Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bald zugänglich?

Arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für uns alle? Ist die aus Steuergeld finanzierte Arbeit transparent? Oder bleibt der Dienst eine geschlossene Abteilung, nur nutzbar für die Abgeordneten des Bundestages? Darüber entscheidet morgen Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht in Leipzig.

Das schrieb gestern das Correctiv. Heute wurde nun entschieden, und zwar im Sinne der Informationsfreiheit:

Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde“, begründet das Gericht die Entscheidung. An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. „Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Und nun möge der Bundestag den logischen nächsten Schritt gehen und sämtliche Gutachten und Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes bitte online für alle stellen. Es muss ja nicht sein, dass jetzt jeder Bürger nach jedem Gutachten einzeln fragen muss.

CSU, CDU und SPD beschließen anlasslose Massenüberwachung

Anderswo wurde schon alles gesagt. Die Argumente sind längst mehrfach ausgetauscht, es ist ja nicht einmal das erste Mal unter Angela Merkel, dass die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.

Die Wut über Heiko Maas, dem offenbar Loyalität zu Sigmar Gabriel wichtiger ist als seine Überzeugung und der Schutz der Grundrechte, ist natürlich berechtigt. Gewollt haben das Gesetz vorwiegend die Unionsparteien. Unterstützt hat die SPD.

Also, liebe Mitglieder der GroKo-Parteien, könnt Ihr da innerparteilich nicht etwas machen? Oder austreten?

Deutsche und britische Unis protestieren gegen Horizon-2020-Kürzungen

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die britische Rektorenkonferenz Universities UK (UUK) haben in einem heute in der britischen Tageszeitung Financial Times veröffentlichten gemeinsamen Beitrag gegen die Kürzungen des europäischen Forschungsprogramms Horizon 2020 protestiert.

Mehr Infos auf Bildungsclick.de und in der gemeinsamen Stellungnahme.

Antrag von Union und SPD zur „Digitalen Bildung“

Die Transferstelle für OER hat einen Bundestagsantrag zur Digitalen Bildung veröffentlicht, der am nächsten Donnerstag in die erste Beratung gehen soll. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heißt „Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden“ und ist als Google-Dokument verfügbar. Zwei Fundstellen, Hervorhebungen von mir:

die Entwicklung bundeseinheitlicher Mindeststandards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz für die unterschiedlichen Altersstufen der Lernenden sowie regelmäßige Überprüfung dieser in einer Ländervergleichsstudie, um im Rahmen dieser auch eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.

der Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke.

Open Innovation für Open Government Data

Das Bundesministerium des Innern ruft zur Bürgerbeteiligung in Sachen Open Government Data auf. Es werden Ideen gesucht, welche Daten zu welchem Zwecke veröffentlicht werden könnten.

Open Government Data – der freie Zugang zu Regierungs- und Verwaltungsdaten – kann wesentliche Impulse für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung bringen. Weil das Heben dieses Potentials aber nicht die alleinige Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, werden hier bis zum 3. April 2015 Ideen dazu gesammelt:

  • Welche Daten der Bundesverwaltung sind von Interesse?
  • Welche Aufgaben könnten damit gelöst werden und welche Anwendungen können entstehen?
  • Wo liegt der zivilgesellschaftliche Nutzen?
  • Wo liegt das ökonomische Potential und wie kann es gehoben werden?

Diese Ideen sind der Rohstoff, um in mehreren Workshops die verschiedenen Akteure zusammenzubringen und so die Datenbereitstellung und -weiterverwendung voranzutreiben. Die Ergebnisse werden dann wieder öffentlich zur Diskussion gestellt.

Jetzt sind Sie dran! Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Ideen!

Eigentlich wird eher andersherum ein Schuh draus. Liebe Bundesregierung, begründen Sie doch bitte, welche Daten der Bundesverwaltung aus welchen Gründen nicht veröffentlicht werden können, weil sonst zivilgesellschaftlicher Schaden drohe. Und warum kümmert sich das BMI um ökonomisches Potential?

Immerhin wird überhaupt etwas in Richtung Open Data unternommen.

Christina Möller über die sozial homogene Professorenschaft

In der nicht als Open-Access-Version verfügbaren und somit dem Nachwuchs aus vielen nicht-akademischen Familien nicht zugänglichen Werk Herkunft zählt (fast) immer : Soziale Ungleichheiten unter Universitätsprofessorinnen und -professoren widmet sich Christina Möller der homogenen Zusammensetzung der Professorenschaft. In einem Telepolis-Interview sind einige Punkte angerissen:

Wir leben zwar in einer meritokratischen Gesellschaft („Leistungsgesellschaft“), in der das Ideal herrscht, dass jeder mit eigener Anstrengung unabhängig von sozialen Dimensionen wie Herkunft oder Geschlecht hohe Bildungsabschlüsse und hohe gesellschaftliche Positionen erreichen kann. Faktisch aber zeigt sich, dass die soziale Herkunft schon in frühem Alter bestimmte Laufbahnen wahrscheinlich oder unwahrscheinlich macht.

Dies hängt viel mit dem Anregungspotential und den habituellen Prägungen im Elternhaus zusammen und die damit zusammenhängende Nähe oder Distanz zu hoher Bildung, aber auch mit systematischen Diskriminierungen im Bildungssystem. Es gibt genügend empirische Studien, die belegen, dass etwa Arbeiter- und Migrantenkinder bei gleichen Noten sehr viel seltener eine Gymnasialempfehlung erhalten als Kinder aus einem sozioökonomisch privilegierteren Elternhaus. Soziale Selektionen ziehen sich praktisch durch alle Übergangsstellen einschließlich beim Übergang zur Promotion, die die weitaus selektivste Bildungsstufe ist.

Das ist nicht neu, aber leider immer noch aktuell.

Drucksache 18/3046: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen (Drucksache 18/3046).

Die Wortbeiträge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Sigrid Hupach (DIE LINKE), Burkhard Blienert (SPD), Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Metin Hakverdi (SPD) sind dokumentiert. Diskutiert wurde vorwiegend vor dem Hintergrund der Rückführung von NS-Raubgut und dem Schwabinger Kunstfund. Die Debatte fand statt am 6. Februar 2015.

Robert Kaltenbrunner über „die Architektur der Information“

Robert Kaltenbrunner schreibt auf Telepolis über „die Architektur der Information“. Ein Auszug:

Der Besuch einer Bibliothek ist mehr als ein zweckrationaler Vorgang. Er hat auch etwas mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun. Viele Beispiele zeigen, was um das Lesen herum inszeniert werden kann. Allerdings sind es vielleicht gar nicht die events, die spektakulären Ereignisse, auf die es ankommt, sondern manchmal einfach die menschliche, anregende, spannende Begegnung, der angenehme Aufenthalt, die Möglichkeit zum Rückzug, die Qualität des Angebots.

§ 52a UrhG endlich entfristet

Siehe Mitteilung des Bundesrats, eine kurze Erläuterung zum Inhalt des Gesetzes gibt es auch (PDF). Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat vor einiger Zeit eine Bewertung der Entfristung durch Rainer Kuhlen (PDF) veröffentlicht.

Leistungsschutzrecht: Gebeutelte Verleger "beugen sich Druck Googles"

Im Februar schrieb ich zu der optimistischen Äußerung des Madsack-Geschäftsführers Düffer, dass er nicht davon ausgehe, dass Madsack-Artikel aus dem Google-Index entfernt würden. Ich war nicht seiner Meinung und habe Recht behalten.

Das Verhalten von Google war anhand internationaler Beispiele glasklar vorhersehbar. Und nun schreibt die eigens zur Durchsetzung der aus dem Leistungsschutzrecht entstandenen Forderungen gegründete VG Media in einer Pressemitteilung (PDF), die wenig überzeugend so tut, als sei sie überrascht:

Google lehnt „Waffenruhe“ ab -Presseverlage beugen sich Druck Googles und lassen VG Media Gratiseinwilligung für Rechtenutzung erteilen

Es ist wirklich unglaublich. Da bedient sich eine medienmächtige Lobbygruppe der CDU/FDP-Bundesregierung als Auftragsgesetzgeber. Schwarzgelb liest der Lobbygruppe gegen jeden gesunden Menschenverstand jeden Wunsch von den Lippen und verabschiedet ein Gesetz, über das der Kartellamts-Chef sagt: Es gibt niemanden, der behauptet, es sei gut formuliert. Dazu wird Google als Trittbrettfahrer gebrandmarkt, der von der kostbaren Arbeit der armen Presseverleger profitiert. Nun sagt Google, dass sie diese Ausbeutung nicht weiter betreiben möchten. Und was ist? Die Presseverlage fangen an zu jammern und reden vom „Druck Googles“, der sie zum Einlenken zwingt. Herrje.

Ich bin gespannt, wie die VG Media diese ganze Geschichte noch abstruser gestalten wird. Sie wird es schaffen, da bin ich zuversichtlich.

[via fefe]