Vorbemerkung: Nachdem ich mich schon über Urs Heftrichs Anti-Open-Access-Tirade ausgelassen hatte, bin ich auf Ben Kadens Erwiderung aufmerksam geworden. Inhaltlich ist dieses Posting sehr ähnlich, er hat allerdings umfassender und detaillierter geantwortet.
Heidelberg ist das kleine gallische Dorf derer, die sich vor den Allmachtsfantasien der (quasi-sowjetischen, s.u.) Open-Access-Imperialisten und -Unterdrücker warnen. Im bevorzugten Verkündigungsorgan dieses erbitterten Widerstands, dem FAZ-Feuilleton, wurden in den letzten Wochen wieder zwei Artikel veröffentlicht, auf die es sich inhaltlich eigentlich nicht einzugehen lohnt, die aber natürlich auch nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Dieser lästigen Pflicht hat sich dankenswerterweise Charlotte Schubert (Professorin für Alte Geschichte an der Universität Leipzig) gewidmet, die mit zahlreichen konventionellen (Verlags-)Publikationen sicherlich nicht als betriebsblinde und radikal-digitale Eiferin gelten kann. Sie antwortet im Hypotheses-Redaktionsbeitrag auf den Beitrag von Reuss vom 30. Dezember 2015.
Urs Heftrich (natürlich Universität Heidelberg) hat heute mit einem zweiten Artikel nachgelegt, natürlich im FAZ-Feuilleton. Fassen wir zusammen:

- USB-Sticks bieten die Möglichkeit, mit einem Investitionsaufwand von 5 Euro 400.000 Seiten „lawinenartig“ zu vervielfältigen
- Der Bundesgerichtshof ist an die Stelle der (alle Kreativen enteignenden) Piratenpartei getreten
- Die Fördermaßnahme Wissenschaftliche Monographien und monographische Serien im Open Access ist – wie 52b UrhG, um den es im vorherigen Punkt ging – digitale Enteignung
- Der Unterschied zwischen einem (steuerfinanziertem) Open-Access-Verlag und Volkseigenen Betrieben besteht darin, „dass Letzterer seine Erzeugnisse immer noch verkaufen musste“.
- Die Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts gemäß § 38 Abs. 4 UrhG ist natürlich Teufelszeug.
Der Höhepunkt folgt im letzten Absatz. Das durch die digitale Enteignung zwangsläufig für 2016 zu befürchtende Verlagssterben wird die Verlagslandschaft auf sowjetische (In der Breschnew-Zeit ca. 200 Verlage) oder DDR-Verhältnisse (max. 78 Verlage) einschrumpfen lassen. Und es gebe eine „klare statistische Korrelation zwischen verlegerischer Vielfalt und politischer Freiheit“. Bei diesen schrägen Vergleichen muss sich die FAZ fragen lassen, ob sie Heftrich nicht einen Lektor an die Seite hätte stellen müssen, um mit ihm um Formulierungen zu ringen, wie dieser es in seinem Artikel selbst als edle Tätigkeit des idealen Verlegers beschreibt.

Der ganze Artikel ist eine Tirade gegen Subventionen, ein Loblied auf den kleinen, unabhängigen Verlag. Aber wie steht es eigentlich mit Druckkostenzuschüssen, z.B. den durch die Uni Heidelberg gewährleisteten? Sind diese auch abzulehnen? Ohne diese würden nämliche zahlreiche Publikationen auch keinen Verlag finden.
Laut Feuilletonchef Jürgen Kaube hat sich das Debattenfeuilleton bewährt. Und laut Welt ist Kaube ein Freund „kühler und unbeteiligter“ Beobachtung. Die einseitige Anti-Open-Access-Kampagne, die von Reuss und Kollegen seit Jahren mit viel Schaum vor dem Mund im FAZ-Feuilleton geführt wird, kann dafür nicht gerade als Beleg dienen. In diesem Sinne: Hat die FAZ je einen Artikel pro Open Access veröffentlicht?
