Angewandter Code of Ethics: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten!

Mir sind nicht viele Bibliotheken bekannt, die dem Ethischen Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe (PDF) offiziell Gefolgschaft geschworen haben. Die Citybibliothek Berlin (PDF) ist eine davon. Widersprochen haben dem Code nur wenige.

Es mag unzulässig sein, von stillschweigendem Einverständnis auszugehen, da viele Bibliothekare die ethischen Grundsätze schlicht und ergreifend gar nicht kennen. Doch in den Grundsätzen wird an einer Stelle formuliert, was ich als essentielles Fundament der Informationsberufe verstehe, und somit von vielen Kollegen als Selbstverständlichkeit empfunden werden dürfte:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Da ich mich hier oft über fehlendes politisches Engagement der Bibliotheksverbände mokiere darf ich nun ein Positivbeispiel natürlich nicht unerwähnt lassen. Im Bibliotheksportal macht der DBV auf die Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten aufmerksam.

Meines Erachtens noch zu wenig offensiv, da man bei einem derart relevanten Thema die Bedeutung der Informationsfreiheit und die Wichtigkeit der Informationseinrichtungen öffentlich zur Geltung bringen könnte. Eine öffentliche Einmischung hier und beim Heidelberger Appell (zu dem ich keine Äußerung fand) hätte der Wahrnehmung der Informationsberufe und natürlich auch den Anliegen selbst sehr gut getan.

Dennoch: Schon der kleine Hinweis auf die Petition ist meines Erachtens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Petition gegen Zensur: Stoppt Zensursula!

Franziska Heine hat dankenswerterweise eine Petition gegen die unglaublich kurzsichtige und populistische Attacke auf die Grundrechte von Ursula von der Leyen (a.k.a. Zensursula) eingereicht.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Um die Petition zur öffentlichen Beratung in den Petitionsausschuss zu bringen, werden bis zum 16. Juni 2009 insgesamt 50.000 Unterzeichner benötigt. Also: Weitersagen!!

Weitere Infos:

Equinox lässt Autoren im Stich

Im International Journal of Speech Language and the Law, Vol 14, No 2 (2007), hatten Anders Eriksson und Francisco Lacerda einen Artikel über „Charlantry in forensic speech science: A problem to be taken seriously“ veröffentlicht. Untersucht wird die Wirkungsweise von sogenannten Lügendetektoren. Aus dem Abstract:

Indeed, our review of scientific studies will show that these machines perform at chance level when tested for reliability. Given such results and the absence of scientific support for the underlying principles it is justified to view the use of these machines as charlatanry and we argue that there are serious ethical and security reasons to demand that responsible authorities and institutions should not get involved in such practices.

Amir Liberman, Gründer der Firma Nemesysco, die ihr Geld mit eben solcher Technologie verdient, fühlte sich angegriffen und drohte Rechtsschritte an. Equinox zog prompt den Schwanz ein und ersetze den Artikel durch einen Hinweis des Herausgebers, in dem das Vorgehen erklärt wird.

The Journal accepts that Mr Liberman and Nemesysco Limited were not asked to assist in the preparation of the article and further that they were not invited to comment on the content of the article prior to its publication where, in view of the content of the article, it would have been appropriate to invite them to do so. We have agreed to publish a letter from Mr Liberman and Nemesysco Limited setting out their objections to the article in more detail in a future issue of the journal.

Equinox will den Artikel in Zukunft nicht mehr öffentlich machen. Dies haben die Autoren dafür andernorts getan.

Eriksson & Lacerda 2007

Mehr Informationen zum Vorgang:

Sarah Palin feuerte Bibliothekarin

Sarah Palin Sarah Palin ist von US-Republikaner John McCain zur Kandidatin für die Vizepräsidentschaft der USA ernannt worden. Nun möchte man ja wissen, wer da demnächst die halbe Welt vizeregieren könnte, und stößt dabei auf folgenden Begebenheit (aus der der NY Times):

Shortly after becoming mayor, former city officials and Wasilla residents said, Ms. Palin approached the town librarian about the possibility of banning some books, though she never followed through and it was unclear which books or passages were in question.

Anne Kilkenny, a Democrat who said she attended every City Council meeting in Ms. Palin’s first year in office, said Ms. Palin brought up the idea of banning some books at one meeting. “They were somehow morally or socially objectionable to her,” Ms. Kilkenny said.

The librarian, Mary Ellen Emmons, pledged to “resist all efforts at censorship,” Ms. Kilkenny recalled. Ms. Palin fired Ms. Emmons shortly after taking office but changed course after residents made a strong show of support. Ms. Emmons, who left her job and Wasilla a couple of years later, declined to comment for this article.

In 1996, Ms. Palin suggested to the local paper, The Frontiersman, that the conversations about banning books were “rhetorical.”

Dagegen war Bikinigate ja noch durchaus amüsant.

US Digital Millennium Copyright Act beeinflusst Suchmaschinenergebnisse

Sucht man via Google nach „abbyy finereader 9.0 professional edition“, bekommt man folgendes zu lesen:

Infolge einer Beschwerde, die hinsichtlich des US Digital Millennium Copyright Act (amerikanisches Datenschutzgesetz) bei uns eingegangen ist, haben wir 1 Ergebnis(se) aus dieser Seite entfernt. Sie können die DMCA-Beschwerde, die dieser Entfernung zugrunde liegt, unter ChillingEffects.org lesen.

Klickt man den angegebenen Link an, erfährt man auch, worum es geht: Seiten, deren Domain Begriffe wie „serial“, „crack“ oder auch „torrent“ enthalten.

Adobe Flash Media Rights Management Server

DRM error

Heise berichtet über einen neues, von Adobe angebotenen DRMS:

Inhalteanbieter können demnach mit der Software FLV- und F4V-Audio- und Videodateien verschlüsseln und Zugangsrichtlinien setzen, auch nachträglich nach einem Download.

Großartig. Es reicht also nicht, dass mir vorgeschrieben wird, mit welchem Betriebssystem, wie lange und wie oft ich Medien sehen darf. Nun kann es sogar sein, dass sich die Richtlinien ändern, nachdem ich die Medien schon längst in meinem Besitz wähnte. Ein Alptraum für die Langzeitarchivierung und Zitierbarkeit von audiovisuellen Daten. Wie in Adobes Presseerklärung zu lesen ist:

Precise usage control allows service providers to specify a range of parameters for user access and media expiration, while dynamic rights management lets them change usage rights even after a file has been distributed.

De facto kann ich also ein Flash-Video verteilen, und wenn ich dann irgendwann nicht mehr der dort vertretenen Meinung bin, ziehe ich es einfach zurück. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Politik und PR. Ab heute heißt es nicht mehr Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Wenn es nicht mehr opportun erscheint, lässt man es einfach verschwinden.

Umgang mit korrigierten Artikeln in Verlagsarchiven

Christiane Schulzki-Haddouti macht sich Gedanken über die Nachhaltigkeit von Informationen, die in privatwirtschaftlichen Pressearchiven aufbewahrt werden. Aktueller Anlaß ist die Öffnung des Spiegelarchivs, in dem jedoch nicht alle Artikel enthalten sind. Umstritten ist wohl der über den Reichstagsbrand (dazu der Nachrichtendienst für Historiker), und schon entfernt ist der über die Barschelaffäre (dazu Robert Leicht bei Zeit Online).

Es stellt sich die Frage, wie sich der Umgang mit Online-Medienarchiven entwickeln wird. Ist eine Entfernung überhaupt zu rechtfertigen? Wird damit nicht auch ein Stück Mediengeschichte manipuliert? Online sind schnell ein paar Bits gelöscht – eine Entfernung aus einem Print-Archiv würde aber ernstlich niemand anstreben wollen.

Das wäre wohl auch alles andere als einfach, mal eben einen Spiegelartikel aus allen Bibliotheken verschwinden zu lassen.

Google: Freihandel beinhaltet freies Internet

Google sorgt sich um seine Rendite, die es durch Zensur in China bedroht sieht. Zitat aus Forbes:

For the past several months, Google has been quietly lobbying the U.S. government to include restrictions against Internet censorship as a stipulation in free trade agreements with other countries.

The California-based Internet giant says that barriers to the free flow of information over the Web restrict commerce and economic development, and should therefore be considered barriers to free trade as well.

Folgendes Buch beschäftigt sich mit genau dieser Thematik:
Yahoo und Google in China – Wandel durch Handel? / Martin Woesler. – Aktualisierter Dr.. – Bochum : Europ. Univ.-Verl., 2007

[via Fritjofs Brille]

Deutsche Medien in Nordkorea unerwünscht

Vor drei Jahren war es eine Sensation, als im Goethe-Institut in Nordkoreas Hauptstadt Pjöngjang ein Lesesaal eröffnet und damit die Auslage westlicher Medien geduldet wurde. Nun wurde der neugewonnenen Freiheit ein jähes Ende gesetzt:

Vor einigen Wochen entfernte der nordkoreanische Partner des Goethe-Instituts, die Koreanisch-Deutsche Freundschaftsgesellschaft, alle Zeitungen und Zeitschriften aus dem Lesesaal. Offiziell rechtfertigt Pjöngjang das Vorgehen damit, dass der Bestand an wissenschaftlichen und technischen Publikationen erweitert werden solle.

Naheliegend ist jedoch, dass die kritische Berichterstattung in deutschen Medien der nordkoreanischen Führung missfiel. Nun wird von deutscher Seite über die Schließung des Lesesaals nachgedacht:

„Ich sehe keinen Grund, warum wir das Angebot an Büchern und Medien in dem Lesesaal einschränken sollten“, erklärte der Bundestagsabgeordnete und Leiter der deutschen Delegation, Hartmut Koschyk (CSU), am Mittwoch. Noch hofft man, dass Pjöngjang einlenkt.

[via LexisNexis aus Stuttgarter Zeitung, online nur kostenpflichtig]

48 Jahre Informationsfreiheit

Penguins against Censorship - unite, unite!
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird heute 48, und somit auch sein
für das Bibliotheks- und Informationswesen wohl wichtigster fünfter Artikel.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), heißt es:
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