Diebesnester in Bibliotheken

Zwar gibt es mangels Statistiken keine repräsentativen Zahlen über den Bücherschwund in Lesesälen. Aber faktisch gibt es ihn, viele Bibliothekare beklagen sich über Studierende, die Exemplare klauen oder verstecken. Die Täter sortieren die Fachliteratur absichtlich in die falschen Regale – auf diese Weise verschwinden laut deutschem Bibliotheksverband die meisten Bände. Sie tauchen ab in eine Art Paralleluniversum der nicht auffindbaren Bücher.

Mehr im UniSpiegel.

Besten Dank an Nina für den Hinweis!

Piwik in Bibliothekskatalogen

Piwik ist ein Tracking-Tool, das als Open-Source-Lösung eine Alternative zu Google Analytics bietet. Da die erfassten Daten anonymisierbar sind und bei Selbsthosting nicht an Dritte fließen, ist ein Einsatz mit dem Datenschutz und den dazugehörigen Beauftragten sicherlich vereinbar. An einigen Bibliotheken wird Piwik bereits eingesetzt. Gefunden habe ich Piwik zum Beispiel auf den Webseiten der UB der Ruhr-Universität Bochum, der ULB Düsseldorf, SUB Bremen oder der ULB Bonn.

In Katalogen direkt habe ich nur wenige Verwendungen gefunden:

Gibt es Erfahrungsberichte, seit wann, wie und mit welchem Ergebnis die Katalogverwendung getrackt wurde? Oder auch dokumentierte Überlegungen, die zur Nichtverwendung oder Nicht-Mehr-Verwendung solcher Tracker führten? Für Hinweise oder sogar Berichte wäre ich dankbar!

Interessante Fragen wären beispielsweise:

  • Wird das Tracking regelmäßig ausgewertet?
  • Welche Vereinbarung mit dem Datenschutzbeauftragten ging voraus?
  • Hat das Tracking Konsequenzen für die Gestaltung der Webseite oder den Bestandsaufbau?

PS: Ein weiterer Tracker, den ich gefunden habe, ist eTracker auf der Webseite der ZBW Kiel. Die Bibliothek der Leuphana (auch in Touchpoint) setzt Google Analytics ein. Ebenso bibnet.org.

Vom Winde verweht: Asservate in Kiel

Extra 3 macht auf den ungewöhnlichen Umgang mit Asservaten im Fall Barschel aufmerksam:

(Link: Video direkt bei Extra 3)

Auch die Schleswig-Holsteinische Zeitung schrieb dazu. Ebenfalls merkwürdig ist übrigens die Nutzung des Tatorts als Leihbibliothek durch den damaligen Chefermittler. Ein Fest für Verschwörungstheoretiker.

Blekko: Grep the Web

Letzten Monat hat Blekko den Web-Grepper angekündigt:

The way it works is simple. Everyday, we will run 2 map jobs against our crawl of 4 billion pages. These will be greps for strings, patterns, regex expressions that blekko users submit to us and decide are cool. Got a grep you want to run? Submit it here. If enough people agree with you that this grep is interesting (by voting it up), we’ll run it. And we’ll post the results here. We make the top 500 results for every grep available for free to anyone who wants it. Pretty cool, eh?

Auf den Seiten von Blekko kann man Web-Greps sowohl vorschlagen als auch einen kleinen Ausschnitt der durchgeführten Greps einsehen.

Eine Anfrage galt zum Beispiel dem Mikroformat class=“hrecipe“. Das Ergebnis: Die Zeichenkette wurde 869.396 Mal auf 1.698 Domains gefunden.

#0zapftis: Wer archiviert die CCC-Schriften?

Der CCC hat einen Staatstrojaner analysiert (ob Bundestrojaner oder Landestrojaner) und der Aufschrei ist groß. Die Folgen werden es hoffentlich ebenso sein. Wer auch immer dies veranlasst hat, hier reicht ein einfacher Rücktritt nicht aus.

Irgendein Innenminister wird vermutlich in Kürze sein Amt abgeben müssen. Dies wird für Politikwissenschaftler heute und Historiker in späteren Zeiten interessant sein. Jetzt sind die Quellen zahlreich. FAZ, Zeit Online, Fefe, Netzpolitik und viele andere dokumentieren den Fall. Vieles, vielleicht auch dieser Artikel bei Heute.de wird in Kürze „depubliziert“ oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Vielleicht auch die Analyse des CCC (PDF) nicht.

Wer archiviert solche Reports? Im Katalog der DNB habe ich nur neun Publikationen des Chaos Computer Club. Da der Output dort doch etwas größer ist, vermute ich, dass dortige Netzpublikationen nicht eingesammelt werden. Müssen sich kommende Generationen auch Archive.org und ähnliche Initiativen verlassen?

Zitate zum Urteil gegen die Fernuni Hagen

Links und ein paar Zitate zum Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Fernuniversität Hagen vom 27. September 2011 (Aktenzeichen: 17 O 671/10, PDF).

Armin Talke fasst in Iuwis das Urteil zusammen:

Die Universität darf den für ein Studienmodul angemeldeten Studierendenbis zu 48 Seiten (ca. 10 %) des Werkes „Meilensteine der Psychologie“ ohne Zustimmung des Verlags über die Lernplattform zugänglich machen. Bis zu diesem Umfang darf die Universität den Studierenden auch die Möglichkeit des Ausdruckes gewähren.

Die Universität hat aber zu gewährleisten, dass die Studierendennur max. 3 Seiten des Werkes downloaden und abspeichern.

Thomas Stadler kommentiert:

Diese Urteilsbegründung ist m.E. falsch und auch gänzlich praxisfern, weil sie weder vom Wortlaut noch von der ratio der Vorschrift gedeckt ist. Man stellt sich hier unweigerlich auch die Frage, welche Form der Nutzung denn der analogen Nutzung entsprechen würde. Die PDF-Datei ist eine derjenigen Umsetzungen, die einer analogen Kopie noch am ehesten entsprechen. Dass man Dateien grundsätzlich speichern kann, liegt in der Natur der Sache. Die Fernuni Hagen hat mittlerweile offenbar von PDF-Dateien auf Flash-Lösungen umgestellt.

Rainer Kuhlen stellt das Urteil unter Satireverdacht:

Das Gericht anerkennt durchaus, dass die Studierenden an sich, und zwar nach § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UrhG, das Recht haben, die zur Verfügung gestellten kleinen Teile des Werkes zu vervielfältigen, also bei sich zu speichern, auszudrucken bzw. Kopien davon zum eigenen Gebrauch zu machen.

Aber aus diesem Recht der Studierenden dürfe die Universität nicht ableiten, dass sie das auch möglich machen dürfe oder gar müsse: “Für die Rechte der Beklagten aus § 52a UrhG ist aber grundsätzlich nicht maßgeblich, ob von den Nutzern der elektronischen Lernplattform angefertigte Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 2 S1 Nr. 1 UrhG gestattet sind, sondern es ist zu prüfen, ob die Beklagte eine solche Anschlussnutzung überhaupt schaffen durfte” (s. 14).

Aus welcher Haltung das Urteil entstanden ist, kommentiert Kuhlen folgendermaßen:

Das ist jetzt der Punkt, der die Netzwelt auf die Barrikaden gehen lassen sollte. Wir sollen uns auch im Jahr 2011 beim Umgang mit Wissen und Information so verhalten, wie es ganz offensichtlich die Juristen aus ihrer Ausbildung gewohnt waren. Ich erinnere mich gut an die Antwort auf meine Frage an Frau Zypries, damals zuständig für das Justizministerium und damit entscheidend verantwortlich für Paragraphen wie 52b, ob es denn zeitgemäß sei, sich am Bildschirm handschriftliche Notizen machen zu müssen: „Was wollen Sie denn, ich habe mein ganzes Studium in der Bibliothek gesessen und fleißig exzerpiert. Und Sie sehen ja, was aus mir geworden ist.“

Links zum Urteil werden auch in Archivalia gesammelt (s. hier oder hier).

Was folgt für Bibliotheken? Wir stehen da und wundern uns. Und hoffen darauf, dass im Justizministerium in absehbarer Zeit Lobbyisten gegen Sachverstand ausgetauscht werden. Bis dahin bleibt nur das Wundern. Und die Hoffnung auf erfolgreichen Widerspruch gegen das Urteil.

Mangelnde Relevanz nobelpreisprämierter Erkenntnisse?

Der frischgebackene Nobelpreisträger Dan Shechtman hatte Probleme, seine preisgekrönte Erkenntnis zu publizieren:

Eine erstes Paper wurde – offiziell wegen mangelnder Relevanz für die Wissenschaft – zunächst zurückgewiesen. Erst 1984 gelang es Shechtman gemeinsam mit drei Kollegen einen Aufsatz in den renommierten Physical Review Letters zu platzieren. Von einem Interviewer Anfang 2010 nach der Lehre aus diesen Erfahrungen gefragt, antwortete Shechtman: „Wenn Du ein Wissenschaftler bist, der an seine Ergebnisse glaubt, dann musst Du auch dafür kämpfen.“ Das hat sich nun offenbar gelohnt.

[Via Heise]