Ausstellung: ine Bibliothek macht Geschichte 350 Jahre Staatsbibliothek zu Berlin

Zum 350. Geburtstag der Berliner Staatsbibliothek zeigt das benachbarte Deutsche Historische Museum in seiner ständigen Ausstellung seit Freitag vorübergehend wertvolle Stücke aus den Tresoren der Bibliothek.

Zu sehen seien „47 Zeugnisse der Menschheit“ aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Kunst, teilte die Bibliothek in Berlin mit.

Dazu zählten u.a. die Gründungsurkunde der Einrichtung und die 1455 fertiggestellte, „wohl prächtigste“ der noch existierenden Gutenberg-Bibeln aus dem Besitz der Bibliothek.

UB Dortmund: Open Bibliographic Data

Die UB Dortmund macht alles richtig und veröffentlicht ihre Katalogdaten gemäß den Open Bibliographic Data Principles unter CC0-Lizenz:

Dies bedeutet, dass allen interessierten Personen und Institutionen für die Daten aus unserem Katalog ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Unsere Katalogdaten werden damit ‘gemeinfrei’ und können zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt genutzt werden. Der Nutzer muss keinerlei Rechenschaft über den Zweck der Nutzung ablegen und kann die Daten beliebig modifizieren. Die Daten stehen unter der Creative Commons Lizenz CC0 zum Download zur Verfügung. Unser Katalog umfasst derzeit ca. 1,2 Millionen bibliographische Datensätze. Die Datenfreigabe erfolgt in Kooperation mit dem Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz). Die bibliographischen Daten aus dem Katalog können beispielsweise dazu verwendet werden, Webanwendungen zu erstellen, die auf diesen Daten basieren.

Mehr Infos gibt’s im Blog der UB Dortmund, die Downloads sind beim hbz zu finden. Das hbz ist inzwischen weltweit einer der größten Antreiber der Open-Bibliographic-Data-Gemeinde.

DRM-Irrsinn hoch 26

Im Hause HarperCollins versucht man offensichtlich gerade, den Preis für die Dämlichste Idee im E-Book-Bereich 2011 schon am Jahresanfang für sich zu reservieren. Wie Edlef kürzlich schrieb:

Bei den KollegInnen in den USA herrscht gerade ziemliche Aufregung, und zwar wegen der kreativen Idee von HarperCollins, dort bezogene eBooks nur […]26mal ausleihen zu dürfen. Man “kauft” eben keine eBooks, sondern lizenziert sie nur. Die 26 “Ausleihen” entsprechen angeblich der Lebensdauer eines normalen gedruckten Bibliotheksexemplars, wobei allerdings diese – zumindest bei uns – durch die Hausbuchbinderin wieder schick gemacht werden können.

Zusammen mit DeepDyve und dem „Ausleih“-Konzept der Onleihe ist dies der verschrobenste Ansatz im E-Book-Bereich, die mir bislang untergekommen ist. In Netbib finden sich Hinweise auf viele weitere Quellen, zum Beispiel dieses Posting (mit zahlreichen Kommentaren) von Librarian by Day.

HSU-Bibliothek katalogisiert Youtube-Videos

Im Bibliothekskatalog der Helmut-Schmidt-Universität sind 36 Youtube-Videos katalogisiert, alle mit Bezug zum Namensgeber. Eine kurze Stichprobe in verschiedenen Verbundkatalogen ergab zwar Unmengen an Literatur über Youtube, aber keine weiteren Youtube-Videos.

Zwei Beispiele:

  1. Loki und Helmut Schmidt – Ihr letztes gemeinsames TV-Interview
  2. Global Power and Order : Zwiegespräch zwischen Henry Kissinger und Helmut Schmidt zum Thema „Global Power and Order“ ; 13.3.2009 / Helmut Schmidt, Henry Kissinger

Guttenberg darf bleiben

Guttenberg selbst wurde nach massivem öffentlichen Druck aus dem Dienst entfernt. Das von ihm zusammengeklaubte und -geraubte Werk kann jedoch in Bibliotheksregalen stehen bleiben. Jedenfalls kommt Eric Steinhauer zu folgendem Fazit:

Was folgt daraus für die Praxis? Die geschädigten Urheber müssen den Anspruch aus § 98 UrhG gegen jede einzelne Bibliothek geltend machen. Vorher besteht grundsätzlich keine Handlungspflicht. Im Interesse der Bestandsschonung sollte Guttenbergs Arbeit gleichwohl rarifiziert bzw. auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. In jedem Fall aber ist von einer Aussonderung der Arbeit abzusehen.

Für zukünftige forschende Generationen muss der Zugang zu der Arbeit auf jeden Fall erhalten bleiben. Schließlich haben nicht viele Dissertationen eine so große Wirkung erzielen können. Guttenberg darf also bleiben. Nicht im Amt, aber im Bibliotheksregal.