TTP-Kapitel zum Schutz von "Intellectual Property" auf Wikileaks

Via Heise.de:

Wikileaks hat einen neuen Entwurf des Kapitels zum Schutz immaterieller Güter des Handelsabkommens Trans-Pacific Partnership (TPP) enthüllt. Die USA wollen demnach beim Urheber- und Patentrecht die Daumenschraube anziehen.

Hier geht es zum Dokument auf Wikileaks. Wer vor dem Original-Dokument zurückschreckt, sollte auf jeden Fall den Heise-Artikel lesen, in dem ein paar Kern- und Schreckensszenarien kurz erläutert werden. Wer meint, dass Schutzfristen für Werke noch bis in die vierte Generation nach dem Tod der Urheber gelten sollten, der kann die TTP nur gut finden. Schließlich würde niemand mehr ein Buch schreiben, wenn man nicht wüsste, dass die Ururenkel noch bis 100 Jahre nach dem eigenen Tod davon profitieren können. Bzw. die Rechteinhaber, also z.B. Bertelsmann oder Disney.

Achtung:

  1. TTP = Trans-Pacific Partnership = Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft
  2. TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership = Transatlantisches Freihandelsabkommen

Onleihe macht Bibliotheken zum Buchhandelsschaufenster

Über den neuesten Unsinn zur Onleihe muss ich mich nicht selbst aufregen, das haben andere schon für mich gemacht. Lesenswert:

Jürgen Plieninger in Netbib:

Stellen Sie sich eine Stadtbücherei vor: Wenn ein Buch ausgeliehen wird, kommt eine örtliche Buchhandlung und stellt einen Stellvertreter ein, auf dem dafür geworben wird, doch das Buch zu kaufen, anstatt zu warten, bis es wieder im Regal auftaucht. […]
Ob die Bibliotheken hier nicht die Gewinner sind? – Schließlich könnten sie doch verschiedene Buchhandlungen und Lieferanten gegeneinander ausspielen und den Button dessen nehmen, der die meiste Provision springen lässt. Wie, das geht nicht?

Dörte Böhner auf Bibliothekarisch.de:

Und nein, ich finde es von den Bibliotheken, die sich da an der Pilotphase beteiligen, nicht in Ordnung, dass sie sich dafür zur Verfügung stellen. Liebe Stadtbüchereien Düsseldorf, Hamburger Öffentlichen Bücherhallen und liebe Bibliotheken des Onleihe-Verbunds Oberlausitz, warum lassen Sie sich so vor den Karren der ekz spannen und sorgen nicht dafür, dass wenigsten in gewisser Weise noch eine Wahlfreiheit für Ihre Nutzer bleibt? Warum lassen Sie zu, dass Ihre Angebote kommerzialisiert werden? Ist der Bibliotheksnutzer bereits gedanklich soweit zum Kunden geworden, dass er Geld ausgeben soll, damit Ihr Angebot besser aussieht? Das ist aus meiner Sicht nicht mehr Service, sondern der falsche Weg. Verbessern Sie Ihr E-Book-Angebot, in dem Sie die Lizenzbedingungen angehen. Ideen, was man da machen könnte, gibt es viele. Ca 2000 Bibliotheken sind der Onleihe verfallen? Warum setzen Sie nicht auf diese Masse, um Dinge in Bewegung zu bringen?

Jürgen Fenn in Schneeschmelze:

Geradezu absurd erscheint aber die Lage, die die Onleihe mit diesem neuen Dienst herbeiführt. Erst wird die Verfügbarkeit von digitalen Texten durch das DRM künstlich verknappt, so daß ich z. B. die Zeitung von gestern nur eine Stunde lang lesen darf. Dann wird dem zu spät gekommenen Leser durch den Verkaufsbutton suggeriert, wenn er den Text jetzt lesen wolle, könne – vielleicht kommt bei ihm sogar an: müsse – er ihn bei dem Tochterunternehmen der EKZ und der Onleihe kaufen. Und schließlich sinken infolgedessen auch noch die Ausleihzahlen bei den Bibliotheken, weil die Leute von dort in den Online-Shop geschickt werden – in den sie in Zukunft gleich direkt gehen können? Mit einer so erworbenen Provision entzieht die Bibliothek ihrem eigenen Modell selbst den Boden und sägt an dem Ast, auf dem sie und das gesamte Bibliothekswesen hierzulande sitzt.

DonBib in Ultra Biblioteka:

Es ist, Dörte hat es wunderbar formuliert, bereits anstrengend sich die Onleihe schönzureden, denn wir unterstützen als Bibliotheken ein unsägliches System. Dieser Kaufknopf mit anschließender Provision für die Bibliotheken widert mich aber schlicht an. Ich kann dafür ethisch keine Tür entdecken, die so eine Idee möglich machen sollte, da sind bildlich gesprochen nicht mal Fenster in der Mauer vor dieser Idee. Auch fachlich ist der Schaden dieses Ansatzes unberechenbar. Gleichwohl folgt diese Idee dem so unwissenschaftlichen wie unethischen Grundsatz eine Bildungseinrichtung als Unternehmen führen zu wollen. Ich kann die KollegInnen in Düsseldorf und Hamburg nur auffordern, sich schnellstmöglich fachöffentlich zu äußern.

Ich bin gespannt, ob es zu einer ähnlichen Aufregung kommen wird wie im Falle der Amazonlinks im Heidelberger Katalog.

Zur "Realnamen"-Pflicht bei Facebook

Nadia Kayyali und Jillian York beschreiben mögliche negative Konsequenzen von Facebooks „Realnamen“-Pflicht: Facebook’s ‚Real Name‘ Policy Can Cause Real-World Harm for the LGBTQ Community.

There are myriad reasons why individuals may wish to use a name other than that which they were born with. For some, these reasons could mean life or death—for example, political dissidents voicing unpopular opinions in places like Syria or Vietnam, or people trying to get away from abusers—while for others, it may still very much be a matter of safety and security. Pseudonyms can enable people to access information, social services, and gain entry to communities while maintaining safety. This is especially true online, where individuals from distributed or marginalized groups can find community, spread awareness of issues they face, and seek information. LGBTQ individuals number among those who rely heavily on the Internet.

Siehe auch: “Wem schadet der Realnamen-Grundsatz?”

Windows-App Office Lens

J.C. machte in einem Kommentar zu meinem Posting über Scan-Stiften und -Apps auf eine neue und kostenlose App für Windows Phones aufmerksam: Office Lens.

Office Lens doesn’t just take a picture and import an image into a Word or PowerPoint file. The final Word and PowerPoint documents are real Office documents.

Zumindest im Werbevideo sieht die App, die anscheinend den Einsatz von Microsofts Cloud-Dienst OneDrive zwingend voraussetzt, recht praktisch aus:

Vermutlich möchte Microsoft das Windows Phone durch Apps wie diese stärker im Markt für Geschäftskunden und im akademischen Bereich positionieren. Zumindest im Business-Bereich könnte die Zwangsnutzung von OneDrive jedoch auf Widerstand stoßen. Wer möchte seine Geschäftsgeheimnisse schon in Microsofts Cloud wissen?

Interessant ist die App auf jeden Fall, und hoffentlich ein Ansporn für zahlreiche Konkurrenzprodukte. Weitere Infos zu Office Lens gibt es in Microsofts Office-Blog.

US-Bibliothekare wehren sich gegen Überwachung

Alison Macrina und April Glaser beschreiben, wie sich „radikale Bibliothekare“ oder „Ninja-Bibliothekare“ dafür einsetzen, dass die Daten ihrer Nutzer geschützt bleiben:

Librarians in Massachusetts are working to give their patrons a chance to opt-out of pervasive surveillance. Partnering with the ACLU of Massachusetts, area librarians have been teaching and taking workshops on how freedom of speech and the right to privacy are compromised by the surveillance of online and digital communications — and what new privacy-protecting services they can offer patrons to shield them from unwanted spying of their library activity.

Zum BoingBoing-Artikel: Radical Librarianship: how ninja librarians are ensuring patrons‘ electronic privacy.

Oettingers Binnenmarkt

In einem Tweet hat man nur 140 Zeichen, um sich auszudrücken. Wenn man zweisprachig twittert, muss man daher schon mal mit Übersetzungsverlusten leben. Dies ist aktuell bei unserem neuen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger zu erleben.

„Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ hätte ich übersetzt. Oettinger (und/oder sein Team) setzen andere Prioritäten:

Solange der Markt funktioniert – für wen auch immer – ist die Gesellschaft also bestenfalls zweitrangig?

SUMA-Award 2014: Ideen zum Schutz gegen Überwachung im Netz gesucht

Der SUMA-EV, Verein für freien Wissenszugang und Betreiber der Suchmaschine metager.de, prämiert mit dem zum siebten Mal ausgeschriebenen SUMA Award in diesem Jahr Projekte, die Schutz vor der Überwachung im Netz bieten.

Edward Snowden und andere haben offengelegt, wie weit die Überwachung unserer Netzkommunikation durch Geheimdienste und globale Konzerne geht.
Was tun nach Snowden?

Aber was jeder Einzelne, was die Zivilgesellschaft tun kann, um private Kommunikation über das Netz wieder herzustellen, ist jedoch nach wie vor für viele eine offene Frage.

Der SUMA Award ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich von einer Fachjury vergeben. In diesem Jahr wird der SUMA-EV Projekte auszeichnen, die dazu beitragen, dass Internetbenutzer ein Stück mehr Datenschutz und Privatsphäre zurückerobern können.
Jetzt Projekte vorschlagen

Jeder kann ein Projekt vorschlagen: sowohl diejenigen, die an dem Projekt arbeiten, als auch Dritte, die es für preiswürdig halten. Formale Auflagen für einzureichende Projekte gibt es nicht.

Gegenstand des Projektes kann über den Datenaustausch im Internet hinaus die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation sein. Dabei kann es sich um eine konkrete Anwendung oder ein Produkt handeln, um die Beschreibung einer Verfahrens- oder Verhaltensweise oder um einen neuen, noch nicht realisierten Ansatz, der mehr Schutz der Privatsphäre verspricht.

Bis zum 31. Oktober 2014 kann die Einreichung formlos per Mail erfolgen. Weitere Details auf suma-awards.de.

Unwirksame Befristung ist eine Chance für Hochschulen

Laut Urteil des Arbeitsgerichts Gießen könnten befristete Arbeitsverträge an Hochschulen unwirksam sein, wenn es sich um Beschäftigungen in landesfinanzierten Projekten handelt. Aus der Zeit:

Wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen können auf eine unbefristete Anstellung hoffen, wenn sie im Rahmen eines Landesprojekts angestellt sind. Das urteilt das Arbeitsgericht Gießen und gab am Freitag einem Mitarbeiter recht, der an der Universität Gießen über zehn Jahre insgesamt 16 befristete Verträge erhalten hatte.

Die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem LOEWE-Projekt des Landes Hessen gehörte. Das Wenn das Geld vom Land Hessen komme, seien es keine Drittmittel, die eine Befristung des Vertrags rechtfertigten, argumentierten die Richter.

Es ist nur zu hoffen, dass dieses Urteil durch die Instanzen besteht und eine unbefristete Stelle an der Hochschule wieder ein realistisches Ziel wird. Das Wissen, das bei der ständigen Fluktuation der Mitarbeiter verloren geht oder gar nicht erst entsteht, täte vielen Hochschulen und somit sowohl der Wissenschaft als auch der Ausbildung der Studierenden sehr gut. Die Energieverluste durch das ständige Einarbeiten in neue Zusammenhänge oder Arbeitsplätze, durch Hoffen und Bangen um den nächsten Projektantrag sind so enorm, dass man sich oft nur wundern kann, dass in Deutschland überhaupt noch Wissenschaft stattfinden kann.

Auch wenn manch ängstlich auf sein Budget schielender Personaler nun Muffensausen bekommt: Dieses Urteil ist eine Chance für die deutsche Hochschullandschaft.

Bibliothek und Wissenschaft im Entwurf der Digitalen Agenda

Netzpolitik hat dankenswerterweise einen Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlicht. Natürlich sind ein paar Punkte aus hiesiger Blogperspektive von Interesse.

Nach viel Blabla („digitaler Wandel“, „Zukunftsvision“ etc.) soll es im Programmteil dann konkreter werden. Los geht es mit I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN, was hier vorwiegend „Zugang zum Netz“ bedeutet.

Dann geht es zu II. DIGITALE WIRTSCHAFT. Sichere Big-Data- und Cloud-Anwendungen sollen unterstützt werden. Hoffentlich diesmal etwas sicherer als die Fehlkonstruktion DE-Mail.

Darüber hinaus soll die Digitalisierung wichtiger Zukunftsmärkte unterstützt werden. Da die Kreativ- und Medienwirtschaft genannt ist, gehe ich davon aus, dass uns noch mehr brillante Ideen à la Leistungsschutzrecht bevorstehen. Immerhin:

Die Einführung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.

Gleich darauf folgt eine Ankündigung zur Anpassung des Urheberrechts an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft:

Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Urheberrecht an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der betroffenen Interessengruppen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden dazu die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung und Bildung verbessern, die kollektive Rechtewahrmehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Revision des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.

Weiter unten wird noch einmal erwähnt, dass eine „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden“ soll.

Nun zum Abschnitt III. INNOVATIVER STAAT. Erst:

Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern.

Open Source und Verschlüsselung? Super! Aber dann:

Wir führen De-Mail flächendeckend ein.

Ja, was denn nun?

IV. DIGITALE GESELLSCHAFT

„Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten“ klingt gut, „Digitale Medienkompetenz stärken“ auch. Ein interessanter Begriff ist in diesem Zusammenhang „safety by default“. Wie soll das realisiert werden? Mit Websperren? Mit bestimmten Tools, die über White- oder Blacklists den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschränken sollen? Oder Zugang zu bestimmten Ressourcen nur nach Login und ordentlicher Registrierung, was sehr ernsthafte Konsequenzen für die Anonymität im Netz hätte? Wer sich anmelden muss, ist schließlich noch leichter überwachbar als ohnehin schon.

Na, stöbern wir ein bißchen weiter:

Wir wollen das Internet dazu nutzen, Familien durch innovative Vermittlungsplattformen von familienunterstützenden Dienstleistungen zu unterstützen.

Kann mir das mal jemand übersetzen und/oder mit Inhalt füllen?

Spannend wiederum klingt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital”. Nun aber zum Kernpunkt:

V. BILDUNG, FORSCHUNG UND KULTUR

  • Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
  • Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Intormationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
  • Die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern wir im Rahmen eines eigenen Programms.

Es wird also Geld geben. Vermutlich lohnt es sich, schon mal Projekte zu entwerfen. Wenn man nur wüsste, welches Ziel die Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft haben soll…

Den nächsten Punkt möchte ich komplett zitieren:

2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss insbesondere der Wissenschaft verbessern durch

  • eine umfassende Open Access-Strategie, die den Zugang zu Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll;
  • Verbesserungen im Urheberrecht, um die Potenziale der Digitalisierung für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen. Insbesondere soll eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.

In der Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung kann natürlich noch viel schief gehen. Aber sofern hier echtes Open Access – und nicht nur „gratis im Web ansehbar“ – gemeint ist, sehe ich das als sehr gute Nachricht an.

Im Abschnitt Kultur und Medien geht es dann um Kulturgüter und Langzeitarchivierung:

  • Wir entwickeln eine übergreifende Strategie mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur langfristigen digitalen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern und schaffen die dafür notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir stellen digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und – soweit urheberrechtlich zulässig – möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
  • Zur Digitalisierung von Kulturgut und zu seiner langfristigen digitalen Bewahrung entwickeln wir Strategien und Aktionspläne (u.a. zur Kino- und Filmdigitalisierung) und schaffen die notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die langfristige digitale Bewahrung.
  • Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek” weiter auf und aus.

Der abschließende Bereich IKT in der Entwicklungshilfezusammenarbeit klingt dann wieder nach Wirtschaftsförderung.

Fazit: Einiges wird angedeutet, aber sehr viel bleibt völlig unklar. Dass es eine „Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft“ geben soll, ist ja prima, aber von dieser Agenda hätte ich eigentlich erwartet, dass sie zumindest grob skizziert, in welche Richtung es gehen soll. Laut Netzpolitik soll die finale Version am 20. August veröffentlicht werden. Hoffentlich trägt die via Netzpolitik.org hergestellte Öffentlichkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen die Schwachstellen beseitigen.