Tagged.com

Gerade erhielt ich eine Email, in der mir mitgeteilt wurde:

Thomas has added you as a friend
Is Thomas your friend?

Please respond or Thomas may think you said no 🙁

Click here to unsubscribe from Tagged, P.O. Box 193152 San Francisco, CA 94119-3152

Klickt man auf einen Link in der Email, wird man zu einem Anmeldeformular geführt. Man kann auch einen GMail-Account für die Anmeldung verwenden. Das ist den Betreibern von tagged.com offensichtlich noch lieber, denn wie Catterwell schreibt:

Die Nachricht fordert auf die Freundschaft zu bestätigen, dafür ist es nötig sich bei dem Dienst anzumelden. Es wird einem angeboten dies auf ganz bequeme Art und Weise per Google Mail Account zu tun, doch Vorsicht: erstens gibt man seine Daten (Account und Passwort!) preis und zweitens passiert daraufhin folgendes: an jeden im Adressbuch gespeicherten Kontakt wird oben erwähnte Email mit der Einladung zu tagged verschickt – d.h. völlig unbeteiligte dritte erhalten eine Aufforderung die Freundschaft zu bestätigen, egal ob Geschäftspartner, Support Hotline oder Ex-Freundin.

Wer sich genauer informieren möchte, sollte diesen Artikel lesen: Spamming 2.0 – Tagged.com.

Pflichtabgabe von Netzstrumpfhosen. Ein Selbstversuch

Die Deutsche Nationalbibliothek ruft, und als gesetzestreuer Bürger wollte ich natürlich sofort ausprobieren, wie denn das Anmeldeverfahren für die Pflichtabgabe von Netzwerkpublikationen genau funktioniert. Und selbst wenn man dem hiesigen Bibliothekswesen nicht viel zutraut, ist man wirklich sehr überrascht, wie das Procedere aussieht.

  1. Das Anmeldeformular wird ausschließlich als doc-Datei angeboten. Ist es zwingend notwendig, Microsofts Word zu benutzen, damit man teilnehmen kann? Nimmt die DNB auch nur Bücher an, die von bestimmten Druckereien ausgedruckt wurden? Im Jurawiki ist sehr schön dargestellt, warum man so etwas nicht machen sollte. Es fällt dort Worte wie „Nötigung“ und „Gefährdung“. Todesmutig und mit Antivir in Habachtstellunge hab ich nun OpenOffice auf diese Datei losgelassen. Und…
  2. … ich bekomme ein einseitiges Formular ohne geschützte Bereiche. Müssen die armen DN-Bibliothekare nun jedes Formular auf unveränderte Texte prüfen? Nicht jeder wird so auffällig fälschen wie ich:

    Pflichtabgabe von Netzstrumpfhosen

    Gesetzt den Fall, man lieferte dieses Formular nun korrekt ausgefüllt und ungefälscht per E-Mail, Fax oder Post an die DNB, so bekommt man eine Anmelder-Identifikation und ein Passwort per Email(!) zugesandt. Von wegen rückständig!

    Wie fortschrittlich die DNB ist, beweist sie schon im nächsten Schritt: Sie melden die Netzpublikation an. Diese Anmeldung ist für jede Lieferung erforderlich. Vor jeder Lieferung? Nun ja, sehen wir weiter…

  3. Wollte ich der DNB gerade noch auf die Möglichkeiten der modernen Technik hinweisen, so zeigt sich nun, dass dies gar nicht notwendig ist! Um die Netzpublikation anzumelden, darf ich ein interaktives Anmeldeformular aufrufen. Doch meine Befürchtung, jetzt blinkende Flash-Animationen zu sehen, werden glücklicherweise enttäuscht. Nein, man wird in ein konventionelles, mit Perl gestaltetes Formular gelenkt. Und das Ausfüllen gestaltete sich mitunter etwas schwierig. Hinweis: die Steuerklärungsformulare sind ähnlich formuliert. Beispiel gefällig?

    Abgabe von Steuererklärungen

    Vorher wurden schon Begriffe wie Grundlieferung verwendet. Wahrscheinlich, um beteiligten Bibliothekswesen ein bißchen Vertrautheit im fremden Online-Dschungel zu lassen. Aber vielleicht treibt die DNB ja auch das Verlangen, dieses Wort im Sprachschatz der Netzbürger zu verankern.

  4. Davon lassen wir uns nicht aufhalten, die richtigen Punkte sind schnell ausfindig gemacht („Typ: Elektronische Zeitschrift“), und der nächste Punkt in Augenschein genommen. Ich habe zur Datenübermittlung verschiedene Möglichkeiten, und hier beantwortet sich auch meine Frage aus Punkt XX zu den Lieferungen. „Prinzip Schnappschuß“ und „Prinzip Differenzmenge“. Ersteres bedeutet, ich liefere der DNB die komplette Webseite auf einmal, beim „Prinzip Differenzmenge“ werden nur neue oder geänderte Daten übermittelt. Ja, genau. Ich übermittele die Daten.

    Vorgesehen ist eine Lieferung per FTP. Genaueres dazu schreibt Jürgen Lübeck, man muss sich ja schließlich nicht über alles selbst aufregen.

    Wie auch immer: Gewünscht ist eine gepackte Datei mit allen Seiten, die publiziert wurden. Ganz ehrlich, ich wüsste wirklich nicht, wie ich das bewerkstelligen soll. Sämtliche Infobib-Seiten sind dynamisch generiert. Das heißt, sie existieren eigentlich nicht wirklich. Will die DNB einen SQL-Dump von mir? Sicherlich nicht. Aber was sonst? Wget fällt mir ein, aber warum macht die DNB das nicht selbst?

    An dieser Stelle ist anzumerken, dass Patrick Danowski schon die Hochschulschriftenserver für viel zu kompliziert im Vergleich mit Webdiensten wie Scribd hält. Entscheidet man sich für die Lieferung von „Schnappschüssen“, gelangt man zum letzten Punkt:

  5. Bibliographische Metadaten : fortlaufende Publikation. Das einzig hier auszusetzende sind die vorgegebenen Möglichkeiten zur Erscheinungsweise. Davon wird auf fast alle die Option „unregelmäßig, aber mehrmals im Jahr“ zutreffen. Aber zu dieser Frage gibt es noch ein freies Feld, in dem man dann etwas genauer eintragen kann, dass mehrmals im Jahr in der Regel auch mehrmals pro Woche bedeutet.
  6. Auf der selben Seite werden noch ein paar Daten abgefragt. Alles kein Problem, Infobib gehört in die Kategorie 0020, Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Auch für eher tagebuchartige Blogs findet sich schnell die passende Kategorie: 920, Biografie, Genealogie, Heraldik. Eine Rubrik weiter darf man die Seite weiter klassifizieren. Man hat die beeindruckende Auswahl zwischen:

    Wenn man davon noch nicht genug hat, und die Webseitenklassifizierung der Informatik-AG der örtlichen Realschule übernehmen möchte, kann auch dieses machen. Bei den Thesauri/Normdateien sind nur drei angegeben, Medical Subject Headings, SWD (nicht ausgeschrieben, kennt ja schließlich jeder!) und Unified Medical Language System. Insgesamt ist die DNB hier wieder sehr modern. Es gibt jede Menge user generated content.

  7. Es folgt die Frage, ob die Seite lizenzfrei ist. Ist sie nicht, im Footer wird schließlich stets auf die Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany License verwiesen. Doch wenn man liest, …

    Die bibliographische Erschließung erfordert, dass die angemeldeten Netzpublikationen den berechtigten Nutzern der Deutschen Nationalbibliothek zugänglich sind. Bitte stellen Sie dies vor der Abgabe sicher.

    … dann hakt man schnell lizenzfrei an und wandert weiter.

  8. Die letzte Seite! Land in Sicht! Und es lässt sich gut an: Angaben zur Archiv-Version der Netzpublikation : fortlaufende Publikation. Am Punkt „Systemvoraussetzungen“ kann man herummäkeln, wenn man will. Muss man aber eigentlich nicht mehr.

In der FAQ zeigt sich die DNB scheinbar einsichtig: Warum erscheint das Anmeldeverfahren so aufwändig? Es erscheint aber nicht nur, es ist! Hoffnung bietet jedoch ein anderer Punkt: Wie liefert man eine Netzpublikation ab? Wo bekomme ich einen Überblick über das Verfahren?

Derzeit wird an anderen Transfermöglichkeiten und auch an Verfahren zur Sammlung ganzer Gruppen von Objekten, wie etwa vollständiger Websites, gearbeitet. Automatisierte Verfahren, die unter dem Begriff „Harvesting“ bekannt sind, können zur Sammlung ganzer Bereiche des Internets eingesetzt werden. Diese Verfahren befinden sich momentan in einem Entwicklungsstadium und müssen noch für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden.

Kurz und gut: Die DNB will Infobib offensichtlich nicht haben. Vielleicht ja in Kürze, wenn der erweiterte Sammelauftrag anwendungsgereift ist.

Für bessere Entwicklung und und gerechteren Zugang zu Wissen in all seinen Formen

Für bessere Entwicklung und gerechteren Zugang zu Wissen in all seinen Formen – Gegen die Vorherrschaft exklusiver Rechte über die Wissenswirtschaft!

Eine Deklaration, die sich zu vier Kernpunkten äußert, organisiert vom Netzwerk Freies Wissen, und hier zu unterschreiben.
„Für bessere Entwicklung und und gerechteren Zugang zu Wissen in all seinen Formen“ weiterlesen

Sammlung von Netzpublikationen durch die DNB konkretisiert

Heise: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten:

Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen. […] Unscharf ist der Verordnungsentwurf bei der Abgrenzung der Inhalte, die der Archivierungspflicht unterfallen sollen. […] Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie „netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente“, die „sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge“ aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs. Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von „Formen, die originär dem Web entsprungen sind“, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren. Der Archivierungsauftrag beschränkt sich nicht auf Texte, sondern umfasst teilweise auch Bilder und Töne.

Ausdrucken und hinschicken? Die DNB hat zu Beantwortung nicht nur dieser Frage FAQ gesammelt. Und hier steht ganz konkret, wie es geht.

Hackerparagraph vom Bundestag abgenickt

Der Bundestag winkt verschärften Hackerparagraphen durch, und der CCC erklärt in einer Presseerklärung, warum dieses Gesetz völliger Mumpitz ist. CCC-Sprecher Andy-Müller Maguhn:

„Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden.“

48 Jahre Informationsfreiheit

Penguins against Censorship - unite, unite!
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird heute 48, und somit auch sein
für das Bibliotheks- und Informationswesen wohl wichtigster fünfter Artikel.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), heißt es:
„48 Jahre Informationsfreiheit“ weiterlesen

Konstanzer Studenten ohne soziales Gewissen?

Eine harte Überschrift, aber angesichts der Sachlage muss man diese Frage stellen. Worum geht’s?

Die Universitätsbibliothek Konstanz wurde aufgefordert, ein Konzept für Benutzungsgebühren für externe Nutzer vorzulegen. Die Konstanzer Bibliotheksdirektorin Petra Hätscher schreibt dazu in Inetbib:
„Konstanzer Studenten ohne soziales Gewissen?“ weiterlesen

Das Aus für Web 2.0?

Die Zeit berichtet heute über die Entscheidung der 24. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts in einem Urteil vom 27.4.2007, das nun schriftlich vorliegt. Zusammengefasst liest man dort:

Forenbetreiber haften für den kompletten Inhalt ihrer Foren, selbst wenn sie ihn nicht kennen oder sich pauschal distanziert haben.

Weiter heißt es jedoch:

„Es ist nur ein Landgerichtsurteil“, beruhigt Wikimedia-Pressesprecher Arne Klempert, der über einschlägige Gerichtserfahrungen verfügt. Von Weltuntergangsstimmung hält er nichts. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Sache geht sicher in die nächste Instanz. So wird es keinen Bestand haben, wenigstens nicht mit dieser Begründung.“

Blogger werden hoffen, dass Herr Klempert Recht behält.

Buchpreisbindung Schweiz

Nun wird auch im deutschsprachigen Teil der Schweiz die Buchpreisbindung fallen. Eine Sondergenehmigung, die Buchhändler und Verleger beantragt hatten, lehnte die Regierung am Mittwoch in Bern ab. In der französischen Schweiz gab es ohnehin keine Buchpreisbindung. Neun Jahre hatte der Streit angedauert.

Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die anderen deutschsprachigen Länder haben wird, bleibt abzuwarten.

[via azonline]

[siehe auch bei netbib]

[Original Medienmitteilung]