Libreas 13 ist online

Die neue Libreas-Ausgabe zum Thema “Popkultur: Bibliothek” ist online. Beim ersten Überfliegen habe ich mir erst einmal drei Artikel vorgemerkt:

  1. Lifestyle of Open Access von Karen Schumann
  2. Eine bibliothekarische Unkonferenz – das Bibcamp 2008 von Ingo Caesar, Sabine Kobold und Anastasia Schad
  3. Rezension zu: Rainer Kuhlen (2008) Erfolgreiches Scheitern – eine Götterdämmerung des Urheberrechts? von Klaus Graf

[via Bibliothekarisch.de]

Zurück zur Buchpreisbindung?

Die nationalrätliche Kommssion für Wirtschaft und Abgaben (WAK) möchte die Buchpreisbindung in der deutschsprachigen Schweiz wieder einführen. Mehr Informationen zum Thema sind z.B. unter den folgenden Artikeln aus der NZZ Online zu finden:

Schwitzen für mehr Lehrbücher

Vom 29. – 31.08. findet in Wuppertal der „NRW-Tag“ statt. Vertreten ist dort u.a. die Bergische Universität Wuppertal. Am Stand der Universitäts-Bibliothek und des Hochschulsports können sich die Besucher am Projekt „bike for books“ beteiligen:

Nach je fünf Minuten Training ermöglicht ein Sponsor der Bibliothek den Kauf eines Buches.

[via Stadtnetz Wuppertal]

"Alle sind dumm und Google ist schuld"

Unter dieser Überschrift schreibt Oliver Gassner auf heise.de derzeit eine kleine Reihe „in der es im wesentlichen darum geht, zu zeigen, was ‚Onliner der Generation 2.0‘ so alles lernen (können, wenn sie wollen).“
Nach Google und den Bloggern widmet sich der heute erschienene, dritte Teil der Frage

Macht das Internet uns dumm? Ist die Wikipedia das Ende des akademischen Arbeitens bei ihren Nutzerinnen und Nutzern und erzeugt es eine Horde von erbsenzählenden Soziopathen auf der Seite ihrer Ersteller?

Nach Hause telephonieren…

Gammliger ApfelNach Hause telephonieren reicht Apples iGeräten nicht aus. Sie fragen dort auch nach Handlungsanweisungen. Golem berichtet:

Die berichtete Fernlöschfunktion auf dem iPhone und dem iPod touch bestätigte Steve Jobs im Gespräch mit dem Wall Street Journal. Damit kann Apple gezielt eine einzelne Applikation auf allen Geräten löschen. Diese Möglichkeit wurde integriert, um bei Bedarf Schadsoftware entfernen zu können.

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Debatte um "Bibliothekswertrechner"

Sharp EL-8

Die Debatte über Tools zur Berechnung des wirtschaftlichen Nutzens von Bibliotheken kocht zur Zeit wieder etwas höher. Ausgangspunkt war die Meldung von Jürgen Plieninger in Netbib, dass im Bibliotheksportal nun ein Bibliothekswert-Rechner zu finden sei. In INETBIB wurde dazu natürlich eifrig diskutiert, auch beim Haftgrund stieß die Meldung auf reges Interesse und große Ablehnung.

Was mir auch an diesem Rechner wieder mißfällt:

  1. Scheingenauigkeit
  2. Wenn ich alle anklickbaren Dienstleistungen genau ein Mal nutze, bekommt man einen Wert von € 134,59. Über das Zustandekommen der Zahl muss man nun gar nicht debattieren. Ob eine durchschnittliche Zeitschriftenausleihe wirklich dem Gegenwert des Spiegels entspricht, sei dahingestellt. Die Genauigkeit der Angaben wird auf der Seite nirgendwo in Frage gestellt. Journalisten nehmen so etwas für bare Münze. Aber das ist wohl beabsichtigt.

  3. Das Konzept des „Bibliothekswerts“
  4. Berücksichtigt wird hier ausschließlich der Wert für den einzelnen Nutzer. Das eine Bibliothek einen gesamtgesellschaftlichen Effekt hat, der auch rein wirtschaftlich weit über den Nutzen für den einzelnen hinaus geht, wird überhaupt nicht erwähnt. Wenn bibliothekarische Lobbyarbeit schon über ökonomische Zahlenspielereien stattfinden soll, dann darf das auf keinen Fall verschwiegen werden.

  5. Fokus auf den Konsumenten
  6. Bibliotheken haben auch eine wichtige Rolle für die Partizipation am politischen, sozialen und kulturellem Leben. Wer am Geschehen teilhaben möchte, benötigt Informationen. An vieles kommt man inzwischen zwar auch ohne Bibliotheken, an andere aber auch nicht.

Selbst wenn man den Rechner als das nimmt, was er ist (nämlich als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit) müsste er meines Erachtens in einen größeren Kontext gestellt werden. Es sollten zumindest Informationen verlinkt werden, die auch den Nutzen erläutern, der über den für das Individuum hinausgeht.

Europeana – Termin November 2008

Viviane Reding hat von den EU-Mitgliedsländern gefordert, Bücher zu digitalisieren, die sich im Besitz ihrer Kultureinrichtungen befinden. In den Bibliotheken Europas lagerten mehr als 2,5 Milliarden Bücher, aber nur etwa ein Prozent des archivierten Materials liege in digitaler Form vor, sagte die EU-Medienkommissarin. Ziel der Aktion ist die Schaffung einer europäische digitale Bibliothek namens Europeana. Sie soll im November 2008 in einer ersten Vorabversion online gehen.

[via zdf.de]

Mehr Informationen gibt es hier und hier.

Handy-Romane in Japan

In Japan erleben Handy-Romane einen Boom: Sie befinden sich sogar in den Bestseller-Listen. Der typische japanische Handy-Roman ist eine Mischung aus Mystery und Romantik, ist eher einfach gestrickt, enthält sehr kurze Sätze und kaum Dialoge und Beschreibungen. „Joshi“, einer der Handy-Roman-Stars aus Tokio beispielsweise, versendet seine Romane in kleinen Kapiteln. Um ein Kapitel auf dem Handy zu lesen, braucht man ca. drei Minuten.

In Europa ist der Handy-Roman noch weitgehend unbekannt. Einer der ersten Handy-Romane im deutschsprachigen Raum hat nun kürzlich der Schriftsteller Oliver Bendel veröffentlicht. Den Krimi kann man sich aber auch als PDF herunterladen.

[via punkt.ch]

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung ungelesen abgelehnt

Mit einer hanebüchenen Begründung verwirft (PDF) der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition gegen Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundestag hat am 9. November 2007 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ beschlossen. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 16/5846) ist ausdrücklich vorgesehen, auch die Anbieter öffentlicher Anonymisierungsdienste zur Speicherung der entsprechenden Daten zu verpflichten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch, wer einen sog. Anonymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt, einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz (TKG) betreibe und damit den Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate unterliegt.

Aus Sicht des Petitionsausschusses wird damit den in der Petition geäußerten Bedenken Rechnung getragen. Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den trafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer Person zugeordnet werden können.

FDP und Grüne haben vorgeschlagen, die Petition an den Bundestag weiter zu leiten, der Rest hatte wohl keine Lust, sie überhaupt verstehen zu wollen. Mehr zum Thema findet sich hier.

[via Heise]