Ehrenamt vs. politische Verantwortung

In einem Netbib-Kommentar macht Peter Delin auf ein Interview mit Patrick Meinhardt, dem Vorsitzenden des Vereins Leben in Wilhelmsruh aufmerksam. Dort geht es (auch) um den Rückzug der Politik aus der Verantwortung für Bildung und Kultur, die mit der „Verkundung“ des Bibliotheksbenutzers einhergeht. Der Verein betreibt eine Stadtteilbibliothek nach deren Schließung ehrenamtlich weiter.

Würden Sie das Modell einer ehrenamtlich betriebenen Bibliothek empfehlen?

Die Arbeit im Verein und in der Bibliothek ist eine wirklich schöne Erfahrung. Aber als Vorbild für andere Bibliotheken würde ich unser Modell nicht empfehlen. Es darf nicht sein, dass der Staat sich aus solchen Aufgaben zurückzieht. Wir sehen unsere Arbeit auch eher als ein „Warmhalten“. Wir hoffen sehr, dass wir eines Tages wieder personelle Unterstützung vom Bezirk bekommen. Dass wir jetzt von der Politik als Musterbeispiel hingestellt werden und gesagt wird: Schaut her, so geh das ja auch – das ist auf jeden Fall ein Problem.

Wahre Worte gelassen ausgesprochen. Ceterum censeo, Bildung ist Bürgerrecht.

Schafft die Benutzungsgebühren ab!

In der Zeit erschien kürzlich ein Artikel von Hanno Rauterberg mit dem Titel: „Schafft die Eintrittsgelder ab!“ Er beschreibt die Entwicklung der Museumsbesucherzahlen in Paris und London und liefert sehr gute Argumente für eine wirklich Öffnung der Museen. Zu der Tatsache, dass manche Museen schon knapp 10 Euro Eintritt kassieren, schreibt er:
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Ergebnisse der Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen

Dies sind die Ergebnisse einer Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen an alle demokratischen Landtagsfraktionen in Deutschland. Die Ergebnisse sind nach Bundesländern sortiert. Bundesländer, aus denen keine Fraktion bis jetzt geantwortet hat, sind ganz unten aufgeführt. Sollten noch Antworten hinzukommen, werden sie hinzugefügt und mit einem Datum gekennzeichnet.

Update 11.12.2007: Die Antwort der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 19.11.2007 wurde nachträglich hinzugefügt.
Update 11.12.2007: Die Antwort der Fraktion Die Linke Sachsen-Anhalt wurde hinzugefügt.
Update 17.12.2007: Die Antwort der Fraktion CDU Saarland wurde hinzugefügt.
Update 18.12.2007: Die Antwort der Fraktion FDP Hessen wurde hinzugefügt.
Update 19.12.2007: Die Antworten der Fraktionen CDU Bremen, Grüne Niedersachsen und SPD Sachsen-Anhalt wurden hinzugefügt.
Update 29.12.2007: Die Antworten der Fraktionen SPD Rheinland-Pfalz und Grüne Hessen wurden hinzugefügt.
Update 12.01.2008: Die Antworten der Fraktionen CDU Hamburg und CDU Niedersachsen wurden hinzugefügt.

„Ergebnisse der Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen“ weiterlesen

Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen

Nachdem die Thüringer in punkto Bibliotheksgesetz vorgelegt haben [1] PDF des Entwurfes für das Thüringer Bibliotheksgesetz, ist es nun an der Zeit, dass die anderen Länder nachziehen. Daher habe ich eine mittlergroße Mailaktion gestartet, um herauszufinden, was jede einzelne Landtagsfraktion in Deutschland zu diesem Thema meint.
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References

References
↑1 PDF des Entwurfes für das Thüringer Bibliotheksgesetz

Ohne Worte: Urheberrecht für Bundesrat nicht umstritten

Via Bibliotheksrecht:

Wir kommen zu Punkt 11: Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Drucksache 582/07, zu Drucksache 582/07) Wortmeldungen liegen nicht vor.

Eine Empfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Landesantrag liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat einen solchen Antrag n i c h t stellt.

Wir haben nun noch über eine Entschließung entsprechend Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen zu befinden. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit. Ziffer 3 mit Ausnahme des letzten Spiegelstrichs! – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Bitte das Handzeichen für den letzten Spiegelstrich von Ziffer 3! – Auch das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.

Quelle: Bundesrat, Stenografischer Bericht, 836. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. September 2007, S. 268.

Nur Gegner eines funktionierenden Wissenschaftsbetriebs können dies wirklich gutheißen. Aus einer Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bedauert, dass der Bundesrat die Chancen der Verbesserung des Zweiten Korbs über den Vermittlungsauschuss ausgelassen hat, sieht sich aber in der Kritik des Bundesrats an dem Gesetz weitgehend mit ihm einig. Der Bundesrat setzt bezüglich der Interessen von Bildung und Wissenschaft offenbar auf den Dritten Korb. Das Aktionsbündnis wird sich dabei selbstverständlich einbringen und erwartet, neben anderen Verbesserungen, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access gestellt werden. Die kommerziellen, durch das Urheberrecht geschützten Verwertungsmodelle erweisen sich für Bildung und Wissenschaft als zunehmend ungeeignet.

Wie ungeeignet, werden wir bald feststellen müssen. Jammern und Wehklagen bitte an diese Dame:

Brigitte Zypries, SPD MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Email, WWW

Micropublishing für Bibliotheken

Mit dem Begriff Micropublishing (oder Micro-Blogging) bezeichnet man das Veröffentlichen sehr kurzer Mitteilungen wie es zum Beispiel bei Twitter der Fall ist. Oft handelt es sich dabei um eine Art SMS an die interessierte Weltöffentlichkeit.

Der Fischmarkt beendet nun eine kleine Artikelserie über Micropublishing mit einem Posting über Micropublishing für Institutionen. Für Bibliotheken und andere Informationseinrichtungen ist daraus nicht viel zu entnehmen, höchstens:

Gruppen, Projekte, Unternehmen und Institutionen müssen genauso wie andere erst herausfinden, wen und was genau sie mit Micropublishing erreichen können.

Aha, dankeschön! Passend dazu schreibt auch der Webworkblogger Oliver Ueberholz: Alle sind sie im Twitter Wahn, aber viele wissen nicht so recht wozu.. Er selbst ist da schon etwas weiter und bietet eine Menge Anwendungsmöglichkeiten, von denen ein paar beispielhaft erwähnt und in den Bibliothekskontext gestellt seien. Der Einfachheit halber gehe ich im Folgenden von Twitter als Standardapplikation aus.
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Bibliotheksbenutzung als Verdachtsmoment

Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a“ festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten „Militanten Gruppe“ vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler „über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen.“

Wenn der Zugang zu Bibliotheken ein Verdachtsmoment wird, wie es dieser Ausschnitt aus dem Heise-Artikel „Durch Google-Suche in die Einzelhaft“ nahelegt, ist Protest angesagt. Dieser manifestiert sich unter anderem in diesem Offenen Brief (z.Z. geheist).

Also, DBV & Co, meldet Euch zu Wort! Interessenvertretung des Bibliothekswesens beinhaltet auf jeden Fall, dass Bibliotheksbenutzer nicht pauschal verdächtigt werden dürfen! Dies haben die Verbände in ihrem „Code of Ethics“ selbst angemahnt:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft.

Nun sind Taten gefragt!

Diskussion zur Ausschreibung des SSG "Informations-, Buch- und Bibliothekswesen"

Im B2I-Forum sind ein Äußerungen von KIBA (nein, nicht das hier, sondern das hier) und HI (Hochschulverband Informationswissenschaft) zur Ausschreibung des SSG „Informations-, Buch- und Bibliothekswesen“ zu finden. Man kann dort leider nur nach Anmeldung kommentieren.

KIBA schreibt:

Sollte die Themenbeschreibung des neu zu vergebenen Sondersammelgebiets in der Tat inhaltlich so ausgerichtet werden, wie es die Ausschreibung suggeriert, so würde einer zentralen Leitwissenschaft der aktuellen Wissens- und Bildungsgesellschaft die nationale Literaturversorgung fehlen.

Beide Verbände bedienen sich identischer Textbausteine, z.B. dem folgenden:

Das Fach „Theorie und Geschichte der Bibliographie“, um nur den ersten Anstrich zu erwähnen, wird in der hier suggerierten Form als wichtiges Thema schon lange nicht mehr in Forschung und Lehre als solches behandelt. Aspekte daraus werden an den Universitäten und Fachhochschulen ggf. in den Fachgebieten „Wissensorganisation“, „Information Retrieval“ und „Datenbanktheorie“ angesprochen, aber als bedeutsames eigenständiges Wissenschaftsthema kann man dies mit einiger Sicherheit nicht mehr ansehen.

Ob es von der DFG als Zeichen ernsthafter Beschäftigung mit dem Thema bewertet wird, wenn sich die Fachverbände nicht einmal die Mühe machen, zentrale Argumentationspunkte ein wenig umzuformulieren, scheint mir fraglich.

[via LIS in Potsdam]