Kategorie: Bibliothek
USA sammelt Bibliotheksausweise. Und alles andere.
Jeremy Scahill und Ryan Devereaux berichten auf The Intercept über das „Secret Government Rulebook For Labeling You a Terrorist„. Darin sind Kriterien festgelegt, nach denen „Terroristen“ als eben solche deklariert werden. Konkrete Beweise seien dazu allerdings nicht erforderlich. Zwecks Verleihung des Terroristenstatus wird auf allerlei Informationen zurückgegriffen. Fingerabdrücke, Waffenscheine, „any cards with an electronic strip on it (hotel cards, grocery cards, gift cards, frequent flyer cards)“, Telefone, Social-Media-Accounts, einfach alles. Wirklich alles? Ja, alles:
Screeners are also instructed to collect data on any “pocket litter,” scuba gear, EZ Passes, library cards, and the titles of any books, along with information about their condition—”e.g., new, dog-eared, annotated, unopened.” Business cards and conference materials are also targeted, as well as “anything with an account number” and information about any gold or jewelry worn by the watchlisted individual. Even “animal information”—details about pets from veterinarians or tracking chips—is requested. The rulebook also encourages the collection of biometric or biographical data about the travel partners of watchlisted individuals.
Auch Bibliotheksausweise. Ich konnte die entsprechende Stelle im Original-Dokument „Watchlisting guidance“ (PDF) vom März 2013 mangels OCR allerdings leider nicht ausfindig machen. Gibt es noch weitere bibliotheksrelevante Stellen? Und wer kümmert sich eigentlich um die Langzeitverfügbarkeit dieser Dokumente und ihre Verzeichnung in Katalogen?
Bibliothek und Wissenschaft im Entwurf der Digitalen Agenda
Netzpolitik hat dankenswerterweise einen Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlicht. Natürlich sind ein paar Punkte aus hiesiger Blogperspektive von Interesse.
Nach viel Blabla („digitaler Wandel“, „Zukunftsvision“ etc.) soll es im Programmteil dann konkreter werden. Los geht es mit I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN, was hier vorwiegend „Zugang zum Netz“ bedeutet.
Dann geht es zu II. DIGITALE WIRTSCHAFT. Sichere Big-Data- und Cloud-Anwendungen sollen unterstützt werden. Hoffentlich diesmal etwas sicherer als die Fehlkonstruktion DE-Mail.
Darüber hinaus soll die Digitalisierung wichtiger Zukunftsmärkte unterstützt werden. Da die Kreativ- und Medienwirtschaft genannt ist, gehe ich davon aus, dass uns noch mehr brillante Ideen à la Leistungsschutzrecht bevorstehen. Immerhin:
Die Einführung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.
Gleich darauf folgt eine Ankündigung zur Anpassung des Urheberrechts an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft:
Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Urheberrecht an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der betroffenen Interessengruppen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden dazu die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung und Bildung verbessern, die kollektive Rechtewahrmehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Revision des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.
Weiter unten wird noch einmal erwähnt, dass eine „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden“ soll.
Nun zum Abschnitt III. INNOVATIVER STAAT. Erst:
Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern.
Open Source und Verschlüsselung? Super! Aber dann:
Wir führen De-Mail flächendeckend ein.
Ja, was denn nun?
IV. DIGITALE GESELLSCHAFT
„Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten“ klingt gut, „Digitale Medienkompetenz stärken“ auch. Ein interessanter Begriff ist in diesem Zusammenhang „safety by default“. Wie soll das realisiert werden? Mit Websperren? Mit bestimmten Tools, die über White- oder Blacklists den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschränken sollen? Oder Zugang zu bestimmten Ressourcen nur nach Login und ordentlicher Registrierung, was sehr ernsthafte Konsequenzen für die Anonymität im Netz hätte? Wer sich anmelden muss, ist schließlich noch leichter überwachbar als ohnehin schon.
Na, stöbern wir ein bißchen weiter:
Wir wollen das Internet dazu nutzen, Familien durch innovative Vermittlungsplattformen von familienunterstützenden Dienstleistungen zu unterstützen.
Kann mir das mal jemand übersetzen und/oder mit Inhalt füllen?
Spannend wiederum klingt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital”. Nun aber zum Kernpunkt:
V. BILDUNG, FORSCHUNG UND KULTUR
- Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
- Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Intormationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
- Die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern wir im Rahmen eines eigenen Programms.
Es wird also Geld geben. Vermutlich lohnt es sich, schon mal Projekte zu entwerfen. Wenn man nur wüsste, welches Ziel die Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft haben soll…
Den nächsten Punkt möchte ich komplett zitieren:
2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss insbesondere der Wissenschaft verbessern durch
- eine umfassende Open Access-Strategie, die den Zugang zu Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll;
- Verbesserungen im Urheberrecht, um die Potenziale der Digitalisierung für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen. Insbesondere soll eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.
In der Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung kann natürlich noch viel schief gehen. Aber sofern hier echtes Open Access – und nicht nur „gratis im Web ansehbar“ – gemeint ist, sehe ich das als sehr gute Nachricht an.
Im Abschnitt Kultur und Medien geht es dann um Kulturgüter und Langzeitarchivierung:
- Wir entwickeln eine übergreifende Strategie mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur langfristigen digitalen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern und schaffen die dafür notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Wir stellen digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und – soweit urheberrechtlich zulässig – möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
- Zur Digitalisierung von Kulturgut und zu seiner langfristigen digitalen Bewahrung entwickeln wir Strategien und Aktionspläne (u.a. zur Kino- und Filmdigitalisierung) und schaffen die notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die langfristige digitale Bewahrung.
- Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek” weiter auf und aus.
Der abschließende Bereich IKT in der Entwicklungshilfezusammenarbeit klingt dann wieder nach Wirtschaftsförderung.
Fazit: Einiges wird angedeutet, aber sehr viel bleibt völlig unklar. Dass es eine „Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft“ geben soll, ist ja prima, aber von dieser Agenda hätte ich eigentlich erwartet, dass sie zumindest grob skizziert, in welche Richtung es gehen soll. Laut Netzpolitik soll die finale Version am 20. August veröffentlicht werden. Hoffentlich trägt die via Netzpolitik.org hergestellte Öffentlichkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen die Schwachstellen beseitigen.
ZDB als Open Data
Eine fantastische Nachricht hat die DNB veröffentlicht:
Seit Juni 2014 ist der größte Teil der Metadaten der Zeitschriftendatenbank (ZDB) unter den Bedingungen „Creative Commons Zero (CC0 1.0)“ verfügbar. Damit sind rund 1,7 Mio. Titeldaten in allen Sprachen und ohne zeitliche Einschränkung mit über 13 Mio. Besitznachweisen für die Weiterverwendung freigegeben. Die Freigabe bezieht sich ausdrücklich auch auf die kommerzielle Nutzung. Durch diesen Schritt wird die Nachnutzung der qualitativ hochwertigen Metadaten der weltweit größten Datenbank für Titel- und Besitznachweise fortlaufender Sammelwerke, also von Zeitschriften, Zeitungen, Schriftenreihen und anderen periodisch erscheinenden Veröffentlichungen in gedruckter und elektronischer Form, für jedermann möglich.
Ich lade mir dann mal die ZDB runter. Wer es mir nachtun möchte: hier geht es zu den Downloads.
E-Books auf tatsächliche Verfügbarkeit prüfen
Wie viele andere KollegInnen auch ärgere ich mich regelmäßig über E-Books, für die die Bibliothek zwar viel Geld an die einschlägigen Verlage überweist, die aber nicht zur Verfügung stehen. Einzelne DOI-Listen habe ich zu Testzwecken von einem Linkchecker prüfen lassen, ich fand das Vorgehen aber immer etwas unpraktisch. Ein Tool speziell für diesen Zweck hat nun Kristina M. Spurgin von der University of North Carolina (Chapel Hill) in Code4Lib vorgestellt:“Getting What We Paid for: a Script to Verify Full Access to E-Resources„.
Abstract:
Libraries regularly pay for packages of e-resources containing hundreds to thousands of individual titles. Ideally, library patrons could access the full content of all titles in such packages. In reality, library staff and patrons inevitably stumble across inaccessible titles, but no library has the resources to manually verify full access to all titles, and basic URL checkers cannot check for access. This article describes the E-Resource Access Checker—a script that automates the verification of full access. With the Access Checker, library staff can identify all inaccessible titles in a package and bring these problems to content providers’ attention to ensure we get what we pay for.
Hier geht’s zum Quelltext. Leider handelt es sich dabei um ein Ruby-Skript, deren erfolgreiche Ausführung mir bisher zuverlässig misslang. Es findet sich bestimmt noch ein passender Unzeitpunkt, um das mal zu testen. [1] Achtung, dieser Satz enthält einen Zaunpfahl für eine bestimmte Person, die ich gleich noch einmal persönlich anstupsen werde. ;o)
References
| ↑1 | Achtung, dieser Satz enthält einen Zaunpfahl für eine bestimmte Person, die ich gleich noch einmal persönlich anstupsen werde. ;o) |
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Kleiner Junge kämpft um öffentlichen Bücherschrank
Vor kurzem berichtete BoingBoing über Spencers (9 Jahre alt) vergeblichen Versuch, einen Bücherschrank zu etablieren. Vergeblich, da es sich bei Spencer’s Little Free Library um eine Ordnungswidrigkeit handle.
Auf seiner Facebook-Seite sammelte Spencer über 30.000 „Unterstützer“, und es zeichnet sich tatsächlich ein gutes Ende ab.
GND & RDA
"König Kunde" in der Bibliothek
Gerhard Zschau und Peter Jobmann haben sich in ihrer Masterarbeit über den Weg zur demokratischen Bibliothek in einem Kapitel mit dem Kundenbegriff beschäftigt, zu dem ein Teil des Bibliothekswesens ein meines Erachtens nahezu fetischistisches Verhältnis pflegt.
Zschau und Jobmann beleuchten den Kundenbegriff im Kapitel „König Kunde?“ unter dem Aspekt der Machtasymetrie.
In weiterem Sinne kann […] konstatiert werden, dass die Beförderung der Nutzung des Kundenbegriffs nicht, wie in bibliothekarischer Fachliteratur beschrieben, zur gelebten Kundenorientierung – also der Beschäftigung mit den Bedürfnissen Anderer – führt, sondern im Gegenteil der Institution Bibliothek ihre Funktionszuschreibung in der Gesellschaft beraubt. Ein über die kommunikative Attraktivität hinausgehendes Verständnis des Kundenbegriffs konnte nicht erkannt werden.
Lesenswert!
Was mir fehlt, ist die historische Herleitung des Begriffes, aber das kann von dieser Arbeit nicht verlangt werden. NPM könnte hier sicherlich ein Anknüpfungspunkt sein.
CASRAI in two minutes
Hier geht’s zur CASRAI-Webseite.
Interviews und Berichte zur Informationspraxis
Die Bibliothekstag-Fraktion der Informationspraxis wird aktuell häufiger interviewed als Jogi Löw. Ein paar der Berichte und Interviews finden sich hier:
- „Zeitschrift Informationspraxis gegründet“ – Bericht im Blog der Zeitschrift
- „Informationspraxis: Open-Access-Zeitschrift von und für die Fachcommunity“ – Bibliotheksnews-Interview mit Lambert Heller
- OA-Zeitschrift „Informationspraxis“: Interview mit Mitherausgeber Rudolf Mumenthaler im Blog der ZBW Kiel