Wiley-VCH lädt am 03.09.09 BibliothekarInnen in der Ausbildung zum Informationstag nach Weinheim ein.
Kategorie: Schnickschnack
Googles "Wolkenkuckucksheim"
Die NZZ philosophiert heute unter dem Titel „Bücher in der Wolke“ über Googles angeblichen neuesten Streich:
Das Programm „Edition“, das kostenpflichtigen Zugriff auf E-Books bieten soll. Allerdings sollen hier – anders als bei anderen bekannten Lesegeräten – keine Dateien mehr heruntergeladen werden, sondern nur ein Zugang zum Google-Server gewährt werden.
Die Sammlung, unsere Bibliothek, verbleibt bei Google im Netz.
Mit Multimedia surfen
Die fabulösen Eurocats mit „Surfen Multimedia“:
So sah die Zukunft mal aus.
Meinten Sie Rekursion?
[via Digg und Christian S.]
Amazons Kindle mit Copyright-Problemen
Amazon hat rechtmäßig erworbene E-Books von Kindle-Lesegeräten ungefragt gelöscht und den Kaufpreis zurückerstattet.
Wie Amazon gegenüber der New York Times erklärte, seien die Bücher von einer Firma namens MobileReference in den Kindle-Store eingestellt worden, die die dazu nötigen Rechte nicht besaß.
Ironischerweise handelte es sich bei den gelöschten Werke um George Orwells „1984“ und „Animal Farm“.
Mehr Infos bei heise.de.
Hate Driven Development
It’s when you come to hate working on something so much that it inspires a surge of productivity that leads to completion. Most projects that involve this methodology include a procrastination phase.
[via Twitter]
Hörbuch-Wissen testen
Auf den Seiten vom Börsenblatt gibt es einen Test um das eigene Hörbuchwissen zu testen.
Welche Produktion gilt als erster deutscher Hörbuchbestseller? Welcher Preis gilt als bedeutendste Auszeichnung für Hörspiele? Und, in welcher Verpackung kommen die meisten Hörbücher daher?
Hier geht es zum Quiz.
Zentrum für die Erforschung des Buch- und Schrifterbes
Heute wird in der Grazer Universität das Zentrum für die Erforschung des Buch- und Schrifterbes, kurz ZEBS, eröffnet. Das Zentrum wurde im Januar diesen Jahrs als fakultätsübergreifende Forschungsstätte eingerichtet.
Es setzt sich aus den historisch gewachsenen Beständen der Sondersammlungen der Universitätsbibliothek, der Restaurierung, der Digitalisierung sowie dem Forschungszentrum Vestigia zusammen. Forschungsobjekte sind: Manuskripte, Frühdrucke, Inkunabeln, Urkunden, Autographen, Pläne, Karten und Topographica, Nachlässe, sonstige Rara. Ziel ist es, dieses historische Schrifttum und diese Druckerzeugnisse zu erhalten, sie bekanntzumachen, sie leicht d.h. über elektronische Medien zugänglich zu machen und sie wissenschaftlich zu erschließen.
Mehr Informationen im Österreich Journal.
[via vöb-blog]
Amazon Partner der NPD
Wie der Tagesspiegel berichtet nimmt der NPD-Kreisverband Barnim-Uckermark am „Partnerprogramm“ des Versandhändlers Amazon teil.
Auf der Homepage „Nationales Netztagebuch“ ist eine Rubrik unter dem Titel „Kaufen & Helfen“ eingerichtet, die mit Amazon.de verlinkt ist. Geworben wird in der Rubrik für einschlägige Literatur zu „Judenfragen“ und zu Rudolf Heß, die über Amazon zum Kauf angeboten wird.
Wird über diesen Link braune Propaganda-Literatur bei Amazon gekauft, verdient die NPD mit.
Nicht nur der Verfassungsschutz stuft diese Kooperation als „absolut problematisch“ ein, auch Politiker fordern unter Boykott-Androhungen von Amazon die Geschäftsbeziehungen mit der rechtsextremen Partei zu beenden.
Kulturstaatsminister Neumann: Die Hinterbliebenenrente ist sicher!
Kulturstaatsminister Bernd Neumann äußerte sich in einem Stern-Interview zu Schutzfristen im Urheberrecht. Auf die Frage, ob eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers […] noch zeitgemäß
sei, antwortet er:
Ja! Die 70 Jahre Schutzfrist haben weniger etwas mit der Schnelllebigkeit zu tun als vielmehr mit der Langlebigkeit – nämlich der Angehörigen der Urheber, denen die Einkünfte aus der Nutzung des Werkes nicht entzogen werden sollen. Die Einwände gegen eine 70-jährige Schutzfrist kommen vielfach von denjenigen, die – eher in der „copyright“-Tradition verhaftet – das Urheberrecht als zeitliches „Monopolrecht“ generell für bedenklich halten und prinzipiell unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck sehen.
Hoppla. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die 70-jährige Frist unter dem Vorwand installiert wurde, dass nur Urheber zu kreativen Taten ermutigt werden könnten. Ist ja auch ganz logisch. Der durchschnittliche Kreative möchte von seines Geistes Früchten leben können.
Ein Irrtum? Oder wildert Neumann gar in fremden Revieren und betätigt sich als Hinterbliebenenversorger? Das hieße, man müsste das Urheberrecht mit einer flexiblen Schutzfrist versehen. Zuständig wäre das Bundesamt für Statistik. Je nach Geburtsjahr des Nachwuchses müssten andere Fristen vergeben werden.
Lesetipp zum Thema Kulturförderung und Urheberrecht: Freie Kultur von Lawrence Lessig. Aber der durchschnittliche Infobib-Leser hat das vermutlich eh schon gelesen…

