Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahren große Auswirkungen auf die Gesellschaft und auch Unternehmen haben. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Unternehmen davon betroffen sein werden und wie den negativen Auswirkungen mit Hilfe von Wissens- und Demografiemanagement begegnet werden kann. Zunächst wird die Prognose der Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2060 vorgestellt. Anschließend folgt eine Skizzierung der Herausforderungen, denen sich Unternehmen stellen müssen. Dieses sind die Alterung der Belegschaft, der voraussichtliche Fachkräftemangel und das massive Ausscheiden von Mitarbeitern in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren. Die Arbeit beschreibt, welche Bedeutung Kompetenzmanagement, lebenslanges Lernen und Wissensmanagement bei der Bewältigung dieser Herausforderungen haben. Eine Befragung einiger Unternehmen rundet die gewonnenen Erkenntnisse ab. Den Abschluss bilden Handlungsempfehlungen in Hinsicht auf die Unternehmenskultur, das Personal- und Wissensmanagements und die Arbeitsgestaltung.
Monika Böhm-Leitzbach: Rechtsinformation im Zeichen von E-Government
Monika Böhm-Leitzbach: Rechtsinformation im Zeichen von E-Government
Die Arbeit thematisiert nach Erläuterungen zu den Begriffen Rechtsinformation und E-Government die heterogene Informationslandschaft der frei zugänglichen Rechtsinformation in Deutschland. Normgeber, Gerichte und Parlamente auf Ebene des Bundes und der Länder gestalten auf vielfache Weise die Internetpräsentation der Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien. Das Gegenmodell zu dieser auf viele Internetadressen und Webseiten verteilten Rechtsinformation stellt das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dar, das als nationale E-Government-Anwendung über eine einzige Oberfläche den Zugriff auf die Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien ermöglicht. Das RIS als Blaupause und unter Beachtung der Anforderungen an E-Government-Anwendungen umreißt die Arbeit Rahmenbedingungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten für einen Portalentwurf, der als Single Point of Entry für die staatliche Rechtsinformation Deutschlands konzeptioniert ist.
Die Masterarbeit geht auch auf Open Data ein, passend zur aktuellen Debatte um Geschäfte mit Gerichtsurteilen.
Info-Video über Open Government Data
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass Dienste wie Data.gov oder USASpending.gov akut bedroht sind. Wie im Open-Data-Blog zu lesen ist:
Es wäre ein schwerer Schlag für die Open-Data-Bewegung: Einem Sparpgrogramm [sic!] der US-Regierung für 2011 soll auch der Datenkatalog data.gov zum Opfer fallen. Bis zum 8. April muss im Kongress die Entscheidung fallen, wie genau die Einsparungen aussehen werden. Dann muss sich die Regierung von Barack Obama mit den oppositionellen Republikanern geeinigt haben, sonst geht den Bundesbehörden das Geld aus.
Wer USAspending nicht kennt, sollte dem Angebot durchaus mal den einen oder anderen Blick gönnen. Dort wird zum Beispiel transparent gemacht, was OCLC an der US-Regierung verdient. Zum Beispiel 2010 mit diesem einzelnen Vertrag über $ 905,210 mit der National Archives and Records Administration.
Die Sunlight Foundation macht gegen diesen herben Rückschritt mobil: Save the Data!
Weitere Infos gibt’s auch im Blog des Open Data Networks.
Rivva-Ersatz in geschlossener Gesellschaft: Newshype
Mit Newshype geht nun endlich eine Seite an den Start, die die Rivva-Nachfolge antreten möchte. Artikel über Newshype:
- Netzwertig: “Wir wollen die Startseite der Blogosphäre werden”
- Avatter: Newshype: Rivva-Nachfolger mit (noch?) einigen Schwächen
- Netzfeuilleton: Newshype um Newshype
Momentan ist die Besichtigung nur mit Einladung möglich. In den Screenshots sieht Newshype aber schon einmal recht rivva-artig aus. Die praktische Umsetzung des Rankings zu beobachten, wird besonders spannend sein. Ich hoffe auf baldige Freischaltung des Dienstes.
Ein brauchbarer Open-Source-Memetracker für kleinere, speziellere Communities wie z.B. die Biblioblogosphäre ist jedoch auch dann weiterhin wünschenswert, wenn Newshype den Erwartungen gerecht würde.
So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile
28 Prozent Umsatzrendite – der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile.
Einzig gangbare Lösung: alles maschinenlesbar und gemeinfrei ins Netz. Weiter geht’s bei Spiegel Online.
Angry Bird Hannover (oder: Buchfink vs. Bibliothek)
Angry Birds Rio ist jetzt erhältlich, heißt es überall. Angry Birds, ein harmloser Zeitvertreib? Mitnichten! Was es heißt, wenn Birds wirklich angry sind, das wird verharmlost oder einfach unter den Tisch gekehrt.
In Hannover spielt die Tierwelt verrückt. Würgeschlangen treiben sich in Sanitäranlagen herum. Und im selben Stadtteil begab es sich vor nicht allzu langer Zeit, dass ein Buchfink (wie passend!) eine Bibliothek attackiert(e). Ob er mit der stetig ansteigenden Zahl der E-Books unzufrieden ist, lässt sich in Gesprächen bisher nicht klären. Wir haben auch keinen E-Buchfink für eine ausgewogene Podiumsdiskussion auftreiben können.
Doch was passierte dort, in Hannover-Linden? Zwischen dem Hauptgebäude der Fachhochschule Hannover und der Zentralbibliothek steht ein Baum. Dort ließ er sich nieder, der besagte Buchfink. Dieser hier:

Dieser Fink ist, wie man deutlich erkennen kann, ein besonders hübscher Kerl. Dessen ist er sich bewusst. Und wie es sich für einen finkischen Narziss gehört, duldet er seinesgleichen nicht neben sich. Doch – und dies ist die tragische Wendung dieser Geschichte – die Bibliothek, vor der er hausiert, ist voller schöner Finkenmänner!
Zumindest denkt dies der Fink. Mens sana in corpore sano? Ein schöner Fink, ein klarer Verstand? Leider nicht. Denn sein Spiegelbild, sein ach so schönes Spiegelbild, es versetzt den feinen Finken in Raserei! Fliegt er am Fenster vorbei und entdeckt dabei sein prächtiges Spiegelbild, hält er es offensichtlich für einen Kontrahenten, für einen Eindringling in sein Revier. Und was macht er dann, der tumbe Schönling? Er greift an!


Dagegen hilft nur Stein, Schere, Papier:

Die Raubvogelattrappe zeigte nur kurzfristig Wirkung. Auch sie wurde schon attackiert. Ob die todesmutigen Rasereien des Buchfinks die Finkendamenwelt hinreichend beeindruckt haben, konnte bislang nicht herausgefunden haben.
Innovation gegen anfänglichen Widerstand: Amazon-Recommender
Greg Linden beschrieb 2006, wie er die Recommender-Funktion bei Amazon gegen den Widerstand des Managements durchsetzte. Nachdem er die Idee dazu hatte, setze er erst einmal einen Prototypen auf und führte ihn verschiedenen KollegInnen vor.
While the reaction was positive, there was some concern. In particular, a marketing senior vice-president was dead set against it. His main objection was that it might distract people away from checking out — it is true that it is much easier and more common to see customers abandon their cart at the register in online retail — and he rallied others to his cause.
Linden wurde die Weiterentwicklung des Prototypen verboten. Er widersetzte sich diesem Verbot und bereitete eine Version vor, die im Echtbetrieb getestet werden konnte. Gegen sein Ansinnen, diesen Test dann auch durchzuführen, gab es keine schlagkräftigen Argumente. Im Testbetrieb zeigte sich dann, was für ein enorm wichtiges Instrument die Recommender-Funktion für Amazon sein könnte. Sein Fazit:
Creativity must flow from everywhere. Whether you are a summer intern or the CTO, any good idea must be able to seek an objective test, preferably a test that exposes the idea to real customers.
Everyone must be able to experiment, learn, and iterate. Position, obedience, and tradition should hold no power. For innovation to flourish, measurement must rule.
Mein Fazit: dito. Wer ausschließlich oder auch nur vorwiegend Top-Down denkt, schließt die Entwicklung einer innovativen Organisation aus. Dies ist eine Binsenweisheit, hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen.
[via Daniel Lemire]
Esoterische Prüfungstäuschung
Hadmut Danisch überlegt, ob es als Täuschungsversuch zu gelten hat, wenn man die Hilfe eines Geistheilers zwecks Absolvierung einer Prüfung in Anspruch nimmt.
Objektiv betrachtet ist es ja kein Betrugsversuch, weil derjenige ja nicht daran vorbeikommt, die Prüfungsleistung selbst zu erbringen. Wenn es dazu führt, daß der Geheilte beim Sex oder in Prüfungen besser ist, weil er auf Geister vertraut und damit auch mehr (falsches) Selbstvertrauen hat, ist das objektiv kein Schwindel.
Objektiv zweifeln könnte allerdings der Prüfer an der Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten, wenn jemand zum Geistheiler geht. Ist das aber ein hinreichender – oder gar zwingender? – Grund, jemanden die Promotion abzuerkennen?
Sobald man die psycho-kinetische Energie nachweisen kann, muss man mit Sicherheit eingreifen.
Anna Amalia Bibliothek zeigt Bücherschätze
Ab heute zeigt die Anna Amalia Bibliothek im Rahmen der Ausstellung „Reise in die Bücherwelt“ ausgewählte Kostbarkeiten aus ihrem Bestand. Darunter finden sich beispielsweise die erste Gesamtausgabe der Lutherschen Bibelübersetzung, Isaac Newtons „Principia mathematica“ von 1687 oder die Schedelsche Weltchronik von 1493.
Mehr Infos hier.
1 Jahr VuFind an der TU Hamburg-Harburg
Was zunächst als Aprilscherz für das Personal der TU-Bibliothek gedacht war, entwickelte sich sehr schnell zum Erfolgsmodell. TUBfind ist zwar noch nicht als Standardkatalog bei uns eingestellt, das liegt aber nicht primär an VuFind, sondern mehr an unseren (Alt)Daten. Weitere Informationen zum Stand der Entwicklung im TUB-Weblog und natürlich immer auch im TUBfind-Weblog.
[via Netbib]