Die Präsidentin des Weltverbandes der Bibliotheken fordert die Verleger auf, ihr Geschäft für die digitale Zeit zu überprüfen. Offensives Denken sei gefragt.
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Die Präsidentin des Weltverbandes der Bibliotheken fordert die Verleger auf, ihr Geschäft für die digitale Zeit zu überprüfen. Offensives Denken sei gefragt.
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Auch die Süddeutsche Zeitung schließt sich endlich dem Kreuzzug gegen Open Access an. In einem Artikel bringt Marek Lieberberg das Kunststück fertig, pflastersteinwerfende Deep-Purple-Anhänger in den 70ern mit Verfechtern des OA zu vergleichen. Die Verwechslung mit dem Google-Books-Programm ist ja inzwischen Alltag.
Die lückenlose Digitalisierung der Welt hat mit Googles jüngstem Coup, der Millionen Buchtitel online verfügbar macht, Literatur und Buchhandel mit demselben Virus infiziert, an dem die Musikindustrie zugrunde geht und der die Zeitungslandschaft bedroht. Diese Kapitulation wird von Anhängern der Open Access-Ideologie als Demokratisierung des Wissens bejubelt. In Wahrheit werden Rechte verschleudert, was Googles Allmacht weiter zementiert.
Herr Lieberberg, benutzen Sie doch bitte nur Begriffe, deren Bedeutung Sie kennen. Durch solch hanebüchenen Blödsinn verliert eine Zeitung insgesamt an Glaubwürdigkeit. Mehr zur journalistischen Ahnungslosigkeit und schlechten Recherche beim Thema Open Access gibt es hier.
Dem Heidelberger Appell und den vorhergehenden Artikeln in taz und FAZ folgten inzwischen glücklicherweise schon ein paar Appelle an den gesunden Menschenverstand. Hervorheben möchte ich hier nur die Matthias Spielkamps Essay Open Excess: Der Heidelberger Appell im Perlentaucher, Ben Kadens ausführliche Replik und natürlich Joachim Eberhardts Postings zu der Angst des Roland Reuß vor Open Access in drei Teilen (1, 2 & 3). Um den Überblick nicht zu verlieren habe ich eine kleine Materialsammlung rund um die Debatte angelegt, die unter dem Tag heidelberger_appell bei Delicious zu finden ist. Sicherlich nicht vollständig, aber vielleicht für den einen oder anderen ganz nützlich:
Die Anwendung einer neuen Urheberrechtsregelung (Wiedergabe von Werken
an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken) durch die
Universitätsbibliothek Würzburg soll Grundlage eines Musterprozesses,
finanziert durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werden. Der
Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Auffassung der Bibliothek,
dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf
bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige
Genehmigung durch den Verlag möglich sein muß.
Dies stellt der dbv in einer Pressemitteilung vom 04.03.09 klar.
Weiter Informationen zum Thema Musterprozess gegen die UB Würzburg bei ad-hoc-news.de, gulli.news.de und auch bei netbib.de.
Im Dezember 2008 kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg noch stolz einen neuen Service an:
Neues Urheberrecht und Studienbeiträge machen’s möglich: Die Universitätsbibliothek präsentiert ein völlig neues Angebot – eine selbst digitalisierte elektronische Lehrbuchsammlung (eLBS), ganz am Bedarf der Studierenden ausgerichtet.
Gegen diesen Service bereitet der Börsenverein nun einen Musterprozess vor. Geklärt werden soll die Frage, ob Bibliotheken vor der Digitalisierung eines Buches prüfen müssen, „ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet.“
[via Börsenblatt]
Rainer Kuhlen und Michael Seadle leiten das in vollem Umfang
genehmigte DFG-Projekt Aufbau einer Informationsinfrastruktur zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft:
Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Gemeinschaften in Deutschland soll eine Informationsinfrastruktur zum urheberrechtlichen Wissen für Bildung und Wissenschaft (urhWiss) aufgebaut werden. Sie soll den in Bildung und Wissenschaft als Produzenten und Nutzern von Wissen Arbeitenden bzw. den ihnen zugeordneten Organisationen umfassende Informationen zu den urheberrechtlichen Problemen beim Umgang mit Wissen und Informationen aufbereiten und bereitstellen. urhWiss wird sich entsprechend getroffener Vereinbarungen mit anderen einschlägigen Initiativen und Projekten, z.B. aus dem Open-Access-Umfeld, und mit wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Experten aus dem Urheberrechtsumfeld vernetzen. urhWiss selber soll aus mehreren Komponenten bestehen: Urheberrechtliches Web-Portal für Bildung und Wissenschaft, semantisch organisierter Dokumentserver, virtuelles hypertextuelles Netzwerk zu Ressourcen bestehender urheberrechtsrelevanter Organisationen, Netzwerk von Urheberrechtsexperten, FAQ zu Themen des für Bildung und Wissenschaft einschlägigen Urheberrechts, Autorenwerkzeug zum Einbringen und Verknüpfen zentraler Argumente, kommunikative/soziale Dienste zum kollaborativen Arbeiten der beteiligten Akteure. Im Vorhaben sollen Modelle für die Finanzierung der Informationsinfrastruktur nach Ablauf der Förderung erarbeitet und Netzwerke zu potenziellen finanziellen Unterstützern aufgebaut werden.
Kaum ein Projekt scheint mir so dringend notwendig wie dieses. Besonders die FAQ ist ein Desiderat höchster Priorität. Noch schöner wäre es zwar, wenn das Urheberrecht allgemein verständlich formuliert wäre, aber das ist eine Utopie.
[via Medinfo]
Vor kurzem gab’s bei Netbib schon mal eine kleine Meldung zum Medina-Report. Nun gibt’s ein paar Details dazu von Gavin Baker und im Wiki von La Quadrature Du Web. Die offizielle Version des Dokumentes gibt es hier.
Besonders kritisch wird (unter anderem von Bernard Lang) folgender Punkt gesehen:
24. Wishes the scientific community and researchers to enter into voluntary licence-issuing schemes with publishers in order to improve access to works for purposes of teaching and research; however, takes particular note of the value of learned journals, which play a key role in the peer review process of validating the results of academic research, and the financial viability of which is dependent on paid subscriptions;
Zu Bibliotheken und Archiven im Procedure File:
The Green Paper focuses on the exceptions to copyright which are most relevant for the dissemination of knowledge, namely:
1)The exception for the benefit of libraries and archives: two core issues have arisen: the production of digital copies of materials held in the libraries‘ collections and the electronic delivery of these copies to users. Under the current legal framework, libraries or archives do not enjoy a blanket exception from the right of reproduction. Reproductions are only allowed in specific cases, which arguably would cover certain acts necessary for the preservation of works contained in the libraries‘ catalogues. On the other hand, the library exception and national rules implementing it are not always clear.
Main questions:
* Should the exception for libraries and archives remain unchanged because publishers themselves will develop online access to their catalogues?
* In order to increase access to works, should publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives enter into licensing schemes with the publishers?
* Should the scope of the exception for publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives be clarified with respect to: format shifting; the number of copies that can be made under the exception; the scanning of entire collections held by libraries?
* Is a further Community statutory instrument required to deal with the problem of orphan works, which goes beyond the Commission Recommendation 2006/585/EC?
Zypries will geistige Eigentumsrechte fortentwickeln:
Bereits beschlossene Sache ist, dass die „europäische Harmonisierung“ bei Immaterialgüterrechten weiter vorangetrieben werden soll. Hier nennt die Ministerin eine „einheitliche Regelung der Privatkopie“ sowie Vergütungsregelungen für diese. Die bisherigen Debatten in den EU-Gremien deuten darauf hin, dass diese Vereinheitlichung deutliche Verschlechterungen für deutsche und österreichische Verbraucher bringen könnten.
Mein Wunsch für 2009: Frau Zypries behält ihr „geistiges Eigentum“ in Zukunft für sich und sucht sich eine Tätigkeit, in der sie nicht so viel Schaden anrichten kann.
Im DLF gab’s gestern einen äußerst interessanten Bericht über eine Aktion der UB Würzburg: 500 Lehrbücher, die statistisch am häufigsten ausgeliehen werden, gibt es bis zu den Feiertagen in elektronischer Form.
Mehr dazu gibt’s von Klaus Graf und Dörte Böhner.
Heise: Definition offener Standards in der EU weiter umkämpft
Interessanter Artikel, der die verschiedenen Positionen darlegt hinsichtlich der Frage, wann ein Standard wirklich offen ist.
In der einen Ecke des Rings befindet sich z.B. Association for Competitive Technology (ACT) oder die European Information, Communications and Consumer Electronics Technology Industry Association (EICTA). Sie bevorzugen …
die Bedingung einer alleinigen „RAND“-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory) Demnach müssen Anwender für die Nutzung eines derart lizenzierten Standards üblicherweise Geld zahlen oder sonstige Leistungen erbringen, was aber wiederum als nicht vereinbar mit den Prinzipien freier Software gilt. Auch die Business Software Alliance (BSA), der Konzerne wie Apple, Intel, Microsoft oder SAP angehören, vertritt diese Forderung.
Auf der anderen Seite findet sich ein buntes Sammelsurium der verschiedenster Open-Source-Verfechter, unter anderem das Bündnis No OOXML oder Red Hat.
Eine meines Erachtens gute (also auch dem Laien verständliche) Definition freier Standards findet sich bei der Free Software Foundation Europe:
Ein Offener Standard bezieht sich auf ein Format oder Protokoll, das
1. einer vollständig öffentlichen Bewertung und Nutzung ohne Hemmnisse auf eine für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglichen Weise unterliegt,
2. ohne jegliche Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht der Definition eines Offenen Standards entsprechen,
3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
4. unabhängig von einem einzelnen Anbieter geleitet und weiterentwickelt wird in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht,
5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Anbietern oder als vollständige Implementierung gleichermaßen für alle Beteiligten.