Technisch unmögliche Suchmaschinen

Twister schreibt auf Telepolis über die Tücken der ALG-II-Software. Die Datenschutz-Aspekte möge man dort nachlesen. Für das hiesige Publikum interessant ist jedoch dies:

Die technische Umsetzung von ALG II zeigte von Anfang an Tücken. Mal wurde bei kurzen Kontonummern einfach die Kontonummer mit Nullen ergänzt, die hintenangestellt wurden, mal konnten bei einer Suchabfrage nicht mehr als 100 Ergebnisse angezeigt werden. Letzteres kommentierte die BA mit der stets erheiternden Angabe, dass mehr Ergebnisse auf eine Suchanfrage keiner Software der Welt möglich wäre.

Kommt das dabei heraus, wenn die IT jedes Ansinnen der Nicht-IT mit „das ist technisch nicht möglich“ abwimmelt? Glauben die Leute das irgendwann? Kennen die Leute zum Beispie Google nicht? Oder Bibliothekskataloge? Oder haben sie dort nur noch nie über die ersten 10 Treffer hinausgeblickt und -klickt?

Schulbibliotheken, Schultrojaner und der Code of Ethics

Aus dem Code of Ethics des BID:

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen. Anderen Behörden stellen wir Benutzerdaten nur im engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.

Da in Schulbibliotheken wohl hauptsächlich Schulrechner aufgestellt sind, ist der “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (die Grundlage für den Einsatz des Schultrojaners) hier sicherlich relevant.

Inzwischen zieht das Thema weitere Kreise. Netzpolitik hat verschiedene Pressestimmen gesammelt. Auch Biblioblogs haben das Thema aufgegriffen, z.B. Markus Trapp oder Klaus Graf.

Gibt es von Bibliotheksverbänden schon Äußerungen zum Schultrojaner?

Schultrojaner? Karlsruhe, bitte übernehmen Sie!

Die Kultusminister der Länder haben Verlagen vertraglich zugesichert, mittels Überwachungssoftware auf Schulrechnern nach „Plagiaten“ (gemeint sind urheberrechtlich geschützte Materialien) suchen zu dürfen. Paragraph 6, Absatz 4 aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF):

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Netzpolitik.org fasst zusammen:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Dezember letzten Jahres haben die Kultusminister der Länder einem Vertrag zugestimmt, der es Verlagen erlaubt, auf Schulrechnern Software zwecks Überwachung der dort liegenden Inhalte zu installieren. Auch Schulbibliotheksrechner sind übrigens Schulrechner. Karlsruhe, bitte übernehmen Sie. Danach möge es bitte gesunden Menschenverstand und ein wenig Bewusstsein für Grundrechte vom Himmel regnen.

Ghostery: Browsend Daten schützen

Wolfgang Sander-Beuermann hat mich auf Ghostery, den „ultimativen Datenkrakenkiller“ aufmerksam gemacht. Dadurch erfährt man, welche Webseiten Informationen an Dritte weitergeben. So sieht man auf Infobib, dass beim Einbinden von Slideshares gleich auch Comscore Beacon mit eingebettet wird. Unschön.

Wem das missfällt, der kann dies nicht nur herausfinden, sondern mit Ghostery alle missliebigen Dienste gleich blocken. Was es da so alles zu blocken gibt, erfährt man ganz gut bei Besuchen z.B. bei BoingBoing, die die halbe Welt über die Besucher Ihrer Webseite informieren:

Einen ähnlich beachtlichen Haufen an Schnüffeldiensten habe ich auf keiner deutschsprachigen Webseite gefunden. 2-5 Dienste sind aber auf sehr vielen Webseiten aktiv.

Warum Angabe persönlicher Daten in der EU-Konsultation zu "scientific information in the digital age"?

Zügig kam die ausführliche Antwort auf meine Anfrage, warum man bei der Teilnahme an der EU-Umfrage zum Zugang zu Wissenschaftspublikationen verschiedene persönliche Angaben machen muss:

We are asking respondents to give their names and affiliations for the following reasons:

– to be able to compile a list of respondents (without e-mail addresses, just names and affiliations), which will be published in accordance with the European Commission’s commitment to transparency in its public consultations. This is standard for EC public consultations as they address areas that are of public interest.

– to encourage only genuine responses (sometimes anonymous replies are not genuine, and are therefore hard to evaluate/take into account).

Please note that, if individuals feel that they cannot respond „on behalf of an organisation“, they can of course still answer „as a citizen“.

Respondents who wish to remain anonymous have the possibility of doing so „on the grounds that such publication would harm his or her legitimate interests“, as you can read in the „Specific privacy statement“ (http://ec.europa.eu/research/consultations/scientific_information/privacy_statement.pdf):

(Excerpt):
3. WHO HAS ACCESS TO YOUR INFORMATION AND TO WHOM IS IT DISCLOSED?
A synthesis of the contributions received via the online questionnaire, as well as any individual contributions, together with the identity of the contributor and his or her organisation/affiliation, will be published on the Internet, unless the contributor objects to publication of the personal data on the grounds that such publication would harm his or her legitimate interests. In this case the contribution may be published in anonymous form. Otherwise the contribution will not be published nor will, in principle, its content be taken into account. Any objections concerning publication of personal data should be sent to the service responsible for the consultation (see Contact information below).

Dieser Erläuterung folgte noch die Hoffnung, dass möglichst viele teilnehmen mögen, da die Stimmen der Bibliothekare und Wissenschaftler für die Konsultation von ausschlaggebend sind. Wer sich nun berufen fühlt, möge auf folgenden Link klicken: Consultation on scientific information in the digital age.

Wozu man Shortlinks nicht benutzen sollte!

Es wurde schon wiederholt erwähnt, nun aus aktuellem Anlass [1] Der aktuelle Anlass besteht aus Links aus etwa zwei Jahre alten Tweets, deren Ziel mir nur durch weitere Recherchen zugänglich war. noch einmal ganz explizit: Wozu man Shortlinks nicht benutzen sollte!

Shortlinks sind praktisch, wenn man sie in Medien nutzt, in denen man auf jedes Zeichen angewiesen ist. Prominentestes Beispiel ist natürlich Twitter. Dort hat man 140 Zeichen. Wenn man dort auf http://www.llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch.co.uk/ verweisen möchte, bleibt nicht mehr viel Platz, um die Qualität des dortigen Aufenthalts zu erläutern. Alles kein Problem, ab in den URL-Shortener.

Auch wenn man es sich nicht vorzustellen vermag: Sogar Webdienste sind vergänglich! Möchte man also in einem Blog, in einer Mailingliste, einem Forum oder in einem anderen Medium auf eine Webseite hinweisen, sollte man sich bei der Verwendung eines URL-Shorteners darüber klar sein, dass man seine Informationen auf wacklige Füße stellt.

Die Risiken sind längst bekannt, dennoch werden weiterhin Shortlinks auch an Stellen verwendet, wo sie einfach nichts zu suchen haben. Dass der längst eingestellte Dienst tr.im weiterhin von Spambots bei Twitter benutzt wird, ist irrelevant. Dass solche Dienste auch in Mailinglisten und Blogs (auch von „Information Professionals“, die es eigentlich besser wissen sollten) genutzt werden, ist äußerst nervig.

Wirklich bescheuert (und mir fällt wirklich kein schmeichelhafteres Wort dafür ein) ist jedoch die Verwendung von URL-Shortenern in Büchern und Zeitschriften. Beispiele gefällig?

Gab’s das schon einmal, dass das Literaturverzeichnis eines Buches durch den Aufkauf eines Start-Ups komplett wertlos werden kann?

Ein paar Links zu URL-Shortenern:
Techcrunch: URL Shorteners Slow Down The Web – Especially Facebook’s FB.me
Hilary Mason: A Data-driven Look at the Realtime Web
David Weiss: The Security Implications of URL Shortening Services
Alexander Neumann, Johannes Barnickel, Ulrike Meyer: Security and Privacy Implications of URL Shortening Services

Zum Datenschutz-Aspekt aus dem Paper von Neumann, Barnickel und Meyer, S. 5:

A shortening service can extract much data from the request for shortened URLs. This data includes the requested URL, time of request, requesting browser version, HTTP referrer, and the IP address of the user’s machine. The latter allows for discovering different Internet connections of a user and often also the user’s physical location using a Geo IP database.

In addition, like other web servers, many shortening services set a unique cookie in the user’s browser. The browser then transmit the cookie to the service every time a short URL is requested. While identifying users is not necessary for the shortening service to function, setting a unique cookie enables the service to track the user without much effort. When the validity period of the unique cookie is long enough, the service can over time build a history of accessed URLs and mine interesting data.

Medienkompetenz beinhaltet nicht nur die Fähigkeit, Dienste nutzen zu können. Sondern auch das Wissen darüber, wann man dieselben Dienste nicht nutzen sollte.

References

References
↑1 Der aktuelle Anlass besteht aus Links aus etwa zwei Jahre alten Tweets, deren Ziel mir nur durch weitere Recherchen zugänglich war.

Kein "digitales Radiergummi" in Bibliotheken

Drei gebrauchte Radiergummis, CC: BY-SA von Xjaja
Drei gebrauchte Radiergummis, CC: BY-SA von Xjaja

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner sagte im Interview mit der Süddeutschen Zeitung:

Deutsche Informatiker haben mittlerweile eine Art digitalen Radiergummi entwickelt: ein System, mit dem jeder seine Dateien und Bilder mit einem Verfallsdatum versehen kann, bevor er sie ins Internet stellt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Datei nicht mehr aufgerufen werden. Wenn es funktioniert, käme das einem Radiergummi doch sehr nahe und ließe sich auch weltweit verkaufen.

Konkret meint sie dabei das Projekt X-Pire. Das Verfahren ist so umständlich, dass es sich ohnehin nicht durchsetzen wird. Darüber hinaus finden sich bei Isotopp weitere Informationen, warum X-Pire mehr Schaden als Nutzen anrichten kann. Selbst wenn die Datenschutzaspekte wegfallen, bleibt ein wesentlicher Kritikpunkt. Das System sieht vor, Bilder zu verschlüsseln und den Schlüssel auf einem zentralen Server zu hinterlegen. Dazu Kristian Köhntopp:

Ist der Keyserver down oder nicht erreichbar, sind alle Bilddaten dieses Systems nicht mehr verfügbar.

Wer denkt, das wäre doch sehr unwahrscheinlich, möge sich bitte über Sony Connect und andere fehlgeschlagene DRM-Konzepte mit zentralisierter Infrastruktur informieren. Das Fazit kann nur sein, dass Bibliotheken und Archive die Annahme von Dokumenten mit solchen Mechanismen verweigern, da eine zuverlässige Archivierung nicht möglich ist.

Wer traut der Cloud?

Gartner hat Cloud Computing zu einer der Strategic Technologies for 2011 erklärt. In Wikipedia ist Cloud Computing folgendermaßen zusammengefasst:

Ein Teil der IT-Landschaft (in diesem Zusammenhang etwa Hardware wie Rechenzentrum, Datenspeicher sowie Software wie Mail- oder Kollaborationssoftware, Entwicklungsumgebungen, aber auch Spezialsoftware wie Customer-Relationship-Management (CRM) oder Business-Intelligence (BI)) wird durch den Anwender nicht mehr selbst betrieben oder bereitgestellt, sondern von einem oder mehreren Anbietern als Dienst gemietet. Die Anwendungen und Daten befinden sich dann nicht mehr auf dem lokalen Rechner oder im Firmenrechenzentrum, sondern in der (metaphorischen) Wolke (engl. „cloud“). Das Bild der Wolke wird in Netzwerkdiagrammen häufig zur Darstellung eines nicht näher spezifizierten Teils des Internet verwendet.

Es geht als darum, Ressourcen zu sparen. Klingt attraktiv, doch kann man der Cloud wirklich trauen? Zwei Fälle in der jüngsten Vergangenheit sollten mindestens misstrauisch machen.

Yahoo vs. Delicious.com

Yahoo will Delicious verkaufen. Zumindest nicht mehr schließen, wie es kurze Zeit hieß. Auch wenn sich die erste Aufregung schon wieder ein wenig gelegt hat, steht fest, dass Delicious und ähnliche, in der Cloud gelagerten Dienste nicht Teil einer kritischen Infrastruktur sein dürfen. Wenn die Linksammlung einer Bibliothek kurze Zeit ausfällt, bis sie zu einem anderen Dienst übertragen ist, wäre das nur ärgerlich. Es sind jedoch auch Szenarien denkbar, in denen ein Dienst wie Delicious eine für den Fortgang einer Bibliothek oder eines Forschungsprojekts wesentlichere Funktion einnimmt.

Wikileaks vs. Amazon

Man mag von den Cablegate-Veröffentlichungen halten, was man will. Fakt ist, dass bislang niemand für die Veröffentlichung der Depeschen verklagt oder gar verurteilt wurde. Dennoch hat sich Amazon, wo Wikileaks bislang in der EC2-Cloud gehostet wurde, dazu entschieden, Wikileaks auszusperren. Dies ist ein Vorgehen von nicht zu unterschätzender Relevanz. Wenn zum Beispiel eine Bibliothek ein Online-Archiv in der Cloud errichten möchte, kann sie es auf keinen Fall dem Cloud-Provider überlassen, welche Inhalte sie dort publizieren darf und welche nicht.

Wichtig: Risikoabschätzung

Das Thema „Cloud Computing“ ist nicht nur ein Modethema, es ist jetzt schon Alltag. Man denke nur an Google Docs oder die Dropbox. Wenn Cloud-Dienste in Anspruch genommen werden sollen, ist es unbedingt notwendig, die möglichen Risiken abzuschätzen. Hilfreich kann dabei die Broschüre zum Cloud Computing Risk Assessment der European Network and Information Security Agency sein. Dort werden verschiedene Risikofaktoren unterteilt in drei Felder (Technical risks, policy and organizational risks und legal risks) identifiziert und erörtert. Auch der NYT-Artikel „Lost in the Cloud“ von Jonathan Zittrain gibt Hinweise auf weitere mögliche Risiken zum Beispiel für den Datenschutz.

PS: Wer noch keine Dropbox hat und mir einen Gefallen tun möchte, kann sich über diesen Link dort anmelden. Durch die Anmeldung bekomme ich eine Prämie in Form von mehr Speicherplatz.

Ver.di befragt über "gute Arbeit in Bibliotheken"

Ver.di möchte wissen, ob es „noch“ (?) erstrebenswert ist, in Bibliotheken zu arbeiten:

Wir, die ver.di-Arbeitsgruppe Archive, Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen, möchte es jetzt genau wissen: Wie steht es um die Qualität unserer Arbeit? Ist es noch erstrebenswert, als BibliothekarIn zu arbeiten?

Um diese Fragen besser beantworten zu können, haben wir uns entschlossen, die Arbeitswelt in Bibliotheken genauer zu untersuchen. Im Projekt „Index Gute Arbeit“ sollen unsere Mitglieder, aber auch interessierte Nichtmitglieder ausführlich beantworten, wie gut es sich in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken arbeiten lässt, wie hoch die Zufriedenheit mit dem Beruf ist und welche Veränderungen beobachtet wurden.

Hier geht’s zur Umfrage über gute Arbeit in Bibliotheken.

Warum solch eine Umfrage nicht anonym möglich ist, erschließt sich mir nicht. Man muss auch die PLZ des Arbeitgebers angeben. Zwar „nur die ersten vier Stellen“, aber die reichen im Bibliothekswesen wohl häufig aus, um den Arbeitgeber eindeutig zu identifizieren. Sieht ein bißchen aus wie ein Fischzug nach potentiellen Mitgliedern und deren Daten. Zumindest, wenn die Daten für die Auswertung wie zugesichert tatsächlich anonymisiert werden.

Wer teilgenommen hat, kann seine/ihre Eindrücke des Fragebogens gerne hier in den Kommentaren schildern. Natürlich auch anonym.

England verabschiedet Digital Economy Act

England hat ein Gesetz zur effizienten Durchsetzung von Urheberrechten im Internet verabschiedet und ist damit nach Frankreich das zweite europäische Land, das mit einer Gesetzesinitiative ernsthaft gegen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgeht. Der „Digital Economy Act“ sieht unter anderem die Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads vor.

[via bildungsklick.de]