Deutsche IFLA-Berichterstattung

Logo IFLA 2008Das Goethe-Institut hat ein Gemeinschaftsblog aufgesetzt, in dem u.a. Patrick Danowski schreibt. Auch Elke im IBI-Blog und Sebastian Wilke bloggen von dort. Die deutsche Berichterstattung wird flankiert von einer Flickr-Gruppe. Ein gemeinschaftliches Tag zur dienstübergreifenden Kennzeichnung der IFLA-Berichterstattung konnte ich leider nicht ausmachen.

Urheberrechtsblogger Patry gibt auf

Nach 26 Jahren Tätigkeit im Bereich Urheberrecht und 800 Postings in vier Jahren auf seinem Blog sei er es leid, schrieb Patry zuletzt, als ewiger Dissident auftreten zu müssen. Als Urheberrechtler von Beruf halte der den Schutz von Werken, insbesondere im Bereich der kommerziellen Film-, Musik- und Verlagswirtschaft für essenziell, allerdings in der richtigen Dosis. Seiner Meinung nach sei man davon inzwischen weit entfernt. „Wir sind längst weit überhalb der Dosis, die der Gesundheit zuträglich ist und befinden uns im Stadium einer ernsthaften Krankheit“, schreibt Patry.

Als Grund gibt er nicht nur die empfundene Vergeblichkeit seines Tuns an, sondern auch den Umstand, dass sein Blogpostings durch seine Tätigkeit für Google oft nicht als Privatmeinung akzeptiert würden. Hier geht’s zum Abschlußposting.

[via Heise]

Artikel über Langzeitverfügbarkeit nicht verfügbar

Langfristige Verfügbarkeit elektronischer Medien [Computerdatei] : Referat am Kolloquium „Speicherbibliotheken – Digitale Bibliotheken“ ; (Graz, 3. April 1997) / Heinz Hauffe. – 1997. – 22.725 Bytes

Über DOBInet gefunden, und trotz des Titels unter der angegebenen URL natürlich nicht mehr erreichbar. Aus dem Abstract:

WBb sollten im Bereich ihres Sammelauftrags Verfügbarkeit von Online-Publikationen beobachten und erforderlichenfalls Verantwortung für die Archivierung selbst übernehmen.

Das war in diesem Fall anscheinend nicht erforderlich.

Qualitätsmanagement für Kunst- und Museumsbibliotheken

Lesestoff für SpezialbibliothekarInnen und Qualitätsmanagement-Interessierte:

Nikola Appel: Standards für Kunst- und Museumsbibliotheken : Entwicklung und aktueller Stand sowie Anwendung für ein internes Audit am Beispiel Kunstmuseum Wolfsburg

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Qualitätsmanagementverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB). Dargestellt werden Hintergrund, Entwicklung und Praxis des Qualitätsmanagementverfahrens.

Im Fokus stehen dabei die 83 Standards der AKMB. Die Arbeit verfolgt einen sehr praxisorientierten Ansatz, beleuchtet die Standards aus mehreren Perspektiven und liefert zahlreiche Empfehlungen, Erläuterungen, Checklisten und Hintergrundinformationen. Wer sich mit Qualitätsmanagement in Bibliotheken beschäftigen, auf ein Audit vorbereiten oder einen Einblick in die Entwicklung eines QM-Verfahrens erhalten möchte, findet in der vorliegenden Arbeit entsprechende Informationen.

http://opus.bsz-bw.de/fhhv/volltexte/2008/130/

Librarything Web Services API

Heute wurde im Librarything-Blog das(?) neue Web Services API vorgestellt. Wenn ich das auf den ersten, flüchtigen Blick richtig erfasse, wächst mit Common Knowledge gerade ein Konkurrent für die PND ran. Die biographischen Daten zum Beispiel für Michael Ende werden zumindest für den Hausgebrauch meist ausreichen. Wenn man an das Potential der PND denkt!

Die PND umfasst zur Zeit rund 2,6 Mio. Namen (davon ca. 1.000.000 Personen mit individualisierten Datensätzen) aus der Katalogisierung der PND-Kooperationspartner und der Deutschen Nationalbibliothek, aus Projekten der Altbestandserschließung und Namen der Bayerischen Staatsbibliothek aus dem osteuropäischen und islamischen Kulturkreis, aus den Bereichen Musik und Karten sowie den Personennamen der Zentralkartei der Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin und den Personennamen der SWD.

Ein Ferrari unter den Datenbanken! Aber fahren darf er nur im Parkhaus.

Die Deutsche Nationalbibliothek nutzt die PND als integrierte Normdatei bei der Katalogisierung und verknüpft die Normdatensätze mit den Titelsätzen.

Der Unterschied zwischen PND und Common Knowledge ist außer der Datengrundlage, dass Librarything alle Daten bequem per verständlich dokumentierter API unter CC-SA-Lizenz zugänglich macht. Das hat Potential. Verknüpfen wir das mal mit den Gedanken zu einem freien Klassifikationssystem, dann muss man ganz klar konstatieren, dass sich das Bibliothekswesen gerade in die Bedeutungslosigkeit schnarcht.

Call for papers: ISI 2009 in Konstanz

Das Internationale Symposium für Informationswissenschaft (ISI 2009) in Konstanz ruft nach papers. Die nächstjährige Ausgabe steht unter dem Motto: „Information: Droge, Ware oder Commons? Wertschöpfungs- und Transformationsprozesse auf den Informationsmärkten“

Termine:

  • 17.10.2008 Abgabe Call for Papers
  • 05.11.2008 Abgabe Poster

Vorgeschlagene Themen sind:

  • Informationsmärkte – Produkte und Dienstleistungen, Mehrwertleistungen, Regulierungsformen
  • Freie Austauschformen – Paradigma der Informationsgesellschaft oder Innovationspotenzial für Wirtschaft
  • Geschäfts- und Organisationsmodelle für das Öffentlich machen von Wissen und Information
  • Wem gehört Wissen? Wer oder was kontrolliert den Zugang zur Information?
  • Perspektiven des Information Retrieval, der Suchmaschinen und der automatischen Verarbeitung von Texten und Daten
  • Visualisierung – Fantasie abbilden, Realität darstellen, Zugriff auf Wissen erleichtern
  • Soziale Dienste im Web 2.0 – Motivation, Qualitätssicherung, Organisationsformen
  • Kollaboration bei eScience und eLearning – Konsequenzen für Werkbegriff, Autorenverständnis und Wissensmanagement
  • Informationskompetenz und Ausbildungskonzepte (nach Bologna) für Informationsberufe
  • Herausforderungen an Informationsethik und Politik, z.B. Privatheit vs. Sicherheit, Digital divides, Nachhaltigkeit von Wissen (Wissensökologie), Sicherung der public domain

Hier geht’s zum ausführlichen Call for Papers.

Architektur des Monats 2008: Unibibliothek in Kyoto

Das Institute for East Asian Architecture and Urbanism kürt, ja, monatlich die Architecture of the Month. Im März 2008 war das die Bibliothek der Seika Universität in Kyoto. Warum, erschließt sich mir allerdings nicht.

It definitely does not belong to the well-known common breed of post-modern and post-bubble architecture of Japan any longer.

Und das ist ja die Hauptsache.

[via Anne Christensens Bookmarkfeed]

Gesetze bloggen

Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.

Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz [1]das übrigens heute rechtskräftig wurde :

„Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.“

Im Gesetz steht nun:

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Glückwunsch! Soviel dazu.

References

References
↑1 das übrigens heute rechtskräftig wurde

Archiv der NASA mit freien Bildern

Unter nasaimages.org stellt die NASA pünktlich zum 50. Geburtstag eine ganze Menge Bilder online. Die Nachnutzung jeglicher Art ist erlaubt:

The NASA imagery offered on NASAIMAGES.ORG is generally not copyrighted. You may use this NASA imagery for educational or informational purposes, including photo collections, textbooks, public exhibits and Internet Web pages (personal or otherwise). […]

If the NASA images obtained from NASAIMAGES.ORG are used for commercial purposes (including advertisements or packaging), such use may not suggest, either explicitly or implicitly, that NASA endorses any commercial goods or services.

Die Webseite stellt viele Funktionen zur Verfügung, die auch so manchem Dokumentenserver gut stehen würde. Unter anderem eine „Embed“-Funktion (drei verschiedene Modi), mit der man z.B. diese Darstellung verschmelzender weißer Zwerge einbinden kann:

Die Umsetzung ist noch nicht so optimal, da die ganze Seite eingebunden wird. Die HTML-Embed-Funktion erzeugt dann konsequenterweise auch eine komplette Seite. Wer dies nutzt, zerschießt bestenfalls sein eigenes Layout. Ich gehe von einer Kinderkrankheit aus, die mit Sicherheit beseitigt werden wird.

Verfügt man über einen Account, kann man direkt auf der Seite Präsentationen erstellen, die sich auf die gleiche Art in andere Webseiten einbinden lassen:

Alles in allem ein wirklich gutes Angebot, dessen technische Schwierigkeiten sicherlich bald überwunden sein werden. Es kommt sicherlich nicht nur Verschwörungstheoretikern entgegen, die jetzt ungestört Mondlandungsbilder nach Fälschungsspuren untersuchen dürfen. ;o)

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung ungelesen abgelehnt

Mit einer hanebüchenen Begründung verwirft (PDF) der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition gegen Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundestag hat am 9. November 2007 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ beschlossen. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 16/5846) ist ausdrücklich vorgesehen, auch die Anbieter öffentlicher Anonymisierungsdienste zur Speicherung der entsprechenden Daten zu verpflichten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch, wer einen sog. Anonymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt, einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz (TKG) betreibe und damit den Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate unterliegt.

Aus Sicht des Petitionsausschusses wird damit den in der Petition geäußerten Bedenken Rechnung getragen. Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den trafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer Person zugeordnet werden können.

FDP und Grüne haben vorgeschlagen, die Petition an den Bundestag weiter zu leiten, der Rest hatte wohl keine Lust, sie überhaupt verstehen zu wollen. Mehr zum Thema findet sich hier.

[via Heise]