Netzpolitik macht auf das Lernspiel „Beat the Censor!“ aufmerksam.
Als Spiel nicht besonders unterhaltsam, die enthaltenen Infos jedoch recht interessant.
Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen
Netzpolitik macht auf das Lernspiel „Beat the Censor!“ aufmerksam.
Als Spiel nicht besonders unterhaltsam, die enthaltenen Infos jedoch recht interessant.
Die Kultusminister der Länder haben Verlagen vertraglich zugesichert, mittels Überwachungssoftware auf Schulrechnern nach „Plagiaten“ (gemeint sind urheberrechtlich geschützte Materialien) suchen zu dürfen. Paragraph 6, Absatz 4 aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF):
Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.
Netzpolitik.org fasst zusammen:
Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.
Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Dezember letzten Jahres haben die Kultusminister der Länder einem Vertrag zugestimmt, der es Verlagen erlaubt, auf Schulrechnern Software zwecks Überwachung der dort liegenden Inhalte zu installieren. Auch Schulbibliotheksrechner sind übrigens Schulrechner. Karlsruhe, bitte übernehmen Sie. Danach möge es bitte gesunden Menschenverstand und ein wenig Bewusstsein für Grundrechte vom Himmel regnen.
Extra 3 macht auf den ungewöhnlichen Umgang mit Asservaten im Fall Barschel aufmerksam:
(Link: Video direkt bei Extra 3)
Auch die Schleswig-Holsteinische Zeitung schrieb dazu. Ebenfalls merkwürdig ist übrigens die Nutzung des Tatorts als Leihbibliothek durch den damaligen Chefermittler. Ein Fest für Verschwörungstheoretiker.
Die Regierungen von 46 Ländern haben sich am Dienstag in New York auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Ziel der Vereinigung ist es, die Schlagworte Offenheit, Transparenz, Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sowie der Wirtschaft mit Leben zu erfüllen. Außerdem wollen sie das Handeln der Exekutive überprüfbar machen. „Wir wollen das große Ideal der Demokratie voranbringen“, erklärte der brasilianische Staatsminister und Haushaltskontrolleur Jorge Hage beim Start des Bündnisses am Rande der UN-Generalversammlung im Google-Büro in Manhattan. Dabei sei es möglich, dank dem technologischen Fortschritt mehr Elemente der direkten Demokratie einzusetzen.
Deutschland ist nicht dabei. Mehr bei Heise.
Die Debatte um das Recht auf Anonymität im Web ist wieder einmal brandaktuell. Auf SpOn heißt es:
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. „Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce“, sagte Friedrich dem SPIEGEL.
Was natürlich auch eine radikale, undifferenzierte These ist. Auch für Google-CEO Eric Schmidt ist Anonymität nicht notwendig.

Warum ist Anonymität so wichtig? In letzter Zeit gab es dazu so viele kluge Kommentare, das ich hier einfach mal ein paar aufliste.
Das Recht auf Pseudonymität wird weltweit überall und immer wieder diskutiert. Eine schöne Kampagnenseite dazu ist My Name is me. Dort stellen Menschen verschiedenster Hintergründe vor, warum sie für dieses Recht einstehen. Darunter sind Promis wie Clay Shirky, aber auch virtuelle Identitäten wie Gwyneth Llewelyn.
Hier auf Infobib war das Thema Anonymität vor geraumer Zeit ebenfalls aktuell.
Ich habe heute zwei Mails erhalten, in denen ich gefragt wurde, ob man bei Infobib anonym kommentieren könne, da es nicht immer opportun sei, wenn die Vorgesetzten bestimmte Meinungen mit bestimmten Personen in Einklang bringen könnten.
Im immer wieder gern zitierten Code of Ethics wird auf den Wert der freien Meinungsbildung, zu der m.E. auch die freie Meinungsäußerung gehört, verwiesen:
Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.
„Wir“, das sind in diesem Zusammenhang die Mitglieder des BID. Bibliothekswesen, das sind die Leute, die so etwas wie die PND aufbauen. Wer beruflich Pseudonyme sammelt, sollte ihren Wert kennen. Also flugs einen Blick geworfen auf die flammenden Statements wider die Einschränkung der freien Meinungsbildung!
Auf den Seiten des Goethe-Instituts (ebenfalls BID-Mitglied) habe ich zwar nichts aktuelles gefunden, dort finden sich aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Aussagen zur Wichtigkeit der Anonymität für die freie Meinungsbildung.
Was sagt uns das? Wird der zitierten Passage im Code of Ethics keine Bedeutung zugemessen? Wird die Wichtigkeit des Rechts auf Pseudonyme nicht erkannt? Gibt es keine personellen Spielräume, um derart politisch aktiv zu werden? Was auch immer der Grund ist: ein Code of Ethics, der in solchen Fällen nicht greift, ist die Bytes nicht wert, die seinetwegen transportiert werden müssen.
References
| ↑1 | Beim DBV sucht man aktuell eine/n Referent/in für politische Kommunikation. Tut sich da was? |
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Unter den in den letzten Tagen von Wikileaks veröffentlichten Dokumenten aus dem Cablegate-Fundus befinden sich drei Cables, die sich mit der World Digital Library der UNESCO befassen.
In der NZZ ist ein Artikel mit dem Titel „Vermessene Wissenschaft: Der Science-Citation-Index – Datenbank, Schiedsrichter und Machtinstrument“ erschienen. Der Science-Citation-Index (SCI) wurde vor 50 Jahren vom mittlerweile 86-jährigen amerikanischen Forscher Eugene Garfield erfunden. In einem kurzen Interview – wiederum in der NZZ – erwähnt er auch die negativen Effekte dieser Zitations-Datenbank.
Der Bundesminister für Angst, Schrecken und Überwachung Hans-Peter Friedrich hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. „Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce“, sagte Friedrich dem SPIEGEL.
Muss man an den arabischen Frühling erinnern? An verhaftete Blogger?
Und muss man an dieser Stelle wieder an den Code of Ethics (PDF) erinnern, wenn durch das Ende der Anonymität die Schere im Kopf eine Renaissance sondergleichen erleben würde?
Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.
Wir können uns alle sicher sein, dass die bibliothekarischen Berufsverbände mit großer Vehemenz gegen den freiheitsfeindlichen Unsinn Friedrichs anwettern werden. Oder etwa nicht?
Britische Hochschulen sollen ab nächstem Jahr voraussichtlich bestimmte Kennzahlen in einem normierten Format veröffentlichen müssen.
The information universities could be required to publish will include students‘ views on course content, contact hours and teaching quality.
Institutions will also have to make public detailed figures about facilities such as libraries, laboratories and information technology.
Crucially, data collected by universities about their graduates‘ performance in the labour market will also be included, including average starting salaries and the speec with which they secure a job.
Die Daten sollen vermutlich auf Unistats gesammelt werden.
[via Telegraph]
In einem „Dialogpapier“ (PDF) fordern (alle sollen genannt sein) die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte, GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, der Markenverband, Motion Picture Association (MPA), NBC Universal, Sky Deutschland, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Universal Music Entertainment, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien und VUT – Verband der unabhängigen Musikunternehmen: Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsvergehen!
Um keine „rechtsdurchsetzungsfreien Teilräume“ entstehen zu lassen, fordern die Rechteinhaber daher eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz. Neben dieser gesetzlichen Speicherverpflichtung muss im Telekommunikationsgesetz klargestellt werden, dass diese wenigen Daten auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können.
Dem stelle man einmal die Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08, gekürzt) entgegen:
1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
[…]
5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.
Sind Börsenverein & Co also der Ansicht, es handle sich bei ihrem Anliegen um eine überragend wichtige Aufgabe des Rechtsgüterschutzes
, für die man schon einmal in freiheitliche Grundrechte eingreifen kann? Das dachten die Fräuleins vom Amt nach Aufkommen der automatischen Vermittlungstechnik vielleicht auch.
[via Heise]