist die Videoüberwachung einer Hochschulbibliothek erlaubt. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Münster und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Allerdings ist es der Universität verboten, die Bilder zu speichern. Die Installation von Kameras stelle einen „erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bibliotheksnutzer dar“, doch könnten dadurch Diebstähle und Beschädigungen der Bücher verhindert werden, entschieden die Richter. Studenten der Uni Münster hatten gegen die Kameras in der Bibliothek des kommunalwissenschaftlichen Instituts geklagt.

[via sueddeutsche.de]

Urheberrecht: 3. Korb?

In einer Presse-Mitteilung des Seestern-Forums habe ich gerade en passant davon erfahren, dass ein 3. Urheberrechtskorb zumindest möglich ist:

Im Auftrag des Bundestages untersucht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) derzeit, ob das Urheberrecht im Rahmen eines 3. Korbs erneut modifiziert werden muss. Beteiligte Kreise können bis zum 15.06.2009 Stellung zu den Fragen beziehen. Das Seestern IT Forum gehört dazu und fordert Verantwortliche aus IT, Einkauf und Recht ausdrücklich dazu auf, sich an der ausstehenden Diskussion zu beteiligen und eigene Vorschläge einzubringen.

Netzpolitik-Markus schrieb dazu vor etwa einem halben Jahr über eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung:

Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine “umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen” einleiten möchte. Da die anderen beiden “Körbe” auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

Ob nur Seestern-IT den Begriff schon jetzt verwendet, ist noch nicht klar. Das BMJ ist angeschrieben, ob der Aufruf irgendwo öffentlich verfügbar ist. Gerade nach den Irrmeldungen in Folge des Heidelberger Appells ist eine offene und transparente Diskussion dringend notwendig.

Themen laut Pressemeldung sind:

  • Besonderheiten und mögliche Förderung von Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen
  • Handel mit (also Verbreitung? von) gebrauchter Software. Ein Themenkomplex, der bei einer weiteren Verbreitung von „enhanced e-books“ sicherlich auch für Bibliotheken spannend werden könnte.
  • Elektronischer Bundesanzeiger: e statt print?

Wenn jemand den Aufruf erhalten haben sollte: bitte dringend veröffentlichen!

Petition gegen Zensur: Stoppt Zensursula!

Franziska Heine hat dankenswerterweise eine Petition gegen die unglaublich kurzsichtige und populistische Attacke auf die Grundrechte von Ursula von der Leyen (a.k.a. Zensursula) eingereicht.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Um die Petition zur öffentlichen Beratung in den Petitionsausschuss zu bringen, werden bis zum 16. Juni 2009 insgesamt 50.000 Unterzeichner benötigt. Also: Weitersagen!!

Weitere Infos:

Die FAZ versteht den Unterschied!

In der FAZ:

Wie viel für die Autoren auf dem Spiel steht, soll die Liste dokumentieren, die innerhalb eines Monats auf nun 1300 Namen gewachsen ist. Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft sind dabei, darunter Hans Magnus Enzensberger, Siegfried Lenz, Daniel Kehlmann, Sibylle Lewitscharoff und Brigitte Kronauer sowie andere, ja „nahezu alle Büchner-Preisträger der letzten Jahre“. Unterschrieben haben aber auch Übersetzer, Fotografen und Geistes- wie Naturwissenschaftler. Ein intellektuelles Pfund also. Und das trotz (oder vielleicht wegen?) des enormen Widerstandes, der sich seit der Veröffentlichung des „Heidelberger Appells“ auf den Seiten des Reußschen Instituts für Textkritik geregt hat.

Wieviel Sachkenntnis hinter solch klangvollen Namen steht, konnte man kürzlich eindrucksvoll in den Tagesthemen besichtigen. Aber wenn hier schon mit Unterschriftenzahlen angegeben wird, empfehle ich interessierten Journalisten einen Blick auf die Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results. Dort finden sich zur Zeit 27648 Unterzeichner, die für Open Access eintreten. Ich habe keine Zeit, die ganze Liste durchzugehen, aber klangvolle Namen sind dort mit Sicherheit auch enthalten.

Immerhin sieht man auch bei der FAZ ein, dass das ungefragte Kopieren („Copy and Paste“) [sic!] von Internetinhalten und das willkürliche Einscannen ganzer Bücher, wie es Google bisher ungehindert vorantreibt, nichts mit Open Access zu tun hat.

Eigentlich geht es im Artikel um einen Brandbrief, den Roland Reuß an Bundeskanzlerin und Bundespräsident geschrieben hat. Leider konnte ich den Brief selbst nicht ausfindig machen. Ist er irgendwo veröffentlicht und mir bislang entgangen?

Bodo Kirchhoff: Dichtung und Wahrheit in Googles Buchsuche

Nach Marek Lieberberg möchte sich nun Bodo Kirchhoff vor den Karren des Börsenvereins spannen lassen. In den Tagesthemen durfte er bar jeder Kenntnis der Materie sein Unbehagen an der „Proletarisierung“ seiner Werke durch Googles Buchsuche zum Ausdruck bringen. Das sich jeder über Wissen hermacht, wie er will, ist offensichtlich nicht im elitären Sinne Kirchhoffs.

Ich konnte kein Werk von Kirchhoff ausfindig machen, dass über Googles Buchsuche tatsächlich vollständig verfügbar gemacht wurde. Bei allen (z.B. bei bei dieser Ausgabe des „Schundromans“) waren nur einzelne Abschnitte durchsuchbar, nicht einmal eine ganze Seite konnte ich mir anzeigen lassen. War das Kirchhoff nicht bekannt? Und ist ihm auch nicht bekannt, dass er selbst in die Proletarisierung in erheblich größerem Umfang eingewilligt hat, als er seine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Leseprobe auf einer für ihn eingerichteten Webseite gab? Vielleicht ist er aber auch der abwegigen Meinung, dass man die von ihm genehmigte Leseprobe schließlich nur im Gesamtkontext der Webseite aufnehmen würde.

Die Tagesthemen übernehmen übrigens unkritisch das Wort „Urheberrechtsbruch“, was für mich ganz klar einer Vorverurteilung Googles gleich kommt. Wer sich über schlechten Journalismus und ahnungslose Dichter aufregen möchte, der sollte sich den Beitrag auf der Webseite der Tagesthemen ansehen. Der betreffende Teil fängt fast exakt in Minute 26 an.

Ein Kommentar zur Sendung findet sich auch bei Archivalia.

Joachim Losehand über Open und Closed Access

Viel zu schön geschrieben, um nur in der Materialsammlung zum Heidelberger Appell erwähnt zu werden, ist die Replik Joachim Losehands auf Marek Lieberbergs Requiem für die Kunst an und für sich:

Marek Lieberbergs Kunstkosmos ist bestimmt einem einzigen Naturgesetz: „Was nichts kostet ist nichts wert“. Die 1. Ableitung von Lieberbergs Gesetz lautet damit: „Kunst ist, wenn jemand daran verdient“, und die Forderung aus der 1. Ableitung ist: „Wenn etwas Kunst ist, muß auch jemand daran verdienen“. Und das, bitteschön, sollen die Verleger und Impresarii sein. Und so treiben sie uns, die von ihnen betreuten Urheber, deren Rechte sie unter Lebensgefahr verteidigen, in der Debatte um die Digitalisierung wie Schutzschilde vor sich her. Keine Finte zu lahm, keine Argumentation zu platt, kein Pinselstrich zu dick und keine Lüge zu schamlos, um nicht dafür herzuhalten, alte Pfründe, die so schön viel Geld abwarfen, zu bewahren.

Erschienen ist dieser schöne Text am und im letzten Freitag im März diesen Jahres. Vielen Dank an Sascha Fricke für den Hinweis!