Linked Open Data mit Sternchen

Daniel Dietrich machte in der Mailingliste des Open-Data-Networks auf das Linked Open Data Star Scheme aufmerksam. Es dient dazu, veröffentlichte Daten nach ihre Nachnutzbarkeit zu bewerten.

no star Web data
one star open Web data
two star open Web data
three star open Web data
four star open Web data
five star open Web data

Die Bewertungskriterien basieren auf den 5 LOD-Sternen von Tim Berners-Lee. Dies Schema lässt sich auch übertragen auf Open Bibliographic Data. Eine Erweiterung der Sterne um eine maschinenlesbare Fassung (z.B. mit rel-license) der Kriterien wäre allerdings wünschenswert.

Monika Böhm-Leitzbach: Rechtsinformation im Zeichen von E-Government

Monika Böhm-Leitzbach: Rechtsinformation im Zeichen von E-Government

Die Arbeit thematisiert nach Erläuterungen zu den Begriffen Rechtsinformation und E-Government die heterogene Informationslandschaft der frei zugänglichen Rechtsinformation in Deutschland. Normgeber, Gerichte und Parlamente auf Ebene des Bundes und der Länder gestalten auf vielfache Weise die Internetpräsentation der Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien. Das Gegenmodell zu dieser auf viele Internetadressen und Webseiten verteilten Rechtsinformation stellt das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dar, das als nationale E-Government-Anwendung über eine einzige Oberfläche den Zugriff auf die Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien ermöglicht. Das RIS als Blaupause und unter Beachtung der Anforderungen an E-Government-Anwendungen umreißt die Arbeit Rahmenbedingungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten für einen Portalentwurf, der als Single Point of Entry für die staatliche Rechtsinformation Deutschlands konzeptioniert ist.

Die Masterarbeit geht auch auf Open Data ein, passend zur aktuellen Debatte um Geschäfte mit Gerichtsurteilen.

Guttenberg darf bleiben

Guttenberg selbst wurde nach massivem öffentlichen Druck aus dem Dienst entfernt. Das von ihm zusammengeklaubte und -geraubte Werk kann jedoch in Bibliotheksregalen stehen bleiben. Jedenfalls kommt Eric Steinhauer zu folgendem Fazit:

Was folgt daraus für die Praxis? Die geschädigten Urheber müssen den Anspruch aus § 98 UrhG gegen jede einzelne Bibliothek geltend machen. Vorher besteht grundsätzlich keine Handlungspflicht. Im Interesse der Bestandsschonung sollte Guttenbergs Arbeit gleichwohl rarifiziert bzw. auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. In jedem Fall aber ist von einer Aussonderung der Arbeit abzusehen.

Für zukünftige forschende Generationen muss der Zugang zu der Arbeit auf jeden Fall erhalten bleiben. Schließlich haben nicht viele Dissertationen eine so große Wirkung erzielen können. Guttenberg darf also bleiben. Nicht im Amt, aber im Bibliotheksregal.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

CC: BY-NC-SA von Vollefolklore
CC: BY-NC-SA von Vollefolklore

So wie es aussieht, wird der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) tatsächlich am 1. Januar in Kraft treten. Jugend und Schutz, das klingt ja immer erstmal toll und lobenswert. Faktisch ist es jedoch ein hanebüchener gefährlicher Irrsinn, dem sich so ziemlich alle Parteien über den 5%-Hürden angeschlossen haben. Die Konsequenzen für Bibliotheken, Blogger und so ziemlich alle, die Inhalte irgendeiner Art im Web zur Verfügung stellen, könnten enorm sein. Da zur Zeit nahezu überall darüber berichtet wird, verlinke ich hier nur ein paar wenige Quellen. Von dort aus findet man schnell weitere Infos. Ansonsten einfach nach „JMStV“ suchen.

Lesen! Überlegen, was das für Konsequenzen haben wird! Den Verantwortlichen Bescheid geben. Auch wenn Linus Neumann wider das große Blogschließen wegen des JMStV argumentiert: ob Infobib 2011 noch existieren wird, steht in den Sternen. Die drohenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen des JMStV sind bei der mit Sicherheit folgenden Abmahnwelle für Privatpersonen nicht zu tragen. Und Öffnungszeiten per Cronjob sind auch keine Alternative.

Vielleicht kommt ja jetzt mal etwas von den Bibliotheksverbänden, die sich ja sonst gerne gegen Zensur und für Meinungs- und Informationsfreiheit äußern?

PS: Kleines Fünkchen Hoffnung(?) ist die eventuelle Nichtzustimmung der Grünen in NRW.

Dritter Korb in der Diskussion

Heise berichtet über eine neue Kontroverse um Online-Publikationsrechte in der Wissenschaft.

Der Streit um den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem „Open Access“-Prinzip hat sich durch die Forderung von Forschern nach einem „formatgleichen Zweitveröffentlichungsrecht“ verschärft. Auf einem Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Anfang der Woche zur geplanten erneuten Novellierung des Urheberrechts kam es so zu einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der Verleger und Wissenschaftlern.

Zum Zweitverwertungsrecht, aber auch zu anderen Aspekten des Dritten Korbs hat sich Timo Ehmann in seinem Vortrag „Das Wissenschaftsurheberrecht in der Urheberrechtsreform“auf den Open-Access-Tagen am 4. und 5. Oktober 2010 in Göttingen geäußert. Eine Aufzeichnung ist bei Youtube verfügbar.

Das Manuskript findet sich in vollständiger Länge im Jusmeum-Blog.

Weitere Äußerungen zur Kontroverse gibt es unter anderem in Archivalia und vom Schockwellenreiter.

Creative Commons: “Public Domain Mark”

John Weitzmann: Mitreden erwünscht: CC überholt und ergänzt seine universellen Tools

Seit gestern können im Labs-Bereich von CC die Vorentwürfe für die neue “Public Domain Mark” (PDM), für eine verbesserte CC0 Deed und für neue Nutzungsrichtlinien betrachtet und noch bis zum 18. August auch kommentiert werden.

Anschließend wird die PDM als neues Tool offiziell freigegeben werden. Die PDM ergänzt und ersetzt zum Teil die bereits seit längerem nutzbare “Public Domain Certification”. Anders als die 6 CC-Lizenzen und die Aufgabeerklärung CC0 ist die PDM nur ein Kennzeichnungswerkzeug, ändert also an den Nutzungsrechten am betreffenden Werk nichts, sondern kennzeichnet es als gemeinfrei. Wie bei allen Tools von CC übernimmt auch der Markierende bei der PDM keinerlei Haftung dafür, dass das Werk auch tatsächlich den angegeben Status der Gemeinfreiheit hat. Das zeigt, dass die PDM vor allem auf Institutionen zugeschnitten ist, die ohnehin bereits im Netz Angaben zur Gemeinfreiheit machen (wie etwa öffentliche Archive hinsichtlich ihres eigenen Bestandes). Sie soll aber dennoch auch von Einzelnen eingesetzt werden können. Daher sollte die Kommentierungsphase von allen Interessierten genutzt werden, um ggf. noch Anmerkungen einzubringen.

Kommentare werden bis zum 18. August entgegen genommen.

#skyoclc: Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC

Gemeinsam mit Innovative Interfaces strengt SkyRiver ein Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC an. Aus der Pressemeldung:

In a move that could have far-reaching implications for competition in the library software and technology services industry, SkyRiver Technology Solutions, LLC has filed suit in federal court in San Francisco against OCLC Online Computer Library Center, Inc. The suit alleges that OCLC, a purported non-profit with a membership of 72,000 libraries worldwide, is unlawfully monopolizing the markets for cataloging services, interlibrary lending, and bibliographic data, and attempting to monopolize the market for integrated library systems, by anticompetitive and exclusionary practices.

Hervorhebung von mir. Zum Verfahren gibt es seitens SkyRiver auch eine Kampagnenwebseite: http://www.choiceforlibraries.com/

Bei Twitter wird das Verfahren unter dem Hashtag #skyoclc diskutiert.

[via Karen Coyle]

"Geistiges Eigentum" behindert Innovation

Heidi L. Williams: Intellectual Property Rights and Innovation: Evidence from the Human Genome

This paper provides empirical evidence on how intellectual property (IP) on a given technology affects subsequent innovation. To shed light on this question, I analyze the sequencing of the human genome by the public Human Genome Project and the private firm Celera, and estimate the impact of Celera’s gene-level IP on subsequent scientific research and product development outcomes. Celera’s IP applied to genes sequenced first by Celera, and was removed when the public effort re-sequenced those genes. I test whether genes that ever had Celera’s IP differ in subsequent innovation, as of 2009, from genes sequenced by the public effort over the same time period, a comparison group that appears balanced on ex ante gene-level observables. A complementary panel analysis traces the effects of removal of Celera’s IP on within-gene flow measures of subsequent innovation. Both analyses suggest Celera’s IP led to reductions in subsequent scientific research and product development outcomes on the order of 30 percent. Celera’s short-term IP thus appears to have had persistent negative effects on subsequent innovation relative to a counterfactual of Celera genes having always been in the public domain.

Um diesen Artikel nicht für 5 US$ kaufen zu müssen, müsste man sein: a subscriber, a corporate associate of the NBER, a journalist, an employee of the U.S. federal government with a „.GOV“ domain name, or a resident of nearly any developing country or transition economy.

Daher statt des Volltexts eine Präsentation, die den Inhalt des Artikels hoffentlich einigermaßen gut wiedergibt. Weitere Informationen finden sich u.a. bei Techdirt.


human genome study slide summary –

Zum Thema behinderte Innovation sind auch folgende Artikel aktuell:

Big Potatoes – Das Londoner Manifest für Innovation

Geistiges Eigentum wird akribisch geschützt, weil es so hart erarbeitet werden muss. In den Wissenschaften werden viele Erkenntnisse frei untereinander ausgetauscht. Aber in der Geschäftswelt wird beim geistigen Eigentum mehr auf das Eigentum geachtet als auf die geistige Komponente. Die Arbeit von Patentanwälten erlangt zuweilen höheren Stellenwert als die der Innovatoren, obwohl diese wahrscheinlich härter arbeiten müssen.

Fair Use als Wirtschaftsmotor

Die US-Wirtschaft profitiert in Billionenhöhe von den Fair-Use-Regelungen des amerikanischen Copyrights. Das hat eine Studie des IT-Verbands Computer & Communications Industry Association (CCIA) festgestellt. Damit konterkariert sie diverse Anti-Piraterie-Studien der Medienindustrie, denen zufolge Verstöße gegen das Copyright nur Milliardenschäden verursachen.

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht“ halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

Flattr vs. non-commercial

Nicht wenige meiner Lieblingsblogs setzen seit kurzer Zeit Flattr ein. Flattr ist ein „Social-Payment-Service“ (Wikipedia):

„Show some love“, „flatter people“, „social payment“… Klingt alles recht hübsch und nett, doch de facto geht es eigentlich nur darum, Geld zu transferieren. Wer also Flattr in seinem Blog verbaut, möchte Geld verdienen. Ist ja nichts Schlimmes.

Doch sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein: Bei einer Blog-Neugründung kann man das problemlos machen. Was aber, wenn man schon ein Archiv mit etlichen hundert, tausend Blogpostings hat? Einzeln überprüfen, ob man jemals irgendwo CC-NC-lizenzierte Bilder verwendet hat?

Meine Laien-Meinung (IANAL): Wer Flattr einbindet, sollte alle NC-lizenzierten Werke entfernen. Was sagt die juristische Fachwelt dazu?