Zurück zur Buchpreisbindung?

Die nationalrätliche Kommssion für Wirtschaft und Abgaben (WAK) möchte die Buchpreisbindung in der deutschsprachigen Schweiz wieder einführen. Mehr Informationen zum Thema sind z.B. unter den folgenden Artikeln aus der NZZ Online zu finden:

Urheberrechtsblogger Patry gibt auf

Nach 26 Jahren Tätigkeit im Bereich Urheberrecht und 800 Postings in vier Jahren auf seinem Blog sei er es leid, schrieb Patry zuletzt, als ewiger Dissident auftreten zu müssen. Als Urheberrechtler von Beruf halte der den Schutz von Werken, insbesondere im Bereich der kommerziellen Film-, Musik- und Verlagswirtschaft für essenziell, allerdings in der richtigen Dosis. Seiner Meinung nach sei man davon inzwischen weit entfernt. „Wir sind längst weit überhalb der Dosis, die der Gesundheit zuträglich ist und befinden uns im Stadium einer ernsthaften Krankheit“, schreibt Patry.

Als Grund gibt er nicht nur die empfundene Vergeblichkeit seines Tuns an, sondern auch den Umstand, dass sein Blogpostings durch seine Tätigkeit für Google oft nicht als Privatmeinung akzeptiert würden. Hier geht’s zum Abschlußposting.

[via Heise]

Gesetze bloggen

Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.

Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz [1]das übrigens heute rechtskräftig wurde :

„Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.“

Im Gesetz steht nun:

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Glückwunsch! Soviel dazu.

References

References
↑1 das übrigens heute rechtskräftig wurde

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung ungelesen abgelehnt

Mit einer hanebüchenen Begründung verwirft (PDF) der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition gegen Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundestag hat am 9. November 2007 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ beschlossen. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 16/5846) ist ausdrücklich vorgesehen, auch die Anbieter öffentlicher Anonymisierungsdienste zur Speicherung der entsprechenden Daten zu verpflichten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch, wer einen sog. Anonymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt, einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz (TKG) betreibe und damit den Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate unterliegt.

Aus Sicht des Petitionsausschusses wird damit den in der Petition geäußerten Bedenken Rechnung getragen. Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den trafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer Person zugeordnet werden können.

FDP und Grüne haben vorgeschlagen, die Petition an den Bundestag weiter zu leiten, der Rest hatte wohl keine Lust, sie überhaupt verstehen zu wollen. Mehr zum Thema findet sich hier.

[via Heise]

Thüringer Bibliotheksgesetz verabschiedet …

.. und alle Hoffnungen auf ein wirklich überzeugendes Bibliotheksgesetz verabschiedeten sich gleich mit. Am ausführlichsten aknn man das natürlich in Eric Steinhauers Posting zum Thema nachlesen. Drüben bei Netbib sind noch weitere Kommentare verlinkt. Passend dazu noch die Thüringer Allgemeine:

Gewiss, Jörg Schwäblein (CDU) hatte eine feine Nase, als er die Forderung des Bundespräsidenten in Weimar sofort aufnahm. Nun darf er sagen, er habe das erste deutsche Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht, darf dies „einen Meilenstein der deutschen Bibliotheksgeschichte“ nennen. Irgendwie ist das auch nicht wirklich falsch, nur, dass es nichts bedeutet. Denn der wirkende Kern eines solchen Gesetzes wäre die Sicherung, also Finanzierung, der Bibliotheken.

Für eine absolute parlamentarische Mehrheit gilt der bewährte Satz „Was die Partei beschloss, wird sein“. Und gestern beschloss sie: nichts.

Sogar die SuperIllu widmet dem Gesetz fünf Sätze! Wenn das kein Beweis für die Breitenwirksamkeit von Bibliotheksgesetzen ist, weiß ich auch nicht, was sonst. Und selbst dort wird kritisch angemerkt:

Auf Kritik stieß vor allem die Festlegung, dass Bibliotheken weiterhin freiwillige Leistungen der Kommunen bleiben sollen. Damit stünden sie an vorderer Stelle bei Sparprogrammen der Gemeinden.

International Music Score Library Project wieder online

Noten von ca. 15.000 Werken, deren urheber seit mindestens 50 Jahren tot sind, will das International Music Score Library Project ab morgen (1. Juli) verfügbar machen. Das Angebot ruhte seit Oktober, da der Schottverlag die Durchsetzung österreichischer Urheberrechtsfristen (70 Jahre nach Tod des Urhebers) auch für das kanadische Angebot durchsetzen wollte.

Er sehe keinen Grund, warum das österreichische Recht auch in Kanada greifen solle, schreibt der IMSLP-Betreiber auf seiner Website.

Völlig richtig, zumal nach der Argumentation des Verlags vermutlich eine Briefkastenfiliale in Honduras ausreichen würde, um die Schutzfrist um fünf weitere Jahre aufzustocken. Für an solchen Praktiken interessierte Verlage gibt es eine schöne Übersicht von Schutzfristen in verschiedenen Ländern. Vielleicht lohnt es sich für den einen oder anderen Konzern sogar, sich in einem kleineren Land eine verlängerte Schutzfrist zu kaufen, um auf Kosten der Allgemeinheit noch ein wenig Profit aus den Schöpfungen längst Verstorbener zu generieren.

An dieser Stelle sei noch einmal an das schon aus Usenet-Zeiten bekannte Werner Icking Music Archive erinnert, das ebenso reichhaltige wie gute Noten aus verschiedenen Epochen bereithält. Der Betreuer des Angebots, Christian Mondrup, hat wohlweislich eine kleine Linkliste zu urheberrechtlichen Fragen zusammengestellt.

[via Heise]

Allianz zur Digitalen Informationen sucht Nähe zu Bibliotheken

Peter Welchering im Deutschlandfunk-Interview über die neue „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“, die sehr offensiv für Open Access wirbt.

Problem Nr. 2: Bibliotheken und Fachinformationszentren sind vor vielen Jahren aus der Wissenschaftslandschaft ein Stück weit ausgeklinkt worden und wurden nur noch als Serviceeinrichtungen geführt. Sie müssen wieder stärker in die Wissenschaftsorganisationen integriert werden. Und da stoßen die Wissenschaftler im Alltag auf ganz banale Probleme etwa mit unterschiedlichen Datenformaten.

Siehe auch diese Presseerklärung des MPG zur Gründung der Allianz:

Open Access hat zum Ziel, das weltweite Wissen in digitaler Form ohne finanzielle, technische oder rechtliche Barrieren zugänglich zu machen. Die Allianz will den sogenannten „Grünen Weg“ des Open Access durch den Ausbau institutioneller und disziplinärer digitaler Archive und Publikationsserver (sogenannte Repositorien) stärken. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, den „Goldenen Weg“ des Open Access fördern. Dazu gehört die Weiterentwicklung von Geschäfts- und Fördermodellen und deren gemeinschaftlicher Finanzierung. In Modellprojekten soll auf eine Umschichtung der Subskriptionskosten auf Publikationskosten hingewirkt werden.

Die Initiative hat sich auch ein Leitbild (PDF) gegeben, in denen die Schlüsselpunkte noch einmal genauer erläutert werden. Den Wissenschaftlern geht es um die Bildung von Infrastrukturen zur Schaffung und Erhaltung von Wissen. Langzeitarchivierung, Open Access, Nationallizenzen. Es ist sofort ersichtlich, dass es es hierbei überwiegend um primär bibliothekarische Handlungsfelder geht. Dieses Papier ist für das wissenschaftliche Bibliothekswesen eine eindeutige Aufforderung zur Diskussion und Einmischung.

Peter Suber hat die Initiative schon bemerkt, in Deutschland wird sie zumindest öffentlich noch nicht diskutiert.

Bibliotheksurteile.de

Eric W. Steinhauer macht in seinem Blog auf eine neue Seite zum Bibliotheksrecht aufmerksam: Bibliotheksurteile.de

Die Selbstbeschreibung des Projekts:

Im Rahmen des Seminars „Urheber- und Bibliotheksrecht“, unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Verch, haben Studierende des Departments Information der HAW Hamburg den Internetauftritt “Bibliotheksurteile” erstellt. Die Homepage ist seit Mai 2008 online und umfasst deutsche Gerichtsurteile mit Bezug zum Bibliothekswesen.

Alle eingestellten Entscheidungen haben unmittelbaren Bezug zum Bibliothekswesen und sind u.a. nach Themen, Rechtsgebiet und Verkündungsdatum geordnet und werden durch kurze Abstracts und Stichwörter erschlossen.

Um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen, haben wir vorgefundene Leitsätze vorsichtshalber weggelassen, sofern keine Indizien vorlagen, dass die Leitsätze amtlich verfasst sind. Im übrigen sind alle Entscheidungen gemäß § 5 UrhG nicht urheberrechtlich geschützt. Deshalb dürfen die Urteile, aber auch gerne die im Rahmen dieses Projektes verfassten Abstracts und Stichwörter von jedermann weiter verwendet werden.

Die Nutzung von WordPress als CMS lässt übrigens verschiedene zahlreiche Zugangsmöglichkeiten zu, wie die Sortierung der Beiträge nach Tags (z.B. „Benutzungsordnung“) oder das Abonnieren von neuen Einträgen als RSS-Feed.

Spannend bleibt, ob und wie die Sammlung weiter geführt wird. Die Pflege eines solchen Angebots ist schließlich viel aufwendiger als die Einrichtung. Und auch nur begrenzt für studentische Projekte geeignet.

Kleines Manko des Angebots: Die Texte sind nicht unter CC lizensiert.

Urheberrecht im Alltag

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt den kürzlich erschienenen Titel „Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen“ nun auch als PDF zum Download zur Verfügung.

iRights.info erklärt einfach und verständlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Bücher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das für Autoren und Nutzer?

[via Netzpolitik]