Die Geheimgesellschaft der Okulisten

Geheimgesellschaften und verschlüsselte Botschaften aus Wolfenbüttel – was wie die Zutatenliste zum neuen Bestseller von Dan Brown klingt, ist Inhalt eines Musterbeispiels für spannenden Wissenschaftsjournalismus. Noah Shachtman hat mit „They Cracked This 250-Year-Old Code, and Found a Secret Society Inside“ einen der besten Artikel auf Wired.com geschrieben, der dort in den letzten Jahren zu finden war. Es geht um die Entschlüsselung des Codex Copiale.

Wer sein Wissen nach der Lektüre vertiefen möchte, kann sich dank Beáta Megyesis selbstarchivierter Version an den Artikel aus dem Journal for Research into Freemasonry and Fraternalism begeben:

Knight, Kevin; Megyesi, Beáta; Schaefer, Christiane (2012): The Secrets of the Copiale Cipher. In: Journal for Research into Freemasonry and Fraternalism 2 (2), S. 314–324.
DOI: http://dx.doi.org/10.1558/JRFF.v2i2.314
OA: http://stp.lingfil.uu.se/~bea/publ/knight-megyesi-schaefer-copiale.pdf

FoeBuD ist tot! Es lebe die Digitalcourage!

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) hat sich entschlossen, diesen herrlichen Namen aufzugeben und sich fortan Digitalcourage e.V. zu nennen. Wirklich schade, aber verständlich. Rena Tangens, padeluun & Co erklären in diesem Film, warum ein neuer Name notwendig war:

Auch wenn der neue Name ein bißchen glatt wirkt, gibt es keinen Anlass für Zweifel, dass die digital Couragierten auch in Zukunft wichtige und unterstützenswerte Arbeit leisten. Daher möchte ich hier auf den Spendenauf verweisen, der sich (noch) auf der alten Homepage befindet. Wer den Verein übrigens nicht zuordnen kann: das sind (unter anderem) die mit dem Big Brother Award.

[via Netzpolitik.org]

Petition zur Rettung der Stralsunder Archivbibliothek

In der Frankfurter Rundschau und beim NDR wird inzwischen über die Stralsunder Missachtung von Kulturgut berichtet. Einen Überblick über die Vorgänge hatte ich hier schon einmal gegeben, aktuelle Informationen gibt es in Archivalia.

Eine der wesentlichen Neuerungen des Falls ist wohl die Petition „Rettet die Stralsunder Archivbibliothek“, die von Philipp Maass am 7. November ins Leben gerufen wurde. Da ich bislang keine Äußerungen des verantwortlichen Oberbürgermeisters Alexander Badrow (CDU) finden konnte, möchte ich mitlesende StralsunderInnen auffordern, sich zusätzlich zur Petitionsmitzeichnung doch direkt an ihn um Auskunft zu wenden.

Auf der „Aktuelles“-Seite des Stadtarchivs ist übrigens seit 15. Dezember 2011 nichts Neues zu verzeichnen. Abgesehen von einem Schimmelbefall und einem veritablen Skandal ist ja auch seither kaum etwas Ungewöhnliches passiert.

PS: Daß Stralsunder Kulturgut zerfällt, ist auch nichts Neues. Erinnert sei an die Einbäume von Stralsund. Vermutlich darf die MV-CDU demnächst wieder eine Pressemitteilung wie vor drei Jahren herausgeben, in der von einer „unglückliche[n] Verkettung von Fehlentscheidungen in der Vergangenheit“ gefaselt wird. Weiter: „Eine Vorverurteilung Einzelner oder von Landesbehörden ist der nun unbedingt notwendigen Untersuchung nicht sachdienlich.“ Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, wird dort offenbar auch als eher hinderlich empfunden.

Grünes, offenes Ireland!

Open Access adds value to research, to the economy and to society.

Mit diesen Worten beginnt die Erklärung der irischen Open-Access-Prinzipien (National Principles for Open Access Policy Statement, PDF).

Nach Großbritannien setzt nun auch Irland auf OA für alle öffentlich finanzierte Forschung. Die wissenschaftlichen Förderorganisationen haben zugestimmt. Definiert wird OA nach der Budapest-Deklaration.

Spannend ist, dass Irland im Gegensatz zu Großbritannien auf Green OA setzt.

Researchers are encouraged to publish in Open Access Journals but publishing through Open Access Journals is not necessary to comply with this Open Access policy. Payment of additional Open Access charges through the ‘Gold’ Open Access model is not necessary to comply with this policy.

  • Researchers and their research funding agencies may choose to pay for this option. ‘Gold’ Open Access complements, but does not replace, the procedures for deposit in an Open Access repository required by this policy.
  • Research papers published in Open Access Journals must also be deposited in an Open Access repository in the same way as other publications.

Die Entscheidung Großbritanniens für Gold OA wurde und wird heftig kritisiert, zum Beispiel von Stevan Harnad.

[via Trinity College Library Dublin]

Google reagiert auf französische Leistungsschutzgeldpläne

Heise.de berichtet über Google Reaktion auf ein französisches Leistungsschutzrecht:

Google droht der französischen Regierung wegen einer möglichen Abgabe an Verleger. Wenn der Staat Forderungen nach einem sogenannten Leistungsschutzrecht für Online-Presseinhalte nachkomme, werde das Unternehmen künftig nicht mehr auf französische Medienseiten verlinken, zitierte die französische Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus einem Google-Schreiben an mehrere Kabinettsmitglieder. Die Einführung einer solchen Rechtes sei nicht hinnehmbar und stelle die Existenz des Unternehmens infrage. Google beschere den Seiten von französischen Verlegern jeden Monat vier Milliarden Klicks.

Googles Position kann man nur zustimmen. Wer nicht in Suchmaschinen auftauchen will, kann dies schließlich verhindern. Niemand zwingt die Verlage, ihre Inhalte via Google auffindbar zu machen.

PS: Sogar Rupert Murdoch hat seinen Anti-Google-Feldzug kürzlich abgeblasen: Rupert Murdoch has been forced to back down in his war with Google, amid fears that his newspapers are losing their influence because they do not appear in the search engine’s rankings.

EU steckt über 50 Mio. Euro in Diktaturengrundlagenforschung

INDECT und Clean IT sind zwei bekannte EU-Forschungsprojekte, die der Realisierung orwellscher Fantasien zuarbeiten. Dass die EU noch weitere, sehr ähnliche Forschungsprojekte mit vielen Millionen Euro fördert, war zumindest mir bis jetzt unbekannt. Wer wissen möchte, was die EU im Bereich der Diktaturengrundlagenforschung leistet, sollte den Artikel „EU-Millionen für Überwachungsforschung“ von Erich Moechel auf ORF.at lesen. Gruselig.

PS: @Ertraeglichkeit twittert lesenswert über Gesichtserkennung und Videoüberwachung.

Hiptype schnüffelt E-Book-Lesern hinterher

Die Firma Hiptype will E-Book-Leser überwachen. Heise.de schreibt:

Mit der Analysesoftware der Firma, die auf JavaScript-Routinen basiert und bislang unter anderem mit Titeln aus Apples iBookstore arbeitet, lässt sich aufdecken, wie Nutzer mit E-Books umgehen. Und das sehr genau: Wo beginnen sie zu lesen, wo brechen sie die Lektüre am häufigsten ab, welche Zitate tauschen sie mit anderen Nutzern aus. Auch eine Nachverfolgung, wann eine Kaufentscheidung fällt, ist möglich – die Hiptype-Technik kann selbst in kostenlosen Leseproben stecken.

Genau, was wir uns immer gewünscht haben! Denn die Konsequenzen sind ja wunderbar! Amazon weiß genau, welches Zitat aus Fifty Shades of Grey man geteilt hat und kann dann gleich das passende Zubehör anbieten. Auch hervorragend sind natürlich auf den Lesemainstream zugeschnittene Bestseller. Ein Buch muss ja erfolgreich sein, wenn man die beliebtesten Stellen einfach hintereinander aufreiht. Und Versicherungen haben sicherlich auch ein Interesse daran, wer welchen Ratgeber liest.

Zwar gibt Hiptype an, nur anonymisierte Daten zu speichern, und man wolle Nutzern auch erlauben, sich ganz aus dem Tracking zu verabschieden – letzteres geht allerdings nur nachträglich.

Aber wie schnell AGB geändert werden können, muss an dieser Stelle wohl nicht betont werden.

Report-a-weed BC

Crowdsourcing bietet enorme Potentiale für die Wissenschaft, die eBird-App wurde hier schon erwähnt. Auch beim Erfassen (und anschließenden Bekämpfen) von Neophyten (Pflanzen, die sich außerhalb ihres eigentlichen Lebensraumes ansiedeln, z.B. das Indische Springkraut in Mitteleuropa) kann die Beteiligung möglichst großer und engagierter Bevölkerungsschichten den zuständigen Institutionen eine große Hilfe sein.

In British Columbia unerwünschter Schmetterlingsflieder

Mit diesem Ziel hat das Ministry of Forests, Lands and Natural Resource Operations British Columbia Report-A-Weed an den Start gebracht. Dazu gehört eine Kampagnenwebseite, auf der sich die Android- und iPhone-Apps herunterladen lassen, und eine Infoseite des Ministeriums.

[via @opportunityknck]

Apple verbannt E-Books über Wettbewerber

Holly Lisle wollte eine Lektion Ihres Kurses „How To Think Sideways“ im iBookstore veröffentlichen. Apple teilte ihr mit, der Text könne in der eingereichten Form nicht veröffentlicht werden, da er Links zu einem Wettbewerber enthalte.

An sich schon ein Unding. Aber Apple setzte noch einen drauf. Die (anklickbaren) Links wurden zwar anordnungsgemäß entfernt. Doch darf das Buch nun trotzdem nicht im iBookstore erscheinen. Weil es im Text um Amazon geht.

Kein Scherz. Wenn Wettbewerber wie Amazon nun ebenso verfahren, wird es in Zukunft übrigens recht schwierig, über E-Books zu publizieren.

[via BoingBoing]

Gesetzesentwurf für die Mitnutzung von WLANs

Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf für die Mitnutzung von WLANs ins Netz und der Politik zur Verfügung gestellt.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Auch wenn so mancher die Vorstellung freien Informationszugangs für jeden erschreckend findet, wäre der Wegfall der Störerhaftung sicherlich auch für Bibliotheken sehr beruhigend. Und sie könnten damit ihrer sozialen Verantwortung einfacher nachgehen:

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

[via Netzpolitik.org]