Klage gegen Semesterapparate

Wie medinfo heute berichtet, klagen in den USA drei große Verlage, mit Hilfe des dortigen Börsenvereins AAP, gegen die Georgia State University,

weil dort die Professoren Kursmaterialien erstellen und an Studenten weitergeben, die zu 50% aus Kopien und Digitalisaten von urheberrechtlich geschützten Werken zusammengesetzt sind.

Hier kann man die Details in der Pressemeldung des AAP nachlesen.

Inetbib 2008: Urheberrecht

„Spinn ich oder die anderen?“ – Das Gute am neuen Urheberrecht und das Häßliche am neuen Subito-Rahmenvertrag zum Kopienversand.

Von Dr. Harald Müller, Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Dieser Vortrag ist unmöglich in Kürze wiederzugeben. Herr Müller, dies ist ein öffentlicher Aufruf, die Folien mit Tonspur zu versehen ins Netz zu stellen!

Nepper, Schnepper, Rechtefänger

In der taz ist unter dem Titel Abtreten der Bildrechte inklusive über eine neue webbasierte Dienstleistung von Adobe namens Photoshop Express zu lesen:

Der Software-Konzern Adobe hat eine kostenlose Web-Version seiner Software Photoshop ins Netz gestellt. Der Haken: Wer sie nutzt, überträgt der Firma alle Bildrechte.

Laut ZDNet will Adobe die Bedingungen nun überarbeiten. War das ein klassisches „Man kann’s ja mal probieren“?

Danke an Uli für den Hinweis!

Enquetekommission: Bibliotheken müssen Pflichtaufgabe werden

Die junge Welt im Artikel Rock’n’ Sachverstand über Bibliotheken im Bericht Bestandsaufnahme des kulturellen Lebens in Deutschland (PDF, Drucksache 16/7000 des Deutschen Bundestags) der Enquetekommission »Kultur in Deutschland« des Bundestags mit insgesamt 465 Handlungsempfehlungen:

Die ausreichende Versorgung mit Bibliotheken in der DDR soll noch erwähnt werden, weil im Bericht vermerkt ist, daß ihre Zahl von 1999 bis 2005 um fast ein Fünftel geschrumpft ist. Einer Handlungsempfehlung ist zuzustimmen: »Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.«

Mehr zum Thema findet sich stets aktuell in Eric Steinhauers Blog Bibliotheksrecht (in dem die Kommentare leider immer noch geschlossen sind).

MdB Heinz Schmitt (SPD) rechtfertigt forschungsfeindliche Änderungen am Urheberrecht

Stephan Färber beklagt auf Abgeordnetenwatch die Auswirkungen des neuen Urheberrechts. Auf eine Bestellanfrage bekam er folgende Antwort von seiner Bibliothek:

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz führen ab dem 01.01.2008 zu einer wesentlichen Einschränkung der Lieferbedingungen im bibliothekarischen Fernleihverkehr. Da § 53a UrhG die Voraussetzungen für die Lieferungen elektronischer Dokumente nur unbestimmt regelt, müssen die am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken zunächst auf die elektronische Auslieferung verzichten. Aus diesem Grund wird es bis auf Weiteres von bestellten Aufsätzen nur noch Kopien als Papierausdruck in den Bibliotheken geben.

Technischer Hinweis: aufgrund der Einführung des Papier- und Postversands muss mit einer Verzögerung bei den Lieferzeiten gerechnet werden. Die damit verbundenen Nachteile bedauern wir sehr und bitten um Verständnis.

Er sieht sich in seiner Forschungsarbeit behindert und fühlt sich zu Recht in steinzeitliche Bedingungen versetzt. Nun richtet er die Frage, ob Nachbesserung in Sicht ist, an Heinz Schmitt (SPD), Mitglied des Bundestages, Wirtschaftsingenieur und Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seine Antwort (ebd.) ist durchaus lesenswert. Das Gesetz sei notwendig gewesen, um neuen multimedialen Möglichkeiten gerecht zu werden.

Das Gesetz erlaubt öffentlichen Bibliotheken erstmals, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken herzustellen und diese auch auf elektronischem Wege zu versenden. Grundsätzlich ist das für die Studentinnen und Studenten eine erhebliche Verbesserung.

Interessanter Standpunkt, mit dem Herr Schmitt vermutlich außerhalb seines Ausschusses allein auf weiter Flur stehen dürfte. Er sah sich in der Pflicht, Autoren die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte zu vermarkten.

Dabei war für mich und meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Bildungsausschuss von Anfang an wichtig, dass Bildung und Wissenschaft durch diese Einschränkung nicht behindert werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, diese Regelung möglichst nutzerfreundlich und praktikabel zu gestalten.

Er war dafür, und er hat sich dafür eingesetzt. Immerhin macht er

keinen Hehl daraus, dass ich mir für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch mehr Freiheit gewünscht hatte. Soweit ich weiß, sehen das auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion so. Wir wollen ein Urheberrecht, das gezielt auf die Bedürfnisse und Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeht. Derzeit stehen wir aber erst am Anfang und wir freuen uns über jede Unterstützung.

Lieber Herr Schmitt, wenden Sie sich doch bitte an die Damen und Herren vom Urheberrechtsbündnis. Dort können Sie unter anderem erfahren, was das Gesetz, für dass auch Sie verantworltich sind, für Auswirkungen hat.

Harald Müller zu DRM

Die Online-Redaktion des Goethe-Instituts hat Dr. Harald Müller, den Vorsitzenden der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes, zum Thema Digital-Rights-Management-Systeme befragt. Nachzulesen hier.

Bundesrat zu DRM an Hochschulen

Aus der Drucksache 47/1/08 des Bundesrates vom 03. März 2008, S. 3f:

Der Bundesrat bittet darum sicherzustellen, dass im Bereich der Hochschulen und anderer Institutionen, die ein berechtigtes Interesse am freien Zugang zu Informationen haben, DRM-Systeme nur im angemessenen Umfang zur Anwendung kommen. Es muss gewährleistet sein, dass Informationen, deren inhaltlicher Wert insbesondere im Bereich der Bildung von öffentlichem Interesse ist, weitestgehend zugänglich sind.

[via Heise]

George W. Bush unterzeichnet Open-Access-Gesetz

Am zweiten Weihnachtsfeiertag hat US-Präsident Bush ein Gesetzespaket verabschiedet, das unter anderem auch neue Open-Access-Bestimmungen enthält. Die National Institutes of Health (NIH) werden damit verpflichtet, bei der Forschungsförderung verbindliche Open-Access-Klauseln einzuführen.

Steuerfinanzierte medizinische Forschungsergebnisse müssen nun nach 12 Monaten frei veröffentlicht werden.

Mehr [via Golem]