Was ist ein offener Standard?

Heise: Definition offener Standards in der EU weiter umkämpft

Interessanter Artikel, der die verschiedenen Positionen darlegt hinsichtlich der Frage, wann ein Standard wirklich offen ist.

In der einen Ecke des Rings befindet sich z.B. Association for Competitive Technology (ACT) oder die European Information, Communications and Consumer Electronics Technology Industry Association (EICTA). Sie bevorzugen …

die Bedingung einer alleinigen „RAND“-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory) Demnach müssen Anwender für die Nutzung eines derart lizenzierten Standards üblicherweise Geld zahlen oder sonstige Leistungen erbringen, was aber wiederum als nicht vereinbar mit den Prinzipien freier Software gilt. Auch die Business Software Alliance (BSA), der Konzerne wie Apple, Intel, Microsoft oder SAP angehören, vertritt diese Forderung.

Auf der anderen Seite findet sich ein buntes Sammelsurium der verschiedenster Open-Source-Verfechter, unter anderem das Bündnis No OOXML oder Red Hat.

Eine meines Erachtens gute (also auch dem Laien verständliche) Definition freier Standards findet sich bei der Free Software Foundation Europe:

Ein Offener Standard bezieht sich auf ein Format oder Protokoll, das

1. einer vollständig öffentlichen Bewertung und Nutzung ohne Hemmnisse auf eine für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglichen Weise unterliegt,
2. ohne jegliche Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht der Definition eines Offenen Standards entsprechen,
3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
4. unabhängig von einem einzelnen Anbieter geleitet und weiterentwickelt wird in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht,
5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Anbietern oder als vollständige Implementierung gleichermaßen für alle Beteiligten.

Librarything 1986

Haferklee hat ein sehr schönes Fundstück zu Sinn und Nutzen der computergestützten Organisation der privaten Buchsammlung ausfindig gemacht:

Die Nützlichkeit des Computers sollte man nicht überschätzen. Im Haushalt fallen recht wenige Tätigkeiten an, die sich elektronisch bewältigen lassen. Sicher, man kann mit dem Heimcomputer Dateien anlegen, beispielsweise … ein Verzeichnis aller Bücher, die man besitzt. Fraglich bleibt jedoch, ob die Katalogisierung mit dem Computer wirklich einfacher und schneller geht, als mit dem üblichen Zettelkasten.

Aus dem Bericht der Stiftung Warentest über „Heimcomputer“, Test 1 (1986). Findet sich ein Freiwilliger, der handgestoppt misst, ob man 100 Bücher schneller in Librarything oder in den Zettelkasten bekommt?

Mit Zoetrope zurück in die Vergangenheit des WWW

Forscher der Universität Washington und der Software-Konzern Adobe haben eine Suchmaschine entwickelt, die die Recherche nach alten Versionen geänderter bzw. nicht mehr auffindbarer Webinhalte ermöglichen soll.
Mit „Zoetrope“, so der Name der Software, lassen sich Webseiten oder auch nur bestimmte Teile eines Dokumentes markieren und deren Veränderung über einen gewissen Zeitrahmen nachvollziehen.

Noch spannender ist die Kombination mehrerer Faktoren: So kann man etwa die Entwicklung des Ölpreises mit dem der Kosten an der Tankstelle in Verbindung setzen und als drittes noch wichtige Nachrichtenereignisse kombinieren, die die preise beeinflussen. Dazu bedarf es nur weniger Mausklicks.

Das System befindet sich momentan noch im Aufbau und speichert derzeit 1000 Seiten pro Stunde aus dem Internet. Voraussichtlich Mitte 2009 soll Zoetrope öffentlich zugänglich sein.
„Zeit, nochmals sich selbst zu googeln, um unerwünschte Treffer entfernen zu können.“ (blogaboutjob)

[via taz]

E-LIS mit E-Prints 3.0

E-LIS – the open archive for Library and Information Science wird vom 17. bis zum 21. November nicht zur Verfügung stehen, da ein Upgrade der Repository-Software E-Prints ansteht. Unter den Features von E-prints 3.0 wird u.a. aufgelistet:

  • Time saving deposits
  • Import data from other repositories and services
  • Autocomplete-as-you-type for fast data entry

Gerade Verbesserungen für Autoren sind dringend notwendig gewesen. Wie das ungefähr aussehen wird, kann man auf dem Demo-Server ausprobieren.

Die Nachricht ging über verschiedene Mailinglisten, aber auf der E-Lis-Seite selbst kann ich keinen Hinweis entdecken.

007 – Ohne Lizenz zum Aufführen

Da kann ich mir die Schadenfreude nicht verkneifen: 007 Vorpremiere wegen DRM-Fuckup abgebrochen:

«Unsere US-Partner hatten uns Passwörter für die Ausstrahlung des Films gegeben, da es ja die Vorpremiere war, aber die sind um 22 Uhr abgelaufen», zitiert das Online-Magazin Mediafax einen Kinovertreter. […] «Jetzt wissen wir, dass der Schutzmechanismus gegen Raubkopien funktioniert»

Zitat aus 20 Minuten.

Update: Ich habe dies Posting eindeutig etwas zu früh abgeschickt. Mir fallen gerade im Minutentakt schöne Titel ein. Mein Favorit bislang: „Ein Quantum Verstand“. Fällt noch jemandem was ein?

CARPET legt los

CARPET, eines der zentralen DFG-Projekte zum elektronischen Publizieren, steht in den Startlöchern. Wie man ausgerechnet bei einem Projekt zu diesem Thema auf die Idee kommen kann, die komplette „Webseite“ als als Graphik (inkl. Text) einzustellen, ist mir völlig rätselhaft. Ist das eine Art Kopierschutz? Vermutlich ging es eher darum, dass die Seite chic aussieht. Benutzbarkeit muss da leider hinten anstehen.

Daher zitiere ich hier einmal Open-Access-Net, wo ich die Meldung auch gefunden hatte:

Das Projekt CARPET (Community for Academic Reviewing, Publishing and Editorial Technology) hat das Ziel, eine elektronische Plattform aufzubauen, um Werkzeuge und Dienstleistungen für das elektronische Publizieren systematisch und übersichtlich darzustellen. Dies soll eine effizientere Nutzung bestehender Werkzeuge und zugleich eine aufeinander abgestimmte Entwicklung unter Vermeidung von Redundanzen unterstützen. Im von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt kooperieren die Humboldt-Universität zu Berlin, die Max Planck Digital Library und die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen.

Mehr dazu gibt es in der Presse-Erklärung.

Elektronische Subito-Kopie nur noch mit DRM

Via Netbib und Library Mistress stieß ich gerade auf Subitos Bedingungen für die Lieferung von geschützten Dokumenten gestoßen.

Die Lieferung von Kopien per E-Mail erfolgt unter Einsatz das DRM-System, wenn subito mit dem Verlag der Publikation, aus der der Kunde eine Kopie bestellen will, einen Lizenzvertrag geschlossen hat. Dies erkennt der Kunde daran, dass im Online-Dialog der Zeitschriftensuche eine gesonderte Lizenzgebühr für die Kopienbestellung ausgewiesen wird.

Zu DRM habe ich mich hier ja schon oft genug ausgelassen. Und Harald Müller mit dem Subito-Rahmenvertag.

Die Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments erfolgt per Email bzw. ist im Bestellverfolgungssystem ersichtlich. Die geschützte Grafikdatei darf lokal gespeichert werden. Bestellung und Abholung müssen auf ein- und demselbem Rechner erfolgen.

Das ist ja genauso praktisch, wie die Beschränkung, eine Aufsatzkopie nur auf ein- und demselbem Schreibtisch umzublättern. Damit wären wir ungefähr bei der Benutzerfreundlichkeit der Onleihe angekommen.

Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt: Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und zweimal ausdrucken.

Wie Library Mistress schrieb:

Gut, dass ich das Dokument nicht aus Versehen zuhause aufgemacht habe, wo ich im Moment keinen Drucker habe, sonst hätte ich jetzt die sieben Euro gleich nochmal zahlen müssen…

Der nächste Unsinn:

Nach Ablauf eines Monats nach Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.

Super. Ich bezahle also für eine elektronische Kopie, die sich nach einem Monat in Datenschrott verwandelt. Das heißt, wenn ich mir ein Archiv anlegen möchte, zum Beispiel um Volltextrecherchen anzustellen, bin ich gezwungen, die Subito-AGB zu brechen. Mich würde es sehr wundern, wenn nicht wenigstens die Hälfte der technisch versierten Subito-Kunden dies binnen kürzester Zeit für normal halten wird.

Voraussetzung: Einmalige Installation eines Plugin
Zur Ansicht und zum Druck der geschützten Dokumente ist die einmalige Installation eines Plugin notwendig.

Ach, Software muss ich auch noch installieren? Es handelt sich übrigens um ein Adobe-Plugin. Was dann vermutlich auch heißt, dass ich freie Alternativen wie Foxit nicht einsetzen kann, wenn ich per Subito gemietete Dokumente einsehen möchte.

Mein Beileid an alle, die auf Subito aus dem einen oder anderen Grund angewiesen sind. Ich nutzte es bislang nur ein paar Mal beruflich und werde mir in Zukunft sehr genau überlegen, ob ich Bibliotheksbenutzern so einen Murks noch ruhigen Gewissens empfehlen kann.